nach 97000 km Getriebe kaputt

Diskutiere nach 97000 km Getriebe kaputt im Forum E-Klasse & CLS Forum im Bereich Mercedes-Benz - Das kann nicht war sein. Ich hab' mir vor 6 Wochen einen gebrauchten E240 T gekauft (mit 95000 km auf der Uhr). Am Samstag ist mir der unruhige...
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FWAS

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S211 - E220 CDI Bj. 01/2007 (211.208)
Das kann nicht war sein. Ich hab' mir vor 6 Wochen einen gebrauchten E240 T gekauft (mit 95000 km auf der Uhr).

Am Samstag ist mir der unruhige Lauf aufgefallen und er schaltete nur noch bis in den 3. Gang.
Jetzt wurde das Ding zu DC gebracht.
Diagnose: Getriebe kaputt - Kosten: 5000 EURO :eek:

Ich hab' den Wagen bei einem Auto-Händler gekauft.
Hat jemand Erfahrung mit der Gewährleistung?
Soll ich gleich mit dem Rechtsanwalt reden?
Wie weit geht das mit der Kulanz bei DC?

BITTE SCHNELLE HILFE!
 
FWAS schrieb:
Ich hab' den Wagen bei einem Auto-Händler gekauft.
Hat jemand Erfahrung mit der Gewährleistung?
Soll ich gleich mit dem Rechtsanwalt reden?
Wie weit geht das mit der Kulanz bei DC?
Meine Erfahrungen findest du hier zusammengefasst:
http://www.db-forum.de/forum/showthread.php?t=13408
http://www.db-forum.de/forum/showthread.php?t=16345

Wichtig ist, dass du deine Ansprueche gegenueber dem Haendler geltend machst und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung gibst. Ob du dann einen Anwalt brauchst, haengt davon ab, ob der Haendler nachbessert oder sich straeubt.
Ich habe auch erst nach Kulanz bei DC gefragt. Die wurde aber abgelehnt (3 Jahre, 30000 km).

Erwin
 
hast du etwa keine gebrauchtwagengarantie für 12 monate abgeschlossen :confused: :confused: :confused:
 
Ein Händler haftet beim Verkauf mit bis zu 2 Jahren, kann nur auf 1 Jahr Gewaehrleistung reduzieren wenn im Vertrag verankert. Dazu muss keine extra Versicherung abgeschlossen werden! In diesem Fall ist es also die Pflicht des Händlers die Angelegenheit in Ordnung zu bringen. Allerdings muss der Wagen auch zum Händler gebracht werden denn er hat das Recht zu entscheiden wie vorgegangen wird, also Instandsetzung bzw. Nachbesserung oder Wandlung! Wenn Du die Reparatur selbst bei einer Mercedes-Werkstatt in Auftrag gibst ohne schriftliche Ruecksprache mit Deinem Haendler koenntest Du auf den Kosten sitzen bleiben!
 
Hallo Frank !

Meines Wissens nach ist es so: Der gewerbliche Händler muss min. 12 Monate Gewährleistung geben, selbst wenn Du im Kaufvertrag schriftlich darauf verzichtet haben solltest (wer macht das wohl !?).
Dies ist EU - Recht !
In den ersten 6 Monaten muss er Dir im Schadenfall beweisen, dass dieser Defekt o. Mangel bei Fahrzeugübernahme noch nicht vorhanden bzw. absehbar war. D.h., er ist in der Beweispflicht, was für Ihn allerdings so gut wie unmöglich ist.
Andersherum ist es in den zweiten 6 Monaten. Da bist Du beweispflichtig, musst also belegen, dass der Mangel bereits vorhanden war, als Du den Wagen bekommen hast. Genauso unmöglich !
Wie schon richtig gesagt, erst den Händler zur Nachbesserung auffordern, dass ist sein gutes Recht !

Viel Erfolg,
Christian
 
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Hallo Frank,

ich kenne den Unterschrieben Vertrag nicht. Der Händler hat jedoch eine Gewährleistungspflicht, d.h. stelle das Fahrzeug dem Händler vor die Tür, damit er ihn reparieren kann.

Da der Wagen jedoch bei einer DCX VT/NL steht, lasse einmal die Daten des GSG und MSG auslesen.
 
Danke schon mal für die vielen Infos.

Ich warte noch auf genauere Infos von der Werkstatt - Ich halt' Euch auf dem Laufenden


Katharina:
Da der Wagen jedoch bei einer DCX VT/NL steht, lasse einmal die Daten des GSG und MSG auslesen.
Was is GSG und MSG ?
 
GSG = Getriebesteuerung
MSG = Motorsteuerung

Katharina meint sicher erstmal die Fehlerspeicher. Bei Auftretenden Problemen legt die Logik sogenannte Fehler-Codes ab, die eine Fehlerfindung unterstützen soll. Diese Codes (Nummern) bilden also die Schlüssel zum Erfolg (oder auch nicht).
 
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irreparabel

Also, nach Rücksprache mit mit DC hat sich folgendes ergeben:

Das Getriebe ist irreparabel. Es wurden Späne in der Ölwanne gefunden.

Ich bin gerade dabei ein Schreiben an den Verkäufer aufzusetzen.
 
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Hallo was ist nun das Kaufdatum?!?!
der 15.03.2005 oder der 15.04.2004 gewaltiger Unterschied.
Schreibfehler in deinem Brief denke ich oder?
den 25.04.05 "telefonisch"? besprochen haben
und laut meiner info heißt es laut Gesetzgeber Mängelhaftung nicht Sach...(wird zwar meistens verwendet ist aber so nicht ganz richtig)
siehe:
1. Ersetzung der "Gewährleistung" durch "Mängelhaftung" Der alte Begriff der Gewährleistung wurde durch den Begriff der Mängelhaftung abgelöst. Hinter dieser Begriffsänderung verbirgt sich auch eine Rechtsänderung. Wie in der Vergangenheit schon im Werkvertragsrecht geregelt, geben die Mängelansprüche dem Lieferanten nun auch im Kaufvertrag die Gelegenheit zur Nachbesserung und Nachlieferung (sog. Nacherfüllung). Im Gegenzug hat der Kunde nun einen erweiterten Schadensersatzanspruch bei mangelhaften Leistungen., vgl. nachstehend
 
Verkäufer stellt sich quer

Das wird jetzt eine längere Sache; der Verkäufer stellt sich quer. -> Anwalt.

Ich möchte deshab momentan nicht mehr zu dem Thema hier veröffentlichen. Womöglich liest der Verkäufer hier mit und ist stets über meine nächsten Schritte informiert.

Wenn das alles durch ist, werd ich mich melden und berichten.


Falls jemand sowas schon hinter sich hat -> ich würde mich sehr über ein paar Tipps und Infos freuen.
 
Hallo FWAS,

interpretiere die Frage von Kathi einmal so: Sind die Kilometerangaben echt? Wenn sich ein freier Händler sofort quer stellt, stellen sich mir immer einige Fragen..........
 
Ich gehe davon aus, dass der Tacho-Stand echt ist. Bevor ich den Wagen gekauft habe, habe ich ihn bei DC mal ansehen lassen (wegen Rost und speziell dem Km-Stand). Den Speicher auszulesen war nicht möglich, aber die haben sich die Geschichte des Wagens am PC mal angesehen. Demnach ist der km-Stand plausibel.


PS: Kulanzantrag wurde abgelehnt
 
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Wie sieht es aus mit Deinem Getriebe???

Ich bin Anwalt. Bearbeite so Sachen häufiger.
Schreib mir ggf unter **********
 
kurze Info zwischendurch: "Ich fahr' jetzt Ford"

Ich fahr' jetzt Ford (hoffentlich kennt mich hier keiner).

Ich bin da sehr günstig (sehr, sehr günstig) an einen alten Ford Sierra 1,8 CLX turbo-diesel turnier rangekommen. Baujahr 1992. Auch, wenns schwerfällt, ich muss es zugeben: "Der läuft wenigstens !!!" ;)


Ich habe die Hoffnung aber noch nicht aufgegeben. Der Benz steht immernoch unangetastet in der Werkstatt. Nicht mal der Gutachter hat ihn sich angesehen.
Die Amtsmühlen mahlen halt sehr langsam. (der Ford auch)
 
Würg Ihn - Egon

Oh Mann, das ist ja richtig schlimm. Gut, Fuss oder bein ab oder sonst andere böse Dinge sind noch schlimmer. Aber in Sachen automobiler Defekt ist ein Getriebeschaden für mich immer noch ein Super Gau.

Ich hoffe nur, dass Du Erfolg hat. Geht Dir ja fast wie die Ameise auf dem Elefanten, nachdem von 1000 schon 999 runtergefallen sind und alle Ameisen am Boden rufen nun hinauf: "Würg Ihn-Egon- Würg Ihn" :)

Um sachlich zu helfen: Getriebeschäden dieser Art und Größe kommen nicht über Nacht aus heiterem Himmel. Das kündigt sich an. Und bei Deiner Historie (hab Ihn erst vor 6 Wochen gekauft) kann man doch mit einem guten Anwalt und einem sehr guten DC-Sachverständigen eine Argumentation aufbauen.

Bitte sammle Beweise! Hast Du schon einen Ausdruck aus dem Fehlerspeicher? Wo sind die Späne aus dem Getriebe? wo sind die dazu passenden, verschlissenen Teile? Bitte denke daran, gute Sachverständige können nachvollziehen, woher der Schaden kommt. Bitte sichere deswegen soviele Beweise wie möglich. Wir haben immer wieder Kunden, die das verpennen und dann steht man vor Gericht mit leeren Händen da. (Mein Bruder ist Anwalt, ich mach nur in Grenzfällen dazu die technische Beratung)
 
Zuletzt bearbeitet:
gelobt, gepriesen, gebenedeit, gepfiffen und getrommelt

:) Nach 9 Wochen ist es endlich soweit. Mein Auto ist repariert. Heute Nachmittag kann ich Ihn abholen.

Die letzten Wochen waren stressig genug. Wegen eines Formfehlers hat das Amtsgericht das Beweissicherungsverfahren erstmal nicht zugelasssen; erst im zweiten Anlauf. Das hatte zusätzlich 2 Wochen Zeit gekostet. Dann hings am Gutachter (Terminprobleme). Der sagt man kann reparieren lassen. Das defekte Getriebe darf halt nicht wegkommen. Also, sofort zu den Freundlichen und den Auftrag erteilt.

Inzwischen hat sich der Gutachter das Getriebe angesehen.

Ich hab' dann nach 'ner Woche beim Freundlichen nachgefragt, ob der Wagen denn fertig sei. Die nette Dame am Empfang ging davon aus das der Wagen auf der Bühne steht, aber die hatten nicht mal damit angefangen. :mad: Das AT-Getriebe war nicht mal bestellt.

Ok - Schwamm drüber - heut' krieg ich den Wagen endlich wieder.

Ich werd' die Kosten jetzt erst mal tragen müssen und dann beim Verkäufer einklagen. Bin sehr gespannt wie lange das dauert und wie es ausgeht.


P.S.: Ford Sierra günstig abzugeben :D
 
ausgebautes AG begutachten???

FWAS schrieb:
:) Nach 9 Wochen ist es endlich soweit. Mein Auto ist repariert. Heute Nachmittag kann ich Ihn abholen.

Die letzten Wochen waren stressig genug. Wegen eines Formfehlers hat das Amtsgericht das Beweissicherungsverfahren erstmal nicht zugelasssen; erst im zweiten Anlauf. Das hatte zusätzlich 2 Wochen Zeit gekostet. Dann hings am Gutachter (Terminprobleme). Der sagt man kann reparieren lassen. Das defekte Getriebe darf halt nicht wegkommen. Also, sofort zu den Freundlichen und den Auftrag erteilt.

Inzwischen hat sich der Gutachter das Getriebe angesehen. ....

Mich würde ganz stark interessieren, was und wie der Gutachter das Getriebe beurteilen kann im ausgebauten Zustand. Meiner Meinung nach unmöglich, aber sei´s drum.
Vielleicht wollte er einfach nur feststellen, dass das AG gewechselt wurde.

Hat sich der Gutachter in der Richtung dazu geäusstert?

Gruß
Peter
 
King of the road - endlich wieder Benz fahren

Wie lange musste ich darauf warten. Alles andere als Benz fahren ist doch Sch****. :butt:

Zitat von coca-light:
Mich würde ganz stark interessieren, was und wie der Gutachter das Getriebe beurteilen kann im ausgebauten Zustand.
Er hat's im eingebauten Zustand begutachtet (weil die Deppen noch nicht mit der Reparatur angefangen hatten). Ich hab' ja keine Ahnung, aber wieso sollte es eingebaut sein?


Zitat von RainMan:
Bitte sammle Beweise! Hast Du schon einen Ausdruck aus dem Fehlerspeicher?
Ich habe den Ausdruck. Ich würd' mich freuen, wenn jemand das für mich analysieren könnte. Kann man den hier gefahrlos veröffentlichen oder kann ich den mal jemandem zumailen? :D
 
Der Ausdruck ist doch kein Geheimnis?

FWAS schrieb:
Wie lange musste ich darauf warten. Alles andere als Benz fahren ist doch Sch****. :butt:


Er hat's im eingebauten Zustand begutachtet (weil die Deppen noch nicht mit der Reparatur angefangen hatten). Ich hab' ja keine Ahnung, aber wieso sollte es eingebaut sein?
Das war sicherlich besser so, dass das defekte AG noch eingebaut war. Wie hätte der Gutachter sonst feststellen sollen, dass ein Defekt vorliegt am AG? Wenn es ausgebaut ist, sieht man äusserlich dem AG ja nicht an, ob es defekt ist und was daran defekt sein könnte.

Daher meine Frage auch, wie sich der Gutachter dazu geäußert hatte.
Konntest Du mit ihm sprechen? "..neugier.." :)



FWAS schrieb:
Ich habe den Ausdruck. Ich würd' mich freuen, wenn jemand das für mich analysieren könnte. Kann man den hier gefahrlos veröffentlichen oder kann ich den mal jemandem zumailen? :D

So ein Ausdruck ist doch kein Geheimnis?

Gruß
Peter
 
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Thema: nach 97000 km Getriebe kaputt
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