TÜV-Eintragung von Federn ??!!??

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E200CGI Coupe
Hallo zusammen,

folgendes kleines Problem:

Wie einige wissen bin ich Werksangehöriger und fahre Jahreswagen. Nun möchte ich gerne ab und zu die Fahrzeuge per Federn tieferlegen. Das Problem dabei ist aber, das ich nichts in die Fahrzeugpapiere eintragen kann / darf. (Die Federn müssen nach dem Jahr auch wieder raus !)

Daher meine Frage:
Reicht es aus wenn ich mit dem Fahrzeug beim TÜV vorfahre, alles auf dem Extrablatt eintragen lasse, und dieses Blatt immer im Fahrzeug mitführe ??
Also alles ohne Eintragung in den KFZ-Brief !!!???!!

Tschau

JK
 
Eintragung

Hi
Damit ist es zwar abgenommen, aber es muß in den Fahrzeugbrief eingetragen werden. Ansonsten kostet es 30.-DM Strafe wenn es die Polizei will. Wird aber meistens nicht verwarnt.
Also den Zettel vom TÜV immer mitführen. Das reicht den meisten Polizisten, da es ja abgenommen ist.

Mfg Odin
 
bei mir haben sie gesagt, man müßte nur die papiere mitführen und bei der nächsten gelgenheit (wann immer das auch ist) eintragen lassen!!
 
Eintragung

Hi
Das ist nicht ganz richtig. In einem angemessenen Zeitraum muß es eingetragen werden. Zumindest ist es in Baden-Württemberg so. Das kann sein das es in einem anderen Bundesland etwas anders ist.

MfG Odin
 
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Thema: TÜV-Eintragung von Federn ??!!??

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