Neues zur Fahrzeugstilllegung / Wiederinbetriebnahme

Diskutiere Neues zur Fahrzeugstilllegung / Wiederinbetriebnahme im Forum Oldtimer & Thoroughbred im Bereich Daimler-Benz - Geschichte & Oldtimer - Es gibt auch noch erfreuliche Meldungen von Gesetzesseite :) Quelle:http://www.mvconline.de/
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
T

tobic200t

Crack
Beiträge
3.699
Fahrzeug
**
Es gibt auch noch erfreuliche Meldungen von Gesetzesseite :)

Vorübergehend Stillgelegt
Für vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge gelten seit dem 1. März 2007 neue Bestimmungen für deren Wiederzulassung. In der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wird die Differenzierung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Außerbetriebsetzung aufgehoben. Dadurch reicht die bestandene fällige Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 der Straßenverkehrzulassungs-Ordnung (StVZO) anstelle des Vollgutachtens nach Paragraph 21 als Voraussetzung für die Wiederzulassung. Bisher galt: Wenn ein Fahrzeug bisher länger als 18 Monate abgemeldet, also endgültig stillgelegt war, erlosch die Betriebserlaubnis. Ein Vollgutachten nach Paragraph 21 bei einer Technischen Prüfstelle war für die erneute Inbetriebnahme erforderlich. Durch die Neuregelung entstehen wesentlichen Vorteile für Fahrzeughalter und Gebrauchtwagenhändler: Die Kosten reduzieren sich um etwa ein Viertel und die Wahl der Prüforganisation bzw. des Prüfers kann nach dem Entfall des TÜV-und DEKRA-Monopols frei erfolgen.

Quelle:http://www.mvconline.de/
 
Kennzeichenreservierung

tobic200t schrieb:
Es gibt auch noch erfreuliche Meldungen von Gesetzesseite :)



Quelle:http://www.mvconline.de/

Eine weitere Neuerung:
Ich habe meinen W210 im Winter immer stillgelegt und im Frühjahr wieder zugelassen. Es war selbstverständlich, daß im Frühjahr das Fahrzeug mit der gleichen Nummer wieder zugelassen wurde, die Nummer war quasi automatisch für das Fahrzeug reserviert.

Dies ist ab 1. März anders. Wenn das Fahrzeug vorrübergehend stillgelegt wird, wird automatisch die Nummer nach ein paar Tagen wieder frei, bei der Wiederzulassung bekommt man dann eine total ander Nummer und du musst neue Kennzeuchen machen lassen.

Man kann sich die Nummer aber auch gegen Gebühr (10 € ?) reservieren lassen. Teurer wirds aber auf alle Fälle.

Ich habe mir jetzt "Saisonkennzichen" machen lassen.

Horst
 
Hallo Tobias,

Danke für die sehr interessanten Informationen. Das bringt mich auf eine Idee. Das bisherige Verfahren war sehr Aufwendig.

@ Horst,

persönlich habe ich schon seit längerem die Saisonkennzeichen, welche ideal sind, wenn ein Fahrzeug zu bestimmten Jahreszeiten nicht bewegt werden soll, bzw. bewegt werden soll.
 
Ab wann Batterieladegerät notwendig / sinnvoll

Hallo zusammen :hello:

Krame den alten Thread nur aus, weil ich für meine kurze Frage keinen neuen Thread eröffnen wollte und es sich indirekt auch um das Thema Stilllegung handelt:

Unser zum Verkauf stehende BMW steht jetzt seit dem 18.04. aufbereitet in einer Garage und wartet auf seinen nächsten Besitzer. Ab wann sollte man ein Batterieerhaltungsladegerät anschließen?

Das Auto wurde mit gut geladener Batterie abgestellt (zuvor noch 200 km bewegt worden), es wäre jedoch trotzdem blöd wenn dann bei einer potentiellen Probefahrt die Batterie leer wäre...

Wie sind eure Erfahrungen?
 
Mein Sommerfahrzeug war mehrere Jahre im Zeitraum von Nov.-März abgemeldet und ist bis auf einmal immer wieder angesprungen. Wenn die Batterie noch "gut" ist, dann kann das Fahrzeug monatelang ohne Erhaltungsgerät stehen.

Gruß

Tobias
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Neues zur Fahrzeugstilllegung / Wiederinbetriebnahme
Zurück
Oben