Gewährleistung / Reparaturdauer?

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Gambler

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Hallo,

bevor ich groß anfange zu erklären:

Es geht hier darum, wie lange eine Reparatur im Gewährleistungsfall dauern darf, bzw. welche Ansprüche sich aus der Reparaturdauer ergeben.

Nun zum Thema:

Fahrzeug: MB R320CDI 4matic, EZ 29.01.2009

Vom 19.-22. Februar war ich mit meiner Familie im Schwarzwald. Am Samstag 20.02. auf einer längeren Tour ging das Fahrzeug während der Fahrt aus, rotes Batteriesymbol im MFD. Auto ließ sich wieder starten, Meldung "Pre Safe ohne Funktion s. Bedienungsanleitung" im MFD. Gut dachte ich mir, mach ich später im Zweifelsfall daheim beim Freundlichen den Fehlerspeicher auslesen lassen. Kurze Zeit später hmmm...Blinker und Scheibenwischer gehen nicht mehr. Fahrzeug abgestellt, ausgemacht, mal in die Sicherungskästen geschaut, nix gefunden, wieder angelassen, lief wieder mit Scheibenwischer & Blinkern....kurze Zeit später 'n Haufen Meldungen alles möglich ohne Funktion im MFD....gut dann werd' ich nicht bis zu Hause warten sondern am Hotel den MB-Serviuce anrufen. Gesagt getan. Samstag Abend 19 Uhr, hat 1 1/2 Std. versucht auszulesen ohne Erfolg. Fahrzeug zusammen mit MB-Service in die 40km entfernte Niederlassung gebracht. Leihwagen bekommen. Sonntag Anruf, Wasser im Fußraum, ZGW (Steuergerät, zentrales Gateway) im Eimer, weil nass. Neues kommt am gleichen Tag noch per Taxi aus xy (Sonntag!) - Montag Auto wieder abgeholt, solle bei mir in die Werkstatt wg. trocken legen usw.. Soweit guter Service von MB!

Wieder zu Hause (23.02.) Termin beim Freundlichen gemacht für Montag den 01. März.

Nur zur Info - für die Fragestellung nicht wichtig, aber zum Verstehen - am Samstag vor dem Werkstatttermin (27.02.) meinte dann ein Sharan er müsse auf die linke Spur wechseln obwohl ich da schon war, was sich jetzt an Hand meiner Beifahrertür, der hinteren Tür, dem hinteren Kotflügel, der Felge und Stoßstange belegen lässt... (ich nicht schuld.)

Also am 01. März Auto zum Freundlichen gebracht wg. Wassereintritt und *tata* Schmankerl Unfall mitgeteilt.

Kurze Zeit später war der Sachverständige da (Schaden: 7,5k) usw.

Dann hab' ich nochmal mit der Werkstatt telefoniert (04.03.) wie es so ausschaut. Aussage: Sie kümmern sich jetzt erstmal um den Wassereintritt und dann um den Unfallschaden (geschätzte Reparaturzeit lt. SV 6 Tage). Am 11. März hab' ich mal angerufen um den Stand der Dinge zu erfragen. Antwort: Auto wird wahrscheinlich im Lauf der nächsten Woche (15.-19.03.) fertig. OK. Gut.

Letzte Woche nix passiert kein Anruf. Heute 23.03. wollte ich anrufen und mal nachfragen, hätte so langsam gerne mein Auto wieder. :crazy_girl: Aber *tata* kommt mir doch mein Freundlicher zuvor.

Auf seine Frage ob es mir gut geht (?) antworte ich "ja, ich hoffe meinem Auto auch" - Stille - keine direkte Antwort.

Dann: Wir haben alles zerlegt, nach dem Wassereintritt geschaut eine Dichtung (oderirgendsowas) ausgetauscht. Durch die Waschanlage gefahren, immer noch Wassereintritt, Auto kommt jetzt nach Sindelfingen direkt zu MB. :hunter:

Aha.

"Aber der Unfallschaden ist mittlerweile repariert?"
"Nein, solang alles zerlegt ist, macht der Spengler da nix... :verwarn:


So jetzt zum Thema:
Auto seit 3 Wochen wg. Gewährleistung fort. Voraussichtlich noch 3 Wochen. Was steht mir zu? "Darf" das so sein? Was meint Ihr?

Bei Unfall is klar, Leihwagen eine Klasse tiefer oder Nutzungsausfallgeld. Welche Ansprüche habe ich bei Gewährleistung?

Danke im voraus!
 
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