BFH Urteil zugunsten Werksangehöriger

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Diwi

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Crack
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Seit langen berechnen die Finanzämter den zu versteuernden Geldwerten Vorteil den Werksangehörige zu versteuern müssen anhand des Listenpreises. Diese Praxis hat nun der BFH für nicht rechtens geurteilt. Vielmehr gilt seit 2001 das Rabatgesetz nicht mehr und Neufahrzeuge werden beim Händler unter dem Listenpreis verkauft. Deshalb ist nicht mehr der Listenpreis, sondern der Marktpreis für die Berechnung heranzuziehen.

Weitere Infos: Urteil zur Besteuerung: Bundesfinanzhof macht Jahreswagen günstiger - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Auto

Gruß Dirk
 
Seit langen berechnen die Finanzämter den zu versteuernden Geldwerten Vorteil den Werksangehörige zu versteuern müssen anhand des Listenpreises. Diese Praxis hat nun der BFH für nicht rechtens geurteilt. Vielmehr gilt seit 2001 das Rabatgesetz nicht mehr und Neufahrzeuge werden beim Händler unter dem Listenpreis verkauft. Deshalb ist nicht mehr der Listenpreis, sondern der Marktpreis für die Berechnung heranzuziehen.

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Gruß Dirk

Na da bin ich aber mal gespannt was nun passiert! Ich fand das auch nicht wirklich gerent. Gerecht ist die Versteuerung des tatsächlich zugrunde gelegten Anschaffungspreises!
Dies aber dann definitiv auch für die 1% Dienstwagenbesteuerung! HURRA!
Wer zieht mit mir vor den BGH?
 
Der "Dienstwagensteuer" liegt eine pauschalierte/vereinfachte Berechnung zugrunde. Ansonsten müsste der Arbeitgeber eine exakte Kostenaufstellung machen und Du Fartenbuch führen. Die Pauschale dürfte aber in den meisten Fällen besser sein als die exakte. Eine Ausnahme kenne ich aber. Mein Bruder (Finanzbeamter) erzählte von einem Geschäftsführer, der sich für wenig Geld einen über 18 Jahre alten Mercedes (S-Klasse) ~5000 EUR auf die Firma gekauft hat und den Gebrauchtwagenpreis für die Pauschale herangezogen.

Bei der Betriebsprüfung hat mein Bruder das gerügt und anhand einer Preisliste aus dem Baujahr den Listenpreis berechnet. Der lag dann bei knapp 100.000DM.

Gruß Dirk
 
Na ja.. die 21,5% bekommen Firmenangehörige bei Daimler ja auch auf den Listenpreis...

Also Auto kostet 30.000 und man bekommt es für 23.550.

Zu versteuern wären 6450 Euro abzüglich Freibetrag.
Wenn jetzt so ein Auto beim Händler für 27500 weggeht müsste man nur noch 3950 Euro abzüglich Freibetrag versteuern..
Klingt interressant.. bin mal gespannt wie das dann umgesetzt wird..
 
Dies aber dann definitiv auch für die 1% Dienstwagenbesteuerung! HURRA!
Wer zieht mit mir vor den BGH?

Das sollte man auf jeden Fall prüfen.

Fahrtenbuch ade?
 
Der "Dienstwagensteuer" liegt eine pauschalierte/vereinfachte Berechnung zugrunde. Ansonsten müsste der Arbeitgeber eine exakte Kostenaufstellung machen und Du Fartenbuch führen. Die Pauschale dürfte aber in den meisten Fällen besser sein als die exakte. Eine Ausnahme kenne ich aber. Mein Bruder (Finanzbeamter) erzählte von einem Geschäftsführer, der sich für wenig Geld einen über 18 Jahre alten Mercedes (S-Klasse) ~5000 EUR auf die Firma gekauft hat und den Gebrauchtwagenpreis für die Pauschale herangezogen.
Mein Firmenwagen hat einen Neupreis von 80 tsd. € brutto - wir haben diesen als Jahreswagen für 40 tsd. € ca. erworben. Ich dneke auch ich würde mich gut stellen mit einer Kaufpresiabhängigen Versteuerung :)

Was Dein Bruder berichtet hört sich schon mal gut an :)

Mir war bisher nur bekannt, dass der jeweilige Neupreis zum Tag der EZ herangezogen werden muss.

Andererseits verwundert mich die Entscheidung dann doch ... dann müsste ja jedweder geldwerte Vorteil nur noch zu Anschaffungspreisen versteuert werden. ich fürchte da wird es ganz ganz viel Schmuh geben ... das ist glaube ich alles praktisch nicht umsetzbar ...
 
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