Streitfrage / Kaufvertrag / Hilfe

Diskutiere Streitfrage / Kaufvertrag / Hilfe im Forum Recht im Bereich Allgemeines - Hallo, mich belastet da etwas und ich möchte gerne 3 te meinungen. Ich habe einen 124 er 230 E verkauft, habe ihn selber ein halbes jahr gefahren...
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Charly

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c220 cdi 16V Turbo
Hallo,
mich belastet da etwas und ich möchte gerne 3 te meinungen.

Ich habe einen 124 er 230 E verkauft, habe ihn selber ein halbes jahr gefahren und ich sag mal mit 202000 km gekauft, laut letzten tüv (vor 6 monaten) bericht und aussagen des verkäufers, stimmen die km.
Auto läuft super garnix los, ich verkaufe das auto eben nach einem halben jahr mit 1 Jahr rest tüv und so 204000 km weil ich eben kaum fahre und es nur ein zweitwagen ist.

(baujahr mitte 80 und 6 vorbesitzer oder so)
jetzt verkaufe ich den wagen und der käufer ist voll begeistert.
3 Tage später bekomme ich eine e-mail wo steht:

Der Wagen läuft gut, aber meine Werkstatt hat festgestellt das der Tacho schonmal getauscht worden ist und entweder geld zurück oder ich werde sie verklagen, denn der km stand hat ja nicht gestimmt. Ich möchte das sie die vorbesitzer nachfragen, wieviel er wirklich gelaufen hat.

was soll ich denn nun machen?
ich habe geschrieben das ich da kein verständnis für habe und mich da nicht drüm kümmern werde.

verkauft über e-bay und reingeschrieben: Es handelt sich um einen Privatverkauf.
Was kann auf mich zukommen?
Ich habe das Geld schon ausgegeben, für ein kleineres Fahrzeug.
 
Na ich denke mal daß du in einem Juraforum besser aufgehoben bist.

Unabhängig davon:

Sollte sicher herausstellen, daß der Wagen mehr km runter hat, hast du vorrangig das Problem am Hals. Der Käufer wird dich zivilrechtlich verklagen und wenn er es belegen kann (Werkstattrechnungen, eidesstattliche Versicherungen von Vorbesitzern, Kaufverträge) wird er auch Recht bekommen. Du bezahlst......:crazy:


Danach liegt es an dir, den zu verklagen, der dich betrogen hat.

Sollte es so sein, daß der Wagen mehr runter hat (nur mal so angenommen du ahnst es) würde ich mich mit dem Käufer einigen, wie auch immer. Ansonsten trägst du noch die Anwalts- und Gerichtskosten.
:crazy_girl:
 
Der Käufer hat schlechte Karten.

Andererseits fragte der Käufer nach der tatsächlichen Laufleistung.
Also ist davon auszugehen das er es selber nicht weiß.
Er schrieb nur vom mutmaßlichem Tachotausch - nicht von Erneuerung.
Es kann also auch ein gebrauchter Tacho mit mehr Kilometern auf der Uhr eingebaut worden sein.

Das alles gilt es erstmal für den Kläger glaubhaft zu beweisen.
Die Frage stellt sich sowieso wie man nach drei Tagen einen Tachowechsel bemerkt ?
Entweder gab es dazu in den Fahrzeugunterlagen (Serviceheft / Daimler) einen Hinweis (aber dann mit der Kilometerzahl) oder der aktuelle Tacho wurde ausgebaut und dort ein Hinweis gefunden ? Letzteres wäre aber sehr ungewöhnlich und ließe aber auch einen Betrugsversuch seitens des Käufers zu.

In typischen Verkaufsverträgen wie z.B: vom ADAC steht aber zur Gesamtkilometerleistung : "soweit dem Verkäufer bekannt".

Da es aber nicht bekannt war - wofür soll der TS haften ?



Mir drehte ein Türke auch schon ein Auto an dessen Tachowechsel ganz hinten im Serviceheft notiert war. Mir mitgeteilt oder gar die fehlenden 176tsd Kilometer aufsummiert wurde nicht.
Das erklärte auch warum der Hobel bald schon von alleine auseinanderfiel.
Vermutlich war die TÜV-Plakette auch gefälscht.
Ich sah auch nicht einen Pfennig vom Kaufpreis wieder.
 
entspann dich...

nicht du musst nachweisen , dass im zuge des tachotausch ein tacho mit nach unten korrigierter leistung verbaut wurde , sondern er muss nachweisen , dass die tatsächliche laufleistung höher ist...

ferner wurde ja nicht in deinem besitz der tacho getauscht ;
bei sechs vorbesitzern ist eine zuordnung schwierig.

frag mal anhand der fahrgestellnummer bei mercedes , ob der tacho offiziel seitens mercedes getauscht wurde ; dies wäre in der historie nachvollziehbar...

ansonsten weitere mails ignorieren ;
bzw. anbieten den wagen für ein viertel des preises zurück zu nehmen.

(frechheit siegt ; kann ja auch sein , dass er den tacho getauscht hat und auf dieser welle reitet.)
 
hab jetzt erst gesehen ;

wir reden hier ja von nem fahrzeug mit nem alter von gut 25 jahren !!!

da würd ich mich in anlehnung an meinen obigen post , dem alter und der aussage von elektroniker gaaaaanz entspannt zurück lehnen...
 
Hallo,
je eben, das ist es ja, das Auto ist Baujahr 85 oder 86, ich hatte ihn nur ein halbes Jahr ... und garnichts geschraubt oder so.
Nichts desto trotz, damit ihr es auch wisst, ich habe mit meinem Anwalt gesprochen, der sagte erstmal das es ja so garnicht geht, als erstes Butter bei die Fische und einen Gutachter beauftragen der das tatsächliche Alter Abcheckt.
Wenn der dann aber tatsächlich feststellen würde das das Tacho nicht das originale ist und die angezeigte Laufleistung nicht stimmt, dann hafte ich als Verkäufer und muss Schadenersatz und son Quatsch bezahlen und ich könnte dann wiederrum zu meinem Verkäufer gehen und den Verklagen und so weiter und so fort.
Das Problem ist das ich in meiner Verkaufsanzeige mit meinem Abschlußtext zwar viel wind gemacht habe von wegen altes Auto, Rost und geht noch ein gewisse Zeit, Geld aufn Tisch und gut, aber Rechtlich gesehen, nur heiße Luft, ich hätte schreiben müssen das ich eine Gewährleistung ausschließe oder von wegen Gekauft wie Gesehen, das habe ich nicht getan also hafte ich.
Ist mir alles zu doof, wer weiß ob da nicht wirklich einer gedreht hat, ich habe dem Käufer jetzt 250€ Schadenersätz bzw. Preisminderung zurückgezahlt, mit der bedingung das die Gewärhleistung nun hiermit ausgeschlossen ist und er keine weiteren Forderungen oder Rechte an mich hat mit dieser Zahlung.
Er hat dies akzeptiert und nu ist gut.
 
Er hat dies akzeptiert und nu ist gut.

Und mehr wollte er auch nicht :crazy:

Kauft mir einer nen Wagen ab, checke ich unterschwellig im Gespräch, ob eine Verkehrs-RS besteht, oder nicht. Da weiß man wenigstens, ob so ein Hirni bei seinem evtl. Vorhaben auch was in der Hinterhand (sprich Geld für nen Anwalt) hat, oder nicht. Tipp fürs nächste mal: Sämtliche Versicherer, Automobilclubs und Inseratsbörsen wie mobile.de bieten Muster-Kaufverträge zum Downlaod an. Die kann man entweder so nutzen, oder aber nach den eigenen Ansprüchen verfeinern. Da hätte der Ausschluss der Sachmängelhaftung etc. schon dringestanden.

Aber hinterher ist man immer schlauer :D

MfG Paule
 
Das Problem ist das ich in meiner Verkaufsanzeige mit meinem Abschlußtext zwar viel wind gemacht habe von wegen altes Auto, Rost und geht noch ein gewisse Zeit, Geld aufn Tisch und gut, aber Rechtlich gesehen, nur heiße Luft, ich hätte schreiben müssen das ich eine Gewährleistung ausschließe oder von wegen Gekauft wie Gesehen, das habe ich nicht getan also hafte ich.
Zur Sicherheit sollte man dennoch auf die Unverbindlichkeit des Kilometerstandes ausdrücklich hinweisen. Gerade bei teureren Wagen, oder wenn der Vertragspartner eine Verkehrsrechtsschutz hat, könnte der Käufer sonst versuchen Arglist zu unterstellen - das wird zwar schwierig, ist aber für einen selbst auch recht nervig (Anwalt einschalten, Gerichtstermine wahrnehmen usw.)

Bei Arglist gilt der Ausschluss der Gewährleistung nicht (irgendwie logisch).
 
Hi Charly,
eS gibt doch

Schlichtungsstellem für das Kraftfahrzeuggewerbe
Die sind eigentlich für Sreitigkeiten zwischrn Werkstätten und Kunde zuständig- Aber virlleicht können sie Dir einen qualifizierten Rat geben. Ntürlich kostenlos.
Grüße und viel Erfolg
von
Egon
 
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