Gestohlene Navis - Die Kripo besucht euch

Diskutiere Gestohlene Navis - Die Kripo besucht euch im Forum Recht im Bereich Allgemeines - Hi, stellt Euch vor Ihr wollt ein APS30 nachrüsten und ersteigert bei ebay privat ein Gerät. Ihr denkt an nichts Böses weil zuerst alles glatt...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Einstern

Einstern

Inselträumer
Beiträge
519
Fahrzeug
E200K,Automatik,Elegance
Hi,

stellt Euch vor Ihr wollt ein APS30 nachrüsten und ersteigert bei ebay privat ein Gerät. Ihr denkt an nichts Böses weil zuerst alles glatt geht: Das Gerät kommt, es fuktioniert und die GPS Antene ist dabei.

So, nach knapp einem Jahr bekommt man ein Brief von der Kriminalpolizei - Thema: HEHLEREI.

Bei einer Vorladung stellt sich heraus, dass man als Zeuge aussagen soll. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem APS30 um Diebesgut handelt. Es wird einem mitgeteilt, dass ab jetzt man selbst unter Verdacht steht, aktiv an den ungesetzlichen Vorgängen beteiligt zu sein. Es werden die Personalien aufgenommen, eine Aussageprotokoll erstellt und die Daten des APS30 aufgenommen (wurde dafür wieder ausgebaut). Das ganze wird dann der Staatsanwalt in Nürnberg übermittelt.

Einige Wochen später wieder eine Vorladung. Man solle wieder das APS30 mitbringen. Bei diesem Termin beschlagnahmt die Kriminalpolizei das Gerät um es der Staatsanwaltschaft zu übersenden.

Die Chance, das Gerät jemals wiederzubekommen, seien gering, sagte man mir.

Die Hoffnung, das Geld wiederzubekommen wohl auch. Der Ebayler hat das über 300 Mal so durchgezogen bis er geschnappt wurde.

Die Rechtslage sieht nun so aus: Forderungen an die Staatsanwaltschaft kann man hier nicht stellen (deutsches Rechtsverständis, bei anderen Nationen gelten andere Maßstäbe). Man muss sich an den Ebayler wenden und das Geld zurückverlangen. ABER: Der Aktenvermerk läßt erkennen, dass der Ebayler unter das Jugendschutzgesetz fällt. Damit sinken alle Chancen. Tatsächlich hatte er das Gerät unter seinem Namen versteigert und verschickt, aber es stellte sich heraus, das das Geld auf ein Konto landete, dass jmd anderen gehörte - natürlich volljährig.

So, 600 Euro dahin, APS30 dahin, gute Laune dahin,...

WER IST NOCH GESCHÄDIGT?

Ich denke an eine Sammelklage, da für jeden einzelnen die die Rechtsanwaltskosten unrentabel sind, insbesondere bei der evtl. niedrigen Erfolgsaussicht.

Gruß
Einstern
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hmm, wer war damals der Verkäufer?

Chris
 
Würde....

...mich auch interessieren :)

Gruß
Peter
 
Der ebay Verkäufer in 2004 war ci*******; inzwischen gelöscht.

Laut Amtsgericht Nürnberg, Juli-2005
Realer Name: *** ***
Hintermann: *** *********

Schon mal gehört?

Gruß
Einstern
 
Noch nie gehört, obwohl ich wirklich viele Navi Jungs kenne! Das Problem ist oft, das die Herkunft der Geräte nicht wirklich 100%ig geklärt werden kann vor dem Kauf, ausser es ist eine Rechnung mit Seriennummer,... vorhanden!

Chris
 
Hi Chris,

Danke für die flotte Antwort!

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube die Jungs kamen aus dem Raum Berlin. Die einzige Auskunft, die ich bekommen konnte ist, dass der Kläger (dem vermutliche Huderte von Navis fehlen) aus dem Raum Nürnberg kommen könnte.

Gruß
Einstern.
 
Hallo Einstern.

ich kenne das Problem gerade bei ebay lässt sich der Handel so geschickt verschleiern (Nutzung eines fremden Kontos u.s.w.) das nacher kein eindeutiger Täter ausgemacht werden kann, oder wie in deinem Fall unter Jugendschutz fältt, laut §935 BGB kann an gestohlenen Sachen grundsätzlich kein Eigentum erworben werden, so das Du das Gerät auch nie weder sehen wirst.
Also gerade bei ebay größte Vorsicht bei Transaktionen dieser Art.
Trotzdem schöne Feiertage!!
MB-Einkäufer
 
@Einstern:
Hast du denn dein Geld jetzt bekommen?

Denn normalerweis hättest ihn ja direkt Anwalttechnisch kontaktieren können. Navi wäre zwar weg aber er sollte dein Geld zurück geben und auch deine Anwaltskosten, etc. zahlen, oder?

Würde mich auf eine Antwort freuen.

Dankeschön!
 
Wie hoch wird nach 5 1/2 Jahren die Inflationsrate sein? :D
 
Nachschub gibts jedenfalls genug!
Hier in der Gegend klauen sie z.Zt. Mercedes Navis wie die Raben.
Hoffentlich erwischen sie die bald!
 
@Einstern:
Hast du denn dein Geld jetzt bekommen?

NEIN. Weil mir die Polizei schon gesagt hatte, dass es aussichtslos ist, da eines der beiden Aktenzeichen(Täter) einen Vermerk "Jugendstrafsache" oder so etwas ähnliches hatte.

Ich hatte so etwas wie eine gemeinsame Klage durch EINEN Rechtsanwalt vorgeschlagen. Aber das ist ja schon länger her. Getan hat sich bis heute nichts.

Grüße
 
... was soll sich auch getan haben? Du kannst kein Eigentum an etwas erwerben, das jemand anderem gehoert und das sich nur im Besitz des Diebes befand.

Und natuerlich wird Diebesgut sofort beschagnahmt, wir sind ja schliesslich nicht bei Robin Hood im Sherwood Forest und verteilen es an die Beduerftigen.

Wenn Du keine Anzeige wegen Betrugs gegen den Hehler stellst, wird sich auch weiterhin nix tun ... oder suchst Du noch den Deppen, der fuer ich die Kastanien aus dem Feuer holt?

Anwalt, Anzeige, Prozess, vollstreckbaren Titel erstreiten (verkauft hat das Ding ja einer), in 5 Jahren vollstrecken. Vollstreckbar bis zu 30 Jahren nach erwirken! Dem kleinen Kasper haette ich auf der Arbeit die Tasche gepfaendet, zur Not auch 5x hintereinander. Nur ... machen muss mans. Nicht meckern, wenn man zu feige oder zu faul war.

Carsten
 
Für was braucht man da einen Anwalt? Eine Strafanzeige stellen kann man heute einfach online. Ob was bei raus kommt ist ne andere Sache...
 
Für was braucht man da einen Anwalt? Eine Strafanzeige stellen kann man heute einfach online. Ob was bei raus kommt ist ne andere Sache...


... der TE schreibt doch,das der "Täter" wohl schon Gerichts bekannt ist(laut Polizei 2 AZ Jugendstrafsache) Vermutlich sind hier dann für diese Taten höhere Strafen zu erwarten sodaß der Staatsanwalt die Sache des TE nicht für relevant ansieht weil durch diese Tat keine Straferhöhung zu erwarten ist.
Ein solcher Vorgang ist nicht ungewöhnlich.

Der TE kann aber zivilrechtlich gegen den "Täter" vorgehen.

Gruß
 
So schaut es aus, das Einklagen des erlittenen finanziellen Schadens ist zivilrechtlich. Der Täter wird vor Gericht für seine begangene Straftat nach dem STGB bestraft. Man muß also als Nebenkläger auftreten, und seine persönlichen Ansprüche darüber hinaus geltend machen.

Lass dir aber gesagt sein, das bei denen meistens sowieso nichts zu holen ist. Erst recht nicht, wenn es sich um eine Mehrzahl an Geschädigten handelt. Zudem braucht man, wenn dann überhaupt mal ein Cent fliesst, einen langen Atem, dass kann u. U. Jahre dauern. Ich spreche da aus Erfahrung, weil es mein täglich Brot ist.

Du kannst das als Lehrgeld verbuchen. Für die Zukunft sei allen anderen folgendes angeraten:

Wer ein solches oder ähnliches Gerät im Internet ersteigern möchte, lässt sich von dem Verkäufer die Seriennummer nennen. Mit der Seriennummer wird man dann bei der nächsten Polizeistelle vorstellig, und bittet um Überprüfung, ob das Gerät in der INPOL Fahndung erfasst ist. Dort landen alle zur Anzeige gebrachten entwendeten Individualnummernträger. Mit der Anfrage hat man zwar keine 100%ige Sicherheit, hat jedoch getan, was man konnte.

Im Übrigen würde ich die beiden o. g. VOLLSTÄNDIGEN Namen der beiden Beschuldigten unverzüglich löschen, nur mal so als Anmerkung :rolleyes:

Gruß

Daniel
 
Naja, ein solches Navi ist heutzutage net so teuer. zwischen 30-60 €.. Daher lohnt es sich ja net wircklich. Produziert werden die Navis glaub ich eh nicht mehr...

Aber der Typ wirds ja net mit Absicht Helerwahre verkauft haben. Er wird vielleicht der Zwischenmann gewesen sein, der von nix wusste. Man sollte eher die Quelle finden...
Also den Vorverkäufer, der sollte Bestraft werden...
 
Da ich selbst mir noch kein Navi zugelegt habe und überlegte, eines bei Ebay zu kaufen, kann ich jetzt sicherer an die Sache herangehen. also danke ich auf jeden Fall für die Infos.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Gestohlene Navis - Die Kripo besucht euch
Zurück
Oben