mit entstempelten kennzeichen zum tüv

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E280er

E280er

alter Hase
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W210 E280 V6 Avantgarde
Hallo,
habe bis jetzt folgendes herausgefunden:
Ja, aber Auto ist binnen 18 Monaten (vorübergehende Stilllegung) abgemeldet.

Also kann ich, wenn das Auto nicht vor 18 Monaten abgemeldet wurde, zum Tüv mit den entstempelten Kennzeichen?!
Sollte ich vorher eine Versicherungsnummer (Huk-online z.B.) beantragen? (Doppelkarte)
Ich muss die ja dann nicht nutzen?!
Ich will nähmlich nur TÜV machen und noch nicht wiederzulassen.
Gruß
Peter
 
Wenn die TÜV-Abnahme nicht im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht, darfst Du mit entstempelten Kennzeichen nicht fahren. Näheres findest Du in §10, Abs. 4 FZV.
Es macht auch eigentlich keinen Sinn, eine HU durchführen zu lassen und das Fahrzeug danach nicht direkt zuzulassen.
Solltest Du das wegen der 18 Monate (vorübergehende Stillegung) machen wollen, kann ich Dir sagen, dass es diese Regelung nicht mehr gibt. Auch wenn das Fahrzeug länger stillgelegt wird, benötigst Du keine Vollabnahme mehr, eine frische HU ist ausreichend.
 
Hallo,

ohne gültige Kennzeichen darf ein Auto auf öffentlichen
Straßen nicht bewegt werden - ohne Ausnahmen.
 
ohne gültige Kennzeichen darf ein Auto auf öffentlichen
Straßen nicht bewegt werden - ohne Ausnahmen.

Das ist natuerlich mal wieder komplett gequilter Quark. Wer keine Ahnung hat ... da war doch mal so'n Spruch.

Natuerlich darf man entstempelten Kennzeichen ein Fahrzeug im Strassenverkehr bewegen, siehe z.B. hier, da steht's im Detail:

Stadt Wuppertal - Fahrten mit ungestempelten amtlichen Kennzeichen

Und an den TS: Ja, du brauchst eine Doppelkarte.

Carsten
 
Natuerlich darf man entstempelten Kennzeichen ein Fahrzeug im Strassenverkehr bewegen, siehe z.B. hier, da steht's im Detail:

Stadt Wuppertal - Fahrten mit ungestempelten amtlichen Kennzeichen

Und an den TS: Ja, du brauchst eine Doppelkarte.

Carsten

Danke für den Link.

Dann scheint es in diesen Fragen örtlich Unterschiede zu geben.
Bei unserer Zulassungsstelle ist mir die Fahrt zur Abstempelung
definitiv untersagt worden!! :verwarn:


Carsten,

muss es immer gleich in diesem Ton sein? :rolleyes:

Das ist natuerlich mal wieder komplett gequilter Quark. Wer keine Ahnung hat ... da war doch mal so'n Spruch.
 
Olli - lass Dir nicht immer von einem Amts-Wichtel die Welt erklaeren - frag lieber mich:

Para 10 Abs 4 FZO:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Die FZO ist BUNDESRECHT, das darf so'n Heini auf'm Amt in Kleinknallfurzdorf nicht mal so aus dem Armel verbieten. Der wusste es wahrscheinlich nicht besser - zugegeben ist die Regelung mit den entstempelten Kennzeichen auch eher unbekannt.

Also: Abgemeldete Fahrzeuge mit zugeteiltem Kennzeichen kannst Du im Landkreis des Kennzeichens mit Doppelkarte zum Tuev, zur Zulassung und vom Amt zum Schrott fahren.

Carsten
 
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Thema: mit entstempelten kennzeichen zum tüv
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