Garantie oder nicht?

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julesbaerle

julesbaerle

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Salut,

der Smartie meiner Madame hat beim Kauf 02/2010 als Zugabe eine 24monatige Garantie bekommen. Jetzt fiel die Klimaanlage aus und die Inspektion stand an. Im Zuge der Inspektion wurde die Klimaanlage überprüft

AW 83-1285
Klimaanlage Leckprüfung durchführen 4 AW
AW83-1762
Kältemittelabsaugen, Dichtheit prüfen 4 AW
Q1340000 Kältemittel R134a € 19,26

Frage1: darf die Werkstatt diese AW und das Kältemittel tatsächlich berechnen? Meiner Ansicht nach nicht -> 24monatige Garantie.

Nächster Gag:

98-1111
Fahrzeugreinigung unser kostenloser Service 0 AW
Teile
A001986807117 Waschmittel S 2x zu € 2,10 = € 4,20

wie darf man das verstehen?

Mercie d'avance
 
da würd ich mir die Garantie bedingungen durchlesen.

wegen dem Waschen , da haben sie dir die Mittel berechnet, die Arbeit nicht. was solls.

mfg
 
Salut,

der Smartie meiner Madame hat beim Kauf 02/2010 als Zugabe eine 24monatige Garantie bekommen. Jetzt fiel die Klimaanlage aus und die Inspektion stand an. Im Zuge der Inspektion wurde die Klimaanlage überprüft

AW 83-1285
Klimaanlage Leckprüfung durchführen 4 AW
AW83-1762
Kältemittelabsaugen, Dichtheit prüfen 4 AW
Q1340000 Kältemittel R134a € 19,26

Frage1: darf die Werkstatt diese AW und das Kältemittel tatsächlich berechnen? Meiner Ansicht nach nicht -> 24monatige Garantie.

Nächster Gag:

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Teile
A001986807117 Waschmittel S 2x zu € 2,10 = € 4,20

wie darf man das verstehen?

Mercie d'avance

....Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung.
Beispiel : Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile o d e r den Reparaturlohn.Den Rest muss der Käufer selber tragen.
In deinem Fall hat die VT wohl den Arbeitslohn nicht berechnet wohl aber die 19,26€ für das Kältemittel,ebenso nur den Preis für das Waschmittel.
Wenn ich dein Posting richtig verstanden habe ist das somit eigentlich o.k.
Gruß
 
die Werkstatt hat sehr wohl auch 8 AW berechnet.

Die Werkstatt verlangt für TÜV und ASU beim Smartie CDI € 130, Nachfrage beim TÜV ergab ~ € 85 für beides. Feiner Aufschlag aber wohl unser Problem, haben leider vorher nicht nachgefragt wie hoch das Aufgeld dafür ist. :mad:

Ich werde auf jeden Fall reklamieren.
 
Hm, erkundige dich mal ob die Klimaanlage beim Smart nicht Wartungsfrei ist!
Wenn Ja, dann haben sie evtl. eine Nichtfunktion bemerkt und behoben.
Nur ob dass dann unter die Garantie fällt, das wies ich nicht.
Denn scheinbar haben sie nur das Klimamittel durch eins mit Konstrastmittel ersetzt und danach geschaut ob mal dieses Kontrastmittel dann danach irgendwo sieht.

Nur, wenn die Anlage vorher ordentlich lief und nicht zu beanstanden war, dann würde ich mir schriflich zeigen lassen, wo im Wartungsplan steht, dass die Klimaanlage auf Leckagen zu Prüfen sei!!!

Können sie das nicht, wars ne völlig unnötige Arbeit, die ne massive Reklamation rechtfertigt.
Ich würde da sogar damit zur Schiedsstelle des KFZ-Handwerks gehen!
Wenns nachweislich natürlich ein unnötige Maßnahme war, für dies weder einen Punkt im Wartungsplan noch einen trifftigen Grund gab.

Das Mittel das da "Waschmittel S" heist ist der Zusatz für die Scheibenwaschanlage!
"S" steht für Sommer, "W" dann für Winter.

Auch hier solltest dich mal nach dem Mischungsverhältnis erkundigen und dann ausrechnen ob 2 von den Dingern gemischt überhaupt in deinen Wischwasserbehälter reinpassen.

Und TÜV/AU 130Euronen, da bist wirklich selber Schuld.
Vorher geschaut und ne Halbe Stunde bei TÜV/Dekra investiert und du wärst nur die 85Euros losgeworden.

Was oben noch fehlt, ist die Angabe ob 02/10 nun das Kaufdatum oder die Erstzulassung war.
Wenn Kaufdatum interessiert das wirkliche Alter des Wagen evtl. einige hier.

Aber man sieht Kleinvieh wie der Smart verursachen auch Kosten, sprich der ist nicht besonders billiger im Service wie andere größere Mercedesmodelle.
 
Falsch. Garantie ist eine Pflicht! Kulanz ist freiwillig!

Du solltest Halbwissen nicht auch noch raushängen lassen.

Nochmal in Kürze:

Garantie ist eine freiwillige Sache(Meist vom Hersteller)
Gewährleistung ist i.d.R. gesetzliche Pflicht(Meist vom Händler)
Kulanz ist Scheißdreck.
 
Dann habe ich das Wort "Garantie" wohl in meinem Leben immer falsch verstanden. Dann heisst das jetzt wohl "Gewährleistung".
Dann ist die "Junge-Sterne-Garantie" also eine "Junge-Sterne-Gewährleistung"?
Und wenn ich im Laden etwas kaufen, darf man mir nicht mehr sagen, dass da 24 Monate Garantie darauf ist, sondern 24 Monate Gewährleistung? Irgendwie befremdlich. Aber wenn es denn so ist, dann lag ich wohl wirklich daneben...
 
Dann habe ich das Wort "Garantie" wohl in meinem Leben immer falsch verstanden. Dann heisst das jetzt wohl "Gewährleistung".
Dann ist die "Junge-Sterne-Garantie" also eine "Junge-Sterne-Gewährleistung"?
Und wenn ich im Laden etwas kaufen, darf man mir nicht mehr sagen, dass da 24 Monate Garantie darauf ist, sondern 24 Monate Gewährleistung? Irgendwie befremdlich. Aber wenn es denn so ist, dann lag ich wohl wirklich daneben...

Also ich hab' das immer so verstanden, als wenn der Verkäufer gesetzlich zu zwei Jahren Gewährleistung verpflichtet sei, es aber nach Ablauf von 6 Monaten zu einer Beweislastumkehr kommt.
Soo, und jetzt schau'n wir mal ob anderthalb Wochen Jura-Studium schon was gebracht haben :D

Der Begriff Gewährleistung fällt im BGB konkret nur am Rande. Die berühmt-berüchtigte Beweislastumkehr ist in § 476 BGB geregelt und lautet wie folgt:

"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf kann ich also vom Verkäufer verlangen, dass mehr oder weniger jeder Mangel auf dessen Kosten behoben wird. Dies gilt (soweit ich meinen Prof. letzte Woche verstanden habe) nicht, wenn der Verkäufer eine Garantie gegeben hat, in der er einzelne Aspekte (zum Beispiel bestimmte Teile wie Scheinwerfer, Federbälge etc.) ausdrücklich von der Garantie ausgenommen hat.
Die Gewährleistung ist also prinzipiell für den Fall gedacht, dass im Kaufvertrag keine weiteren Vereinbarungen bezüglich einer Sachmangel-Haftung vereinbart wurden, was beim Abschluss einer Garantie aber ja der Fall ist.

Zur Info vielleicht noch § 434 I BGB:

Sachmangel "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerungen nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte."
 
Oh Gott... Gefahrübergang...! Ich glaube, ab hier möchte ich das alles gar nicht mehr verstehen. Schuster, bleib' bei deinen Leisten...
Schade, dass ich mich eingemischt hatte. Ich Otto-Normalbürger hatte keine Ahnung, wie kompliziert das Leben ist. Kaufe ich was, das dann kaputt geht, schmeisse ich es weg. Bevor ich mit Beweislastumkehr und Gefahrübergang noch meinen Verstand verliere. :confused:
 
Also - der Verkäufer garantiert für den Murks. :)

Wikipedia erklärt das ganz passend:



Garantie in der Umgangssprache

In der Umgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter – für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder herzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten. Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt.
 
Dann habe ich das Wort "Garantie" wohl in meinem Leben immer falsch verstanden. Dann heisst das jetzt wohl "Gewährleistung".
Dann ist die "Junge-Sterne-Garantie" also eine "Junge-Sterne-Gewährleistung"?

Ja ebend nicht! Da die "Junge-Sterne-GARANTIE" eine freiwillige Aktion
von MB ist, spricht man korrekt von Garantie.
 
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