Unversicherter PKW

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jordy

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C 270 cdi T-Modell
In der letzten Woche ist mir aufgefallen das unser Nachbar mit einem entstempelten Kennzeichen an seinem Fahrzeug unterwegs ist.

Ein Bekannter bei der Polizei der bereits im Mai dort einen anderen Einsatz hatte meinte, dies wäre wohl schon mindestens seit dem Monat so, da ihm das bereits bei dem Einsatz aufgefallen sei. Da das Fahrzeug dort aber stand, konnte er nichts unternehmen.

Seitdem fährt der Nachbar aber seelenruhig weiter und das Kennzeichen hat immer noch kein Wappen.
Wir haben dies bereits der Polizei mitgeteilt, da dies ja eine Gefährdung darstallt. Diese haben auch schon häufiger versucht ihn zu erreichen. Bisher erfolglos.

Was passiert jetzt wenn er einen Unfall baut? Und können wir noch mehr unternehmen? Wenn wir Kinder zu Besuch haben, bin ich schon dazu übergegangen, das diese nicht mehr an der Strasse spielen. Mir ist das einfach zu gefährlich.
 
In der letzten Woche ist mir aufgefallen das unser Nachbar mit einem entstempelten Kennzeichen an seinem Fahrzeug unterwegs ist.

Ein Bekannter bei der Polizei der bereits im Mai dort einen anderen Einsatz hatte meinte, dies wäre wohl schon mindestens seit dem Monat so, da ihm das bereits bei dem Einsatz aufgefallen sei. Da das Fahrzeug dort aber stand, konnte er nichts unternehmen.

Seitdem fährt der Nachbar aber seelenruhig weiter und das Kennzeichen hat immer noch kein Wappen.
Wir haben dies bereits der Polizei mitgeteilt, da dies ja eine Gefährdung darstallt. Diese haben auch schon häufiger versucht ihn zu erreichen. Bisher erfolglos.

Was passiert jetzt wenn er einen Unfall baut? Und können wir noch mehr unternehmen? Wenn wir Kinder zu Besuch haben, bin ich schon dazu übergegangen, das diese nicht mehr an der Strasse spielen. Mir ist das einfach zu gefährlich.

...der Grund für das entstempelte Kennzeichen ?Abgemeldet?stillgelegt?
Wenn dieses zutrifft fährt er ohne Versicherungsschutz und begeht gleichzeitig Steuerhinterziehung.
Eigentlich müsste die Polizei hier umgehend handeln d.h.den Besitzer weitere Fahrten untersagen und dies gegebenfalls zur Anzeige bringen.
Eine solche Fahrt wäre einmalig nur zulässig wenn diese im Zusammenhang mit einer Zulassungsfahrt steht.Diese müsste aber umgehend und einmalig sein in Verbindung mit einer gültigen Deckungskarte.In obigem Fall scheint dies allerdings nicht zutreffend zu sein.
Ergo: Dringender Handlungsbedarf der Polizei.
Gruß
 
Der Nachbar fährt damit zur Arbeit und zum einkaufen etc.

Da schon häufiger Gläubiger von ihm nach dem Weg zu seinem Haus gefragt haben, nehmen wir an das es wegen Nichtzahlung zwangsstillgelegt wurde.

Muß die Polizei ihn den in flagranti, also beim fahren erwischen?
 
Der Nachbar fährt damit zur Arbeit und zum einkaufen etc.

Da schon häufiger Gläubiger von ihm nach dem Weg zu seinem Haus gefragt haben, nehmen wir an das es wegen Nichtzahlung zwangsstillgelegt wurde.

Muß die Polizei ihn den in flagranti, also beim fahren erwischen?

..im Prinzip schon.Da es jedoch Zeugen gibt(Euch),welche die Fahrten beobachtet haben,ist der Tatbestand des Fahren ohne VS Schutz erfüllt.Polizei und Behörde also informieren und auf die Gefahrenshaftung eventuell Regress hinweisen,falls was passiert.
Gruß
 
Danke!
Ich bin eigentlich kein Mensch der andere gern verpfeift, aber dies ist ja kein Kavaliersdelikt
Ich werde nochmals bei der Polizei anrufen, mir ist das einfach zu gefährlich.
 
Muß die Polizei ihn den in flagranti, also beim fahren erwischen?

Nein - muss sie nicht. Das ist eine Strafttat, somit herrscht Verfolgungszwang im Falle einer Anzeige.

(a) Offiziell Anzeige erstatten, nicht nur bei der Polizei anrufen. Datum, Zeit, ggf. Photo ... die Polizei muss taetig werden, auch praeventiv.
(b) Per Jedermann-Paragraph unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln koerperlicher Gewalt vorlaeufig festnehmen, wenn du Ihn mit einem nicht zugelassenen Auto erwischst. Kann jeder, auch Du, bei Gefahr im Verzug bzw wenn eine Straftat begangen wird. Ist in diesem Fall voellig gerechtfertigt.
(c) Wenn er auf der Strasse parkt: Das ist allein schon Teilnahme am Strassenverkehr und somit eine Straftat. Polizei anrufen, Sachverhalt schildern, Fahrzeug abschleppen und einziehen lassen.


Allerdings - nicht immer feige nach den anderen schreien, die taetig werden sollen:

DU musst Anzeige erstatten und beweise beibringen.
DU musst taetig werden.
DU musst auch mal im Feuer stehen.

Ciao,
Carsten

Ich bin eigentlich kein Mensch der andere gern verpfeift
Toll - du hast Angst um Deine Kinder aber mache willst Du auch nichts. "Zieh dir'n Mantel an, mir ist kalt" ...
 
Hallo "jordy",

es gibt auch noch andere Ansätze.
Frage ihn doch einfach mal warum, wieso, weshalb...

Die Zulassungspickerl können sich auch schon mal
lösen z.B. wegen Dampfstrahler, alte Kennzeichen usw.

So kommt ihr auf alle Fälle schon mal ins Gespräch.
Wie Carsten auch schon meinte... der direkte Weg ist
immer noch der Beste ;)
 
Die Versicherung kündigt i.d.R. einen Monat nach Nichtzahlung und informiert dann die Zulassungsstelle. Danach steht die VS noch einen Monat in Nachhaftung.

Für dich bedeutet das: Nach einem Monat ab Fehlen der Plakette kannst du dir jeden Cent Schadensersatz in die sprichwörtlichen Haare schmieren. Seien es nun die Farbe vom umgefahrenen Zaun oder aber der Verdienstausfall (Behandlungskosten etc...), wenn er dich oder deine Kinder im Vollrausch gegen den Zaun gefahren hat.

Wie die Vorredner schon geschrieben haben, Anzeige erstatten, "auflauern" und in diesem Moment die Polizei verständigen, ggf. hinterher fahren und die Jungs so zu dir lotsen.

Wir hatten letztes Jahr in der Nachb*****aft auch so ne Type, immer unter Drogen und mit geklauten bzw. Schrottplatzautos seine Drogen beschafft, mitten durchs Wohngebiet. Hat keine 4 Wochen gedauert, da war der weg, weil sich ein paar Bürger und die Polizei verständigt hatten.

MfG Paule
 
Für dich bedeutet das: Nach einem Monat ab Fehlen der Plakette kannst du dir jeden Cent Schadensersatz in die sprichwörtlichen Haare schmieren.

Das stimmt allerdings auch so nicht - fuer Personenschaeden zahlt subsidiaer der Verein Verkehrsopferhilfe (Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg), der von den Kfz-Versicherungen finanziert wird.

Carsten

PS - hier mal der passende Gesetzestext zum Fahren ohne Zulassung/Versicherung:

Zitat Anfang/ § 6 PflversG

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Verkehrsteilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
 
Das stimmt allerdings auch so nicht - fuer Personenschaeden zahlt subsidiaer der Verein Verkehrsopferhilfe (Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg), der von den Kfz-Versicherungen finanziert wird.

Carsten

PS - hier mal der passende Gesetzestext zum Fahren ohne Zulassung/Versicherung:

Zitat Anfang/ § 6 PflversG

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Verkehrsteilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Viel Spaß dabei, die Ansprüche durchzusetzen.

MfG Paule
 
Mal aus dem Netz kopiert:

"Die Verkehrsopferhilfe kann nicht nach Gutdünken regulieren. ... 2001 beispielsweise wurden von 2326 angemeldeten Fällen 1951 reguliert und nur 375 abgelehnt".

Das klingt nicht, als sei das ein Spiessrutenlaufen - jedenfalls nicht mehr als bei anderen Versicherungen auch.
 
Nein - muss sie nicht. Das ist eine Strafttat, somit herrscht Verfolgungszwang im Falle einer Anzeige.

(a) Offiziell Anzeige erstatten, nicht nur bei der Polizei anrufen. Datum, Zeit, ggf. Photo ... die Polizei muss taetig werden, auch praeventiv.
(b) Per Jedermann-Paragraph unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln koerperlicher Gewalt vorlaeufig festnehmen, wenn du Ihn mit einem nicht zugelassenen Auto erwischst. Kann jeder, auch Du, bei Gefahr im Verzug bzw wenn eine Straftat begangen wird. Ist in diesem Fall voellig gerechtfertigt.
(c) Wenn er auf der Strasse parkt: Das ist allein schon Teilnahme am Strassenverkehr und somit eine Straftat. Polizei anrufen, Sachverhalt schildern, Fahrzeug abschleppen und einziehen lassen.
DU musst Anzeige erstatten und beweise beibringen.
DU musst taetig werden.
DU musst auch mal im Feuer stehen.
Ciao,
Carsten

....nun der Grund das die Polizei beim "parken" nicht eingeschritten ist scheint zu sein,das in den meisten Fällen das Ordnungsamt zuständig ist.Diese kleben einen roten Punkt mit Fristsetzung auf die Windschutzscheibe.Nach Ablauf derselben wird das FZ kostenpflichtig abgeschleppt.Zudem erfolgt ein Bußgeldbescheid nach den vorhandenen §(kann in Großstädten anders gehandhabt werden)
Das Gewaltmonopol obliegt ausschließlich der Polizei bei akuter Gefahr.
Hier selber den Hilfspolizisten spielen ist rechtlich mehr als fragwürdig da die Verhältnismäßigkeit eher nicht gegeben ist.Ein guter Anwalt würde dem TE fragen wo er die akute Gefahr für sich und anderen ansiedelt.Ein Auto was verkehrssicher ist(hier mal unterstellt) und "nur" keinen VS Schutz hat, ist zwar relevant bei Schadensausgleich aber als eine Gefahr im üblichen Sinne schwer zu vermitteln.
Das parken auf öffentlichen Grund ohne VS-Schutz ist eher als Ordnungswidrigkeit mit den entsprechenden Sanktionen zu betrachten.
Das mit den Anzeigen bei verschiedenen Stellen u.a.habe ich ja auch schon drauf hingewiesen. Die Teilnahme am Strassenverkehr ist sicher ein Straftatbestand und wird auch von der Polizei bei Nachweis an Ort und Stelle geandet und das FZ direkt sicher gestellt.
Lass mich aber gerne belehren wenn Deine Aussagen belegbar richtig sein sollte.
Gruß
 
Das Gewaltmonopol obliegt ausschließlich der Polizei bei akuter Gefahr.

Das ist falsch. Gefahr im Verzuge ... google mal nach "Jedermannpararaph" - der gestattet JEDEM die Anwendung von Hilfsmitteln koerperlicher Gewalt zur Festnahme von Straftaetern.
Hier selber den Hilfspolizisten spielen ist rechtlich mehr als fragwürdig da die Verhältnismäßigkeit eher nicht gegeben ist

Genauso falsch wie unwissend: Fahren eines nicht versicherten Autos ist eine Straftat - somit ist das Einschreiten unter alles Gesichtspunkten gewaehrleistet - alles andere ist fahrlaessig. Es geht auch nicht um die akute Gefahr fuer den, der einschreitet - es geht um allgemeine Gefahrenabwehr. Punkt. Rechtfertigung: Jedermannparagraph, s.o.

Der Rest erklaert sich aus dem Gesetzestext wohl von selbst.

Carsten
 
Dumme Frage...
Ist das Kennzeichen wirklich entsiegelt, also ohne Stadt oder Landkreissiegel, oder fehlt da nur vorne der AU-Aufkleber??
Denn den gibts nicht mehr, der ist jetzt Bestandteil der HU-Plackete Hinten.
Wenn er nämlich erst bei der HU war, wurde vorne der AU-Kleber entfernt und dann sieht es aus, als sei das Kennzeichen entsiegelt.

Fehlt das Amtssiegel, dann muss das Vorne und Hinten entfernt sein.
Und dann macht der sich auf alle Fälle strafbar, wenn er so ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt oder auf öffentlichem Grund auch nur Abstellt.
Hab ich mal bei nem Nachbarn beobachtet, da kam einer und krazte das Siegel ab und Ratzfaz hatte der nen Roten Aufkleber an der Scheibe, weil sein Zwangsabgemeldeten Auto auf öffentlicher Straße rumstand.
Auch wenns sich blöd anhört, aber zieht den Mann aus dem Verkehr bzw. seinen Wagen!
Denn wenn er damit einen Unfall baut und jemand dabei verletzt oder gar tötet, da wird der sein lebenlang nicht mehr froh.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal aus dem Netz kopiert:

"Die Verkehrsopferhilfe kann nicht nach Gutdünken regulieren. ... 2001 beispielsweise wurden von 2326 angemeldeten Fällen 1951 reguliert und nur 375 abgelehnt".

Das klingt nicht, als sei das ein Spiessrutenlaufen - jedenfalls nicht mehr als bei anderen Versicherungen auch.


Es gibt Privathaftpflichtversicherungen, die bei Forderungsausfall regulieren.
Die Verkehrsopferhilfe leistet eingeschränkt, während weitere Ansprüche über den Forderungsausfall beglichen werden.

Gruß
Elmar
 
Es gibt Privathaftpflichtversicherungen, die bei Forderungsausfall regulieren.
Die Verkehrsopferhilfe leistet eingeschränkt, während weitere Ansprüche über den Forderungsausfall beglichen werden.

Gruß
Elmar

..richtig aber fast nur ab 2000,00€ Selbstbehalt.Was drüber ist wird beglichen.(Zumindest die Vers. die ich kenne und selber habe.)
Gruß
Günni
 
Es gibt Privathaftpflichtversicherungen, die bei Forderungsausfall regulieren.
Die Verkehrsopferhilfe leistet eingeschränkt, während weitere Ansprüche über den Forderungsausfall beglichen werden.

Gruß
Elmar

Bitte die Hausaufgaben machen, auch in der FAD greift die Benzinklausel. Sie reguliert nur den Ausfall berechtigter Ansprüche, auf denen der Anspruchsteller "sitzen bleibt".

MfG Paule
 
@jordy: Gibt es hier mittlerweile Neuigkeiten oder fähr der Herr immernoch rum?
 
Hallo, wurde Nachbar und sein Auto nun still gelegt, hat sich da was ergeben?

Gruß
 
Der Nachbar fährt damit zur Arbeit und zum einkaufen etc.

Da schon häufiger Gläubiger von ihm nach dem Weg zu seinem Haus gefragt haben, nehmen wir an das es wegen Nichtzahlung zwangsstillgelegt wurde.
Muß die Polizei ihn den in flagranti, also beim fahren erwischen?
.
Wird doch kein Benz sein. :diabolo:

Muß auf frischer Tat ertappt werden.

Ferner darf er ohne Zulassung nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
 
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