400 Watt Lüfter

Diskutiere 400 Watt Lüfter im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - Hallo Forengemeinde, folgender Sachverhalt: Ich habe einen W203 Bj.2002 als 200K und T-Model. Vor drei Monaten habe ich eine Anhängerkupplung...
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Hallo Forengemeinde,

folgender Sachverhalt:

Ich habe einen W203 Bj.2002 als 200K und T-Model. Vor drei Monaten habe ich eine Anhängerkupplung nachrüsten lassen,nun habe ich des öfteren über einen stärkeren Lüfter gelesen. Also habe ich mich rangemacht zu kontrollieren welcher Lüfter in meinem Fahrzeug verbaut ist.
Ich habe zwei voneinader Unabhängige Niederlassungen angerufen,diese haben mir anhand der Fahrgestellnummer versichert das ich einen 600 Watt Lüfter verbaut habe.Hat mich natürlich gefreut,aber trotzdem habe ich mir gedacht schau mal nach. Und siehe da....auf dem Typenschild am Lüfter ist ganz klar zu sehen das nur ein 400 Watt Lüfter verbaut worden ist. Jetzt ist natürlich meine Frage warum dieses so ist? Zumal mir die beiden Niederlassungen zugesichert haben das ich schon einen größeren Verbaut haben würde. Nicht auszudenken was passiert wäre wenn ich nicht selber nachgeschaut hätte,und im Sommer unseren Wohnwagen über den Brenner gezogen hätte.
Meine Frage eigentlich.....kann ich nicht Mercedes zwingen einen 600 Watt Lüfter einzubauen da er ja laut Fahrgestellnummer drinnen sein müsste, oder muss ich die Kosten trotz allem selber tragen? Es geht mir nicht zwingend um die Kosten aber richtig ist das doch von seitens Mercedes nun auch wieder nicht.

Ach ja...es ist kein Automatik Getriebe verbaut...sondern ganz normaler Schalter!
 
Ich bin doch immer wieder erstaunt, zu welchen Aktionen Fahrzeughersteller alles gezwungen oder verklagt werden wollen!

Wie wäre es eigentlich, wenn Euer Arbeitgeber Euch für eine Nachlässigkeit vor 8 Jahren belangen würde?

Ist einem eigentlich schon mal durch den Kopf gegangen, was der Umkehrschluss irgendwann sein kann? Irgendwann werdet Ihr für eine Anfrage blitz sauber ein Antragsformular serviert bekommen und mit Vorkasse für eine rechtskräftige Auskunft belegt! Dann ist der Jammer aber wieder groß.....

Wenn die AHK in einer Vertragswerkstatt nachträglich verbaut wurde, sollte im Interesse der Werkstatt eine Nachrüstung nach Werksvorschrift erfolgt sein. Diese wird dann auch in einem anderen Preisrahmen erfolgt sein, wie es landläufige nicht so gewissenhafte freie Werkstätten druchführen!

Zum Thema Brenner und Wohnwagen: Hat Dein Wagen keine Kühlwasserthemperaturanzeige?:rolleyes:
 
Ob dein Wagen einen 600W Lüfter hat, das hängt vom Änderungstand des Baumusters ab!
Wenn es z.B. ab einem gewissem Datum ne Änderung gab, dann haben eben ab diesem Baumuster alle nen 600W Lüfter und die davor nen 400W.

Ich würde lieber mal nachfragen, ob du mit Schaltgetriebe und Anhängerkupplung überhaupt einen 600W Lüfter benötigts oder ob der nur für Automatgetriebe gebraucht wird.

Ansonsten nen 600W Lüfter vom Verwerter holen und in ner Freien Werkstatt einbauen lassen.
 
Ich bin doch immer wieder erstaunt, zu welchen Aktionen Fahrzeughersteller alles gezwungen oder verklagt werden wollen!

Wie wäre es eigentlich, wenn Euer Arbeitgeber Euch für eine Nachlässigkeit vor 8 Jahren belangen würde?

Ist einem eigentlich schon mal durch den Kopf gegangen, was der Umkehrschluss irgendwann sein kann? Irgendwann werdet Ihr für eine Anfrage blitz sauber ein Antragsformular serviert bekommen und mit Vorkasse für eine rechtskräftige Auskunft belegt! Dann ist der Jammer aber wieder groß.....

Wenn die AHK in einer Vertragswerkstatt nachträglich verbaut wurde, sollte im Interesse der Werkstatt eine Nachrüstung nach Werksvorschrift erfolgt sein. Diese wird dann auch in einem anderen Preisrahmen erfolgt sein, wie es landläufige nicht so gewissenhafte freie Werkstätten druchführen!

Zum Thema Brenner und Wohnwagen: Hat Dein Wagen keine Kühlwasserthemperaturanzeige?:rolleyes:

Zum einen muss ich Dir mal sagen das ich nirgends erwähnt habe mit einer Silbe das ich Mercedes verklagen will,da solltest Du schon richtig lesen.
Zum zweiten ist es doch aber so,dass eben ein Lüfter verbaut worden ist der laut Fahrgestellnummer nicht drinnen sein sollte unabhängig welche Austattung das Fahrzeug hat.
Und sicher hat mein Fahrzeug auch ein Kühlwassertemperaturanzeige,aber du scheinst zu vergessen das selbst Mercedes Vorschriften hat bezüglich Anhängerbetrieb und Lüfter.
Wenn in deinen Papieren steht du hast 16" Zoll Felgen verbaut und stellst fest das Du nur 15" Felgen drauf hast würdest Du das etwa so hinnehmen wollen????
Es geht mir grundsätzlich nur um das Prinzip mehr nicht,und warum sollte man nicht nachhaken dürfen wenn einem sowas Auffällt????
 
Ob dein Wagen einen 600W Lüfter hat, das hängt vom Änderungstand des Baumusters ab!
Wenn es z.B. ab einem gewissem Datum ne Änderung gab, dann haben eben ab diesem Baumuster alle nen 600W Lüfter und die davor nen 400W.

Ich würde lieber mal nachfragen, ob du mit Schaltgetriebe und Anhängerkupplung überhaupt einen 600W Lüfter benötigts oder ob der nur für Automatgetriebe gebraucht wird.

Ansonsten nen 600W Lüfter vom Verwerter holen und in ner Freien Werkstatt einbauen lassen.

Danke mir der Aussage kann ich wenigstens was anfangen;)
 
... kommt doch ganz drauf an, was Du mit der neuen Kupplung machen willst:

Fuer einen 750kg-Haenger im Kurzstreckenbetrieb wirst Du ja wohl kaum einen anderen Luefter brauchen.

Wenn Du einen Tandemachser ueberladen im langsamen Kolonnenverkehr mitten im Hochsommer zur TdF den Col de La Madelaine oder nach Alpe d'Huez hochziehen willst, ist das vielleicht was anderes.

Auf der Autobahn wirst Du den Luefter selbst im Stau wohl kaum brauchen ...

Carsten
 
:D habe zwar mein Rennrad mit,aber nicht zur Tour de France...ihr mögt sicher recht haben,schließlich ziehen ganz andere Fahrzeuge ganz andere Wohnwagen über den Brenner.
Ich werde trotzdem nochmal beim :) anrufen um generell Auskunft über die Watt Zahl zu bekommen die ich benötige oder eben auch nicht
 
Zum einen muss ich Dir mal sagen das ich nirgends erwähnt habe mit einer Silbe das ich Mercedes verklagen will,da solltest Du schon richtig lesen.
Zum zweiten ist es doch aber so,dass eben ein Lüfter verbaut worden ist der laut Fahrgestellnummer nicht drinnen sein sollte unabhängig welche Austattung das Fahrzeug hat.
Und sicher hat mein Fahrzeug auch ein Kühlwassertemperaturanzeige,aber du scheinst zu vergessen das selbst Mercedes Vorschriften hat bezüglich Anhängerbetrieb und Lüfter.
Wenn in deinen Papieren steht du hast 16" Zoll Felgen verbaut und stellst fest das Du nur 15" Felgen drauf hast würdest Du das etwa so hinnehmen wollen????
Es geht mir grundsätzlich nur um das Prinzip mehr nicht,und warum sollte man nicht nachhaken dürfen wenn einem sowas Auffällt????

Na da fühlt sich wohl einer doch ein wenig auf den Schlipps getreten:D

Dein Posting hat jedenfalls einen anderen Eindruck vermittelt, wie Du es jetzt darstellst....
Nicht auszudenken was passiert wäre wenn ich nicht selber nachgeschaut hätte,und im Sommer unseren Wohnwagen über den Brenner gezogen hätte.
.............kann ich nicht Mercedes zwingen einen 600 Watt Lüfter einzubauen
 
Wenn in deinen Papieren steht du hast 16" Zoll Felgen verbaut und stellst fest das Du nur 15" Felgen drauf hast würdest Du das etwa so hinnehmen wollen????
Es geht mir grundsätzlich nur um das Prinzip mehr nicht,und warum sollte man nicht nachhaken dürfen wenn einem sowas Auffällt????

Na na.. in meinen Papieren steht z.B. drin, dass 18Zoll Felgen drauf sind.
Es sind aber nur 17 Zöller montiert.. das ist so vollkommen richtig, da in den aktuellen Papieren die größtmögliche Reifendimension eingetragen wird.
Und wenn Daimler in ihrem Datenhaushalt mal schlampig waren, dann steht halt aus Versehen drin, dass 600 Watt verbaut wird, oder die Jungs am Band hatten die Anweisung alle Schaltgetriebeautos mit 400 Watt auszustatten. Who knows.. deswegen steht auch überall in den Prospekten "Technische Änderungen vorbehalten"
Vielleicht sind die 400 Watt drin um Benzin zu sparen.. oder es wurde in der Serie ein effektiverer Propeller eingesetzt..etc..etc..

Sprich doch auf dem Supermarktparkplatz mal jemanden an, der die selbe Karre fährt wie Du und ihr guckt mal danach..
 
Nicht auszudenken was passiert wäre wenn ich nicht selber nachgeschaut hätte,und im Sommer unseren Wohnwagen über den Brenner gezogen hätte.

Tja, was wäre da wohl passiert? Ist es wirklich nicht auszdenken?
Ich könnte mir da schon vorstellen, was in einem solchen Fall passiert...
 
Na da fühlt sich wohl einer doch ein wenig auf den Schlipps getreten:D

Dein Posting hat jedenfalls einen anderen Eindruck vermittelt, wie Du es jetzt darstellst....


Das ist eben das Problem bei virtuellen Postings:D
Ein geschriebenes Wort kommt anders rüber als ein gesprochenes! Ich fühle mich keineswegs auf den Schlipps getreten,ich wollte nur eine Antwort was ihr in solch einem Fall machen würdet?
Ob ich nun einen anderen Lüfter brauche oder nicht ist ja gar nicht das entscheidende,sondern eher das nicht das Verbaut ist was laut KFZ Schein hätte drinnen sein müssen
 
Hmm, sehe ich mal wieder ein wenig anders! Es steht in keinem Fahrzeugschein,... dass du einen 600W Lüfter verbaut hast, auch nicht im EPC,...! Meine Erklärung:

Ab Werk werden bei dem Modell 400W Lüfter eingebaut und im EPC werden nur 600W Lüfter angezeigt. Falls der werksseitig verbaute defekt ist, wird eben nur der 600W Lüfter verbaut, da (wenn der Kunde zahlt) der Preisunterschied egal ist!

Hoffe das war zu verstehen?!

Chris
 
Hmm, sehe ich mal wieder ein wenig anders! Es steht in keinem Fahrzeugschein,... dass du einen 600W Lüfter verbaut hast, auch nicht im EPC,...! Meine Erklärung:

Ab Werk werden bei dem Modell 400W Lüfter eingebaut und im EPC werden nur 600W Lüfter angezeigt. Falls der werksseitig verbaute defekt ist, wird eben nur der 600W Lüfter verbaut, da (wenn der Kunde zahlt) der Preisunterschied egal ist!

Hoffe das war zu verstehen?!

Chris

Verstehe ich schon alles...aber nur mal angenommen ein Herr läßt sich so wie ich eine AHK nachrüsten und ruft bei einer NL an, weil er irgendwo was mit einem 600 Watt Lüfter gelesen hat. Der nette Herr von der NL sagt ihm anhand seiner Fahrgestellnummer das ein 600 Watt Lüfter verbaut worden ist.Der Herr freut sich und zieht irgendwas schweres hinter sich her und der Motor verraucht,weil er eben nicht nachgesehen hat sondern dem netten Herren geglaubt hat.Davon mal ganz abgesehen das die BE ja ebenfalls erlischt bei AHK Betrieb mit nur einem 400 Watt Lüfter.Was dann???
Ich kann doch keine 400 Watt Lüfter einbauen und im EPC erscheinen aber 600 Watt Lüfter als eingebaut....mal ehrlich das ist doch Schwachsinnig oder nicht?

Und da komme ich wieder zu dem Punkt wo ich sagen muss,tut mir leid aber baut mir bitte den Lüfter ein der auch im EPC steht...und zwar kostenlos!
 
Klar, wenns die Werkstatt verbockt hat und ein Festpreis ausgemacht wurde für die ordnungsgemässe Nachrüstung der AHK, dann kannst du versuchen das Ganze durchzudrücken.

Chris
 
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Thema: 400 Watt Lüfter

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