Ab wann kann man Steuern absetzen

Diskutiere Ab wann kann man Steuern absetzen im Forum Recht im Bereich Allgemeines - hi ;) Hab eine Frage die mir kaum jmd beantworten kann irgendwie. Also ich bin Student. Das Auto ist auf mich angemeldet. Also zahle ich...
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r3dbull

Frischling
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hi ;)

Hab eine Frage die mir kaum jmd beantworten kann irgendwie.
Also ich bin Student.
Das Auto ist auf mich angemeldet. Also zahle ich natürlich auch die
Kfz-Steuer.
Nun ist meine Frage... kann ich dann am ende des Jahres die Tankbelege absetzen?


Nebenjob habe ich keinen.

gruß
 
... das ist eigentlich eine ganz einfache frage.

da du auf der uni keine einkünfte erwirtschaftest, also somit auch keine steuern zahlst, kannst du auch keine ausgaben geltend machen.
 
Vor einigen Jahren (schätze mal bis 2003) konnte man die Kosten der ersten Berufsausbildung (kann auch ein Studium sein) noch als quasi vorgezogene Werbungskosten einreichen und dann Jahr für Jahr mitschleppen, um sie später gegen Einkommen aus dem Beruf zu verrechnen. Das geht aber nicht mehr. Du kannst nur Bildungsausgaben gegen Einnahmen aus dem gleichen Jahr verrechnen aber nix mehr ins nächste Jahr übertragen lassen... oder irgendwie in der Art. Jedenfalls ist diese Lücke geschlossen worden. Und die Tankrechnungen einreichen geht so garnicht. Du kannst irgendwie versuchen einen auf doppelte Haushaltsführung zu machen und dann die Entfernung zwischen beiden Wohnsitzen mal Entfernungspauschale mal wie oft du fährst. Dann muss Dir Dein FA auch noch die doppelte Haushaltsführung anerkennen. Lohnt aber eben nur, wenn Du als Studi mehr Verdienst als Du Steuerfreibetrag hast.

Grüße Sebastian
 
Hallo r3dbull,
wenn Du keine Einkommen-/Lohn-Steuern zahlst, kannst Du auch nichts absetzen!
Außer Du bist verheiratet, Deine Ehefrau geht einer lohn(einkommen)steuerpflichtigen Beschäftigung nach und zahlt Steuern. Dann kannst Du mW. die Kosten Deines Studiums als "Aus-oder Fortbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf" geltend machen (Kilometergeld, Bücher etc.)
wolli.doc
 
Hi!
Für alle Studenten oder auch Eltern:
Kosten des Erststudiums (ohne vorhergegangene Berufsausbildung o.ä. im selben Bereich) ist nach wie vor bis zu 4.000 Euro p.a. möglich, § 10 I Nr. 7 EStG.
Dass hier kein Verlustvortrag stattfinden soll ist mir unbekannt.
Fahrtkosten kannst Du aber jedenfalls auch über die Km-Abrechnung einreichen.
Solltest Du derzeit keine Steuern zahlen, macht das ganze nur dann Sinn, wenn einkommensteuerlich gesehen der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, du also nicht aus anderen Einkunftsarten (Vermietung + Verpachtung o.a.) Einkommen generierst, das zwischen deinen Studienkosten und dem Steuerfreibetrag von 76.. Euro liegt.
Für Details und Gestaltungen etc. wendet euch bitte an euren Steuerberater, das Forum ist dafür eigentlich nicht geeignet, vorangegangene Ausführungen daher ohne Gewähr für die Richtigkeit lediglich der Information und Orientierungshalber.
 
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