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abnehmbare AHK dran lassen ?
Ich habe eine A-Klasse mit abnehmbarer Anhängekupplung. Jedes mal, wenn ich mit Anhänger fahren will, muß ich das abnehmbare Teil (das ja nach Gebrauch dreckig und schmierig ist) abnehmen bzw. wieder anbauen . Nun dachte ich, ich lasse die Anhängekupplung einfach immer dran . Das Ding ist ja sogar abschließbar, so daß es dann auch nicht so einfach abhanden kommt, wenn ich ohne Anhänger unterwegs bin.
Dann hat mir aber jemand gesagt, daß das verboten sei. Die abnehmbare Anhängekupplung dürfe ich nur dran machen, wenn ich sie auch wirklich brauche, d.h. mit Hänger unterwegs bin. Danach müsse ich sie wieder abmontieren .
Zwischenzeitlich habe ich mehrere Leute gefragt, und natürlich habe ich widersprüchliches gehört. Manche sagen, ich muß sie abnehmen, aus verschiedensten Gründen (Unfallgefahr usw.). Da heißt es dann, ich bekomme von der Versicherung eines auf den Deckel. Andere sagen auch, ich bekomme von unseren Gesetzeshütern eines auf den Deckel. Und wieder andere sagen, ich kann das Ding dranlassen, schließlich ist ja auch an einer AHK mit festem Kugelkopf nichts ungesetzliches, warum sollte das dann bei mir anders sein. Dann heißt es wieder, die AHK muß ab, wenn sonst das Kennzeichen verdeckt würde; da das aber bei meiner A-Klasse nicht der Fall ist, kann sie wohl dran bleiben.
Nun wollte ich mal fragen, ob sich da einer von euch auskennt oder gar schon selbst Erfahrungen mit Gesetzeshütern oder Versicherungen sammeln 'durfte'. Muß ich die AHK nun abnehmen oder nicht ?
Ich habe eine A-Klasse mit abnehmbarer Anhängekupplung. Jedes mal, wenn ich mit Anhänger fahren will, muß ich das abnehmbare Teil (das ja nach Gebrauch dreckig und schmierig ist) abnehmen bzw. wieder anbauen . Nun dachte ich, ich lasse die Anhängekupplung einfach immer dran . Das Ding ist ja sogar abschließbar, so daß es dann auch nicht so einfach abhanden kommt, wenn ich ohne Anhänger unterwegs bin.
Dann hat mir aber jemand gesagt, daß das verboten sei. Die abnehmbare Anhängekupplung dürfe ich nur dran machen, wenn ich sie auch wirklich brauche, d.h. mit Hänger unterwegs bin. Danach müsse ich sie wieder abmontieren .
Zwischenzeitlich habe ich mehrere Leute gefragt, und natürlich habe ich widersprüchliches gehört. Manche sagen, ich muß sie abnehmen, aus verschiedensten Gründen (Unfallgefahr usw.). Da heißt es dann, ich bekomme von der Versicherung eines auf den Deckel. Andere sagen auch, ich bekomme von unseren Gesetzeshütern eines auf den Deckel. Und wieder andere sagen, ich kann das Ding dranlassen, schließlich ist ja auch an einer AHK mit festem Kugelkopf nichts ungesetzliches, warum sollte das dann bei mir anders sein. Dann heißt es wieder, die AHK muß ab, wenn sonst das Kennzeichen verdeckt würde; da das aber bei meiner A-Klasse nicht der Fall ist, kann sie wohl dran bleiben.
Nun wollte ich mal fragen, ob sich da einer von euch auskennt oder gar schon selbst Erfahrungen mit Gesetzeshütern oder Versicherungen sammeln 'durfte'. Muß ich die AHK nun abnehmen oder nicht ?
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