Mad-Max
Crack
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- ML 280 CDI
seit Jan 05
Hallo ,
ich hoffe, das einige Spezialisten mir eine Auskunft erteilen können.
Für den Transport von Gefahrgut mit einem LKW sind ab einer gewissen Menge ADR / GGVS Berechtigungen nötig. Der Gesetztestext spricht in der Fassung immer von den Fahrzeugführer .
Nun beginnt aber die Diskussion mit dem Halter des Fahrzeuges.
Ist das Fahrzeug in einer Werkstatt und muß beladen auf Probefahrt,muß der Fahrer (Monteur oder Meister ) eine ADR /GGVS bescheinigung besitzen. Ein Halter meinte aber, wenn der eingeteilte Fahrer auf dem Beifaahrersitz mit im Fahrzeug sitzt, benötigt der Fahrer keine ADR / GGVS Bescheinigung. Nach dem Studium des Gesetzestextes gibt es aber nur 2 Ausnahmen :
-Bergen von Unfallfahrzeugen
-Abwehr von Personenschäden oder Umweltschäden.
Wer hat nun Recht ???
der Unternehmer oder ich , der dadrauf besteht, das ausschlieslich der Fahrer / Führer des Fahrzeuges eine ADR-berechtigung besitzt ???
Danke im voraus
ich hoffe, das einige Spezialisten mir eine Auskunft erteilen können.
Für den Transport von Gefahrgut mit einem LKW sind ab einer gewissen Menge ADR / GGVS Berechtigungen nötig. Der Gesetztestext spricht in der Fassung immer von den Fahrzeugführer .
Nun beginnt aber die Diskussion mit dem Halter des Fahrzeuges.
Ist das Fahrzeug in einer Werkstatt und muß beladen auf Probefahrt,muß der Fahrer (Monteur oder Meister ) eine ADR /GGVS bescheinigung besitzen. Ein Halter meinte aber, wenn der eingeteilte Fahrer auf dem Beifaahrersitz mit im Fahrzeug sitzt, benötigt der Fahrer keine ADR / GGVS Bescheinigung. Nach dem Studium des Gesetzestextes gibt es aber nur 2 Ausnahmen :
-Bergen von Unfallfahrzeugen
-Abwehr von Personenschäden oder Umweltschäden.
Wer hat nun Recht ???
der Unternehmer oder ich , der dadrauf besteht, das ausschlieslich der Fahrer / Führer des Fahrzeuges eine ADR-berechtigung besitzt ???
Danke im voraus