Ärger

Diskutiere Ärger im Forum Vaneo Forum (W414) im Bereich A- und B-Klasse - Hallo zusammen, ich wähnte mich mit einem gebraucht bei einem Toyota-Händler gekauften Vaneo 1.9, Bj. 11/2004, eigentlich auf der sicheren...
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Jamaika

Frischling
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Vaneo 1.9 Trend
Hallo zusammen,

ich wähnte mich mit einem gebraucht bei einem Toyota-Händler gekauften Vaneo 1.9, Bj. 11/2004, eigentlich auf der sicheren Seite. Er hatte erst 30.000 km drauf und war zudem mit einer Gebrauchtwagengarantie versehen. Und nun das:

Ein zwitscherndes Geräusch aus dem Untergrund ließ mich zu einer Mercedes-Werkstatt fahren. Es waren die hinteren Bremsen (darauf war ich durch das Forum vorbereitet), die wohl während der Standzeit beim Händler verrostet waren (hätte der doch bei der angeblichwen Inspektion merken müssen, oder)?

Nun stellte der Freundliche aber desweiteren fest, dass das Lager im Mantelschlauch der Lenkung (oder so ähnlich) total ausgeschlagen sei. Ob ich das nicht gemerkt hätte? Ehrlich gesagt: nein, da ich die zugleich schwergängige und abirrende Lenkung des Wagens für systembedingt gehalten hatte.

Kostenpunkt für beides: 1.600,- Euro. Erschütternd fand ich auch, dass die Kulanzanfrage bei Mercedes in Windeseile durch einen Computer abschlägig beurteilt wurde. Ich denke, Kulanz ist eine Ermessensentscheidung, die eigentlich ein Mensch zu treffen hätte. Selbst der Mercedes-Service-Mitarbeiter räumte ein, dass ein zweijähriges Auto mit 30.000 km keinen Lenkungsschaden haben dürfte und dass das nicht mit Fehlbedienung des Vorbesitzers zusammenhänge könne. Er will nun noch einmal nachfragen...

Die Gebrauchtwagengarantie zahlt jedenfalls nicht (auch das in Sekunden geklärt). Ich werde mich schlimmstenfalls an die Gewährleistungspflicht des Toyota-Händlers halten müssen, der mir das Ding verkauft hat. Ich bin noch im ersten halben Jahr, so dass die Beweispflicht bei ihm liegen müsste, wenn ich richtig recherchiert habe.

Trotzdem irgendwie ein starkes Stück.

Wir mussten behelfsweise mit meinem Passat Dienstwagen in Urlaub fahren. Die Kinder waren extrem unruhig, weil sie dort tief sitzen und nur auf die Innenraumverkleidung schauen können.

Grüße, Jamaika
 
Hm,
naja - das ist natürlich eine herbe Enttäuschung und tut mir sehr Leid für Euch bzw. Euren Urlaub!

Ich frage mich allerdings, warum Du Dich bei dem Kauf bei einem Toyota Händler auf der sicheren Seite wähntest! Mit einer Mercedes Gebrauchtwagengarantie wäre das Problem bereits erledigt - gehe ich mal von aus! Ok die Bremsen natürlich nicht - das ist Verkäufersache - aber die Lenkungsproblematik in jedem Fall.

Dein Fahrzeug ist nicht 2 Jahre wie Du schriebst, sondern 2 Jahre und 10 Monate - das sind für mich eher 3 Jahre! Für die diversen Baureihen sind meiner Meinung nach von Menschen ausgesuchte kulanzfähige Teile den bestimmten Fahrzeugen zugeordnet. Daher wird diese Entscheidung con einem Computer fällbar sein! Du kannst (als weitere Möglichkeit) in MNasstricht (Adresse über die Suchfunktion des Foprums!) einen weiteren Antrag stellen! Manchmal hat man Glück!
Bei Gebrauchtwagengarantien der Fremdhersteller bzw, freier Anbieter habe ich eher das Gefühl, dass Computerseits pauschal abgelelehntz wird!

Ich würde mich parallel auf jeden Fall an den Verkäufer wenden!

Viel Erfolg und berichte wie es ausgegangen ist!

Olli
 
Eines fällt aber auch mir schon auf, die vielfach Versprochenen Gebrauchtwagengarantien sind oft nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Warum sollte z.B. das Mantelrohr der Lenkung ausgeschlossen sein? Ist das etwa ein Verschleißteil?
An der Sache würde ich auf jeden Fall dran bleiben und vermutlich paralell fahren. Zum einen über den Händler gehen und seine Garantiepflicht checken, dann würde ich mir die Bednigungen der Gebrauchtwagengarantie genau ansehen und zu guter Letzt würde ich mal in Maastricht nachhaken, damit die den Fall noch mal genau prüfen. Lenkung defekt nach 3 Jahren, das ist wirklich nicht normal.

Gruß Andreas

P.S Halt uns auf dem Laufenden.
 
Hallo Jamaika,

Wenn der Defekt durch falsche Bedienung des Vorbesitzers zustande gekommen ist, so wie ich das in deinem Text verstanden habe, kann man sich an zwei Fingern abzählen, dass es keine Garantie/Kulanz sein kann.

Frage mich allerdings was man da falsch bedienen kann :confused: :confused: :confused:
 
Galaxy510 schrieb:
dann würde ich mir die Bednigungen der Gebrauchtwagengarantie genau ansehen
Das ist zumeist das Problem! Ich habe mal einen R129 gebraucht bei einem bekannten und großen Neuwagen-Exotenhändler gekauft und war überd ie weitere Abwicklung wirklich sehr enttäuscht! In den Garantiebedingungen stand dann zum Beispiel sowas wie das bestimmte von dem Garantiegeber vorgeschriebene Pflegeprodukte bei der Inspektion benutzt werden müssen ... völliger Schwachfug!

Olli
 
X-R230-X schrieb:
D das bestimmte von dem Garantiegeber vorgeschriebene Pflegeprodukte bei der Inspektion benutzt werden müssen ... völliger Schwachfug!

Olli


Also Fazit: Gebrauchtwagengarantie = Keine Garantie, oder? :ah_yeah:

Das man solche Verträge überhaupt an den Mann/Frau ringen darf?

Gruß Andreas
 
Nun stellte der Freundliche aber desweiteren fest, dass das Lager im Mantelschlauch der Lenkung (oder so ähnlich) total ausgeschlagen sei. Ob ich das nicht gemerkt hätte? Ehrlich gesagt: nein, da ich die zugleich schwergängige und abirrende Lenkung des Wagens für systembedingt gehalten hatte.

Hallo Jamaika,

Du als Käufer oder Nutzer eines Produkts musst ja auch nicht beurteilen können, ob etwas technisch einwandfrei ist oder nicht. Der Händler, bei dem Du Dein Fahrzeug gekauft hast, ist der kompetente Partner, der für das verkaufte Produkt geradesteht. Ob er zum Zeitpunkt des Verkaufs von dem Mangel wusste oder nicht, spielt für die Regulierung nach so kurzer zeit keine Rolle.

Ich werde mich schlimmstenfalls an die Gewährleistungspflicht des Toyota-Händlers halten müssen, der mir das Ding verkauft hat. Ich bin noch im ersten halben Jahr, so dass die Beweispflicht bei ihm liegen müsste, wenn ich richtig recherchiert habe.

Richtig!!

Die Bremsen wirst Du wohl als Verschleiß hinnehmen müssen, aber bei der Lenkung solltest Du Dich durchsetzen.

MfG,

Eric.
 
Hallo,

es ist nicht so, dass die in der Gebrauchtwagen-Garantie etwas ausschließen. Die machen umgekehrt eine abschließende Aufzählung, was umfasst ist. Bei Lenkung: "Mechanisches o. hydraulisches Lenketriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfmotor, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen und elektronische Bauteile."

Preisfrage: gehört da das Lager im Mantelrohr dazu? Ich bin technischer Laie und habe keine Ahnung. Dem Mercedes-Händler haben sie am Telefon gesagt: nein.

Wahlspruch der Versicherung im übrigen: "CarGarantie - takes the risk out". Fragt sich nur, für wen.

Viele Grüße, Jamaika

PS: Vorhin endgültige Ablehnung der Mercedes-Kulanz, ohne Angabe von Gründen.
 
Hallo Jamaika,

Jamaika schrieb:
Ich werde mich schlimmstenfalls an die Gewährleistungspflicht des Toyota-Händlers halten müssen, der mir das Ding verkauft hat. Ich bin noch im ersten halben Jahr, so dass die Beweispflicht bei ihm liegen müsste, wenn ich richtig recherchiert habe.

sorry, aber das gehst Du völlig falsch an!!!
Die umfangreichsten Rechte hast Du gegenüber dem Verkäufer. Nimm ihn bzgl. der gesetzl. Gewährleistung in die Pflicht und stell ihm das Auto auf den Hof. Und keine Angst, er wird daran nicht zugrunde gehen, denn die meisten Händler sichern solche Geschäfte über Versicherungen ab. Die hast Du beim Kauf mitbezahlt. ;)

Gruß
Hermann
 
@ schleichi:

Ist sicher richtig, und da steht der Vaneo auch jetzt: beim Händler auf dem Hof. Mal sehen. Leider habe ich bis zu diesem Händler anderthalb Stunden Anfahrt. Das kommt davon, wenn man im Internet nach dem besten Angebot sucht. Hätte ja noch schlimmer kommen können!

Grüße, Jamaika
 
@ Schleichi

Der Händler bezahlt die Garantie Gesellschaft aber dafür, dass diese sein Risko tragen! Wenn der Händler dann eh alles selber zahlen soll braucht man solche Garantie Versicherungen nicht!
 
Gebrauchtwagen-Garantie Versicherung

Hi W221,


die Gebrauchtwagen-Garantie Versicherung ist für den User Jamaika
das erste Jahr aufgrund der gesetzl. Gewährleistung des Händlers
vollkommen uninteressant. Egal ob diese im Kaufpreis enthalten ist
oder durch Entgelt vom Käufer zusätzlich eingekauft wird.Bezahlen
wird der Käufer diese so oder so. Der Händler kann sich ja an die
Versicherung wenden,aber Ansprechpartner ist erstmal der Händler.

Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

Es besteht grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung –
auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen!

Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie:

Ein Vorteil einer solchen Garantie gegenüber der gesetzlichen Sachmängelhaftung besteht z.B. darin, dass nach Ablauf von sechs Monaten, wenn also die Beweislastumkehr (Bedeutung: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf") nicht mehr gilt, die Garantie auch eintritt, wenn der Käufer nicht mehr beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Nachbesserung meist nicht zwingend vom Verkäufer, sondern entsprechend den Garantiebestimmungen in der Regel von jeder Vertragswerkstatt durchgeführt werden kann. Der Käufer ist damit nicht ortsgebunden - er muss nicht den u.U. weit entfernt gelegenen Verkäufer zur Nachbesserung aufsuchen sondern kann sich an die nächstgelegene Vertragswerkstatt wenden.


Gruss falls du noch Fragen hast kannst du dich gerne per PN melden.


Easy
 
Vaneo zurück

Hallo,

so ich habe meinen blauen Problemelch nun zurück - von dem Toyota-Händler, wo ich gebraucht gekauft habe. Er hat im Rahmen der Gewährleistung:

1. Die hinteren Bremsen zwar nicht erneuert (wozu er auch sicher nicht verpflichtet ist), aber von Rost und Steinen befreit. Das Zwitschern scheint erst einmal abgestellt.

2. Offenbar mehrere Lager in der Lenkung erneuert. Mercedes, wo ich vorher war, wollte irgendwie die halbe Lenkung auswechseln. Zusammen mit den Bremsen lautete der Kostenvoranschlag dort auf 1.600,- Euro.

Ich hoffe nun natürlich, dass der Händler das alles ordentlich ausgeführt hat. Die Motivation ist bei solchen Gewährleistungsfällen sicher nicht die beste. Aber die Lenkung fühlt sich nun ganz anders an. Vorher wirkte sie ziemlich instabil und sensibel für Schlaglöcher. Das ist jetzt viel besser (peinlich, dass ich es vorher nicht gemerkt habe, aber ich traue dem Vaneo offenbar einiges zu).

Meint ihr, das ist gut gelaufen - oder sollte ich die Arbeiten noch einmal von neutraler Stelle überprüfen lassen (fragt sich nur, wer in solchen Fragen neutral ist und was das kostet)? Ist ja auch sicherheitsrelevant.

Grüße, Jamaika
 
Du traust doch der sach nicht. Also damit du endlich deine innere Ruhe hast zeigs nem MB Händler oder sonstwem. Ich würds auch so machen.
 
Grundsätzlich kannst Du Dich sicherlich auf Dein Gefühl verlassen. Zur inneren Sicherheit würde ich aber auch bei Deinem Mercedes Händler noch einmal vorbeischauen. Das sollten die schon für Dich tun.

Jetzt aber viel Spaß mit Deinem "Blauen" Elch.

Gruß Andreas
 
Ansonsten laß halt von einem Gutachter einen Gebrauchtwagencheck machen.
Das kostet zwar ein paar Euros, verschafft Dir aber recht viel Sicherheit, denn es könnten ja noch andere, verborgene Mängel an dem Fahrzeug sein. Aber schnell handeln, bevor das halbe Jahr rum ist!

Gruß
Hermann
 
Fahrt überlebt

Hallo zusammen,

ich habe mich - auch ohne neutralen Gegencheck - auf eine 1000-km-Tour mit dem Vaneo getraut. Es fühlte sich alles gut an!

Vorher hatte ich noch einmal mit dem Mercedes-Händler telefoniert, der mir vorher das komplette Mantelrohr der Lenkung tauschen wollte (zusammen mit neuen Bremsen für satte 1.600,- Euro). Er räumte ein, dass man durchaus auch nur einzelne Lager in der Lenkung tauschen könne, so wie es mein Gebrauchtwagen-Händler auf Gewährleistung gemacht hat.

Ich war für diese Information in dieser Situationen dankbar. Aber es zeigt doch wieder einmal, wie man den Werkstätten ausgeliefert ist. Wenn sie auf Bezahlung (in diesem Fall möglicherweise einer Versicherung) hoffen, fahren sie das volle Programm. Wenn sie selbst bezahlen müssen wg. Gewährleistung, geht es auch für einen Bruchteil.

Wenn man sich da technisch nicht auskennt...

Viele Grüße

Jamaika
 
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Thema: Ärger

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