Altersabschlag bei Versicherungserstattung für gestohlenes Comand

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ROSTIG

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S210.281 (E 280 T 4-MATIC Avantgarde)
Hallo,

nach einem Diebstahl kürzt die Versicherung die Erstattung für das Comand um 1 Prozent des Neupreises je Monat ab Erstzulassung. Bei unserem Fahrzeug mit EZ 2002 bleibt da entsprechend wenig bei übrig. Die Gebrauchtpreise liegen deutlich darüber.

Ist diese Kürzung zulässig?

Vielen Dank für eure Hinweise.

Gruß
Robert
 
Hallo,

nach einem Diebstahl kürzt die Versicherung die Erstattung für das Comand um 1 Prozent des Neupreises je Monat ab Erstzulassung. Bei unserem Fahrzeug mit EZ 2002 bleibt da entsprechend wenig bei übrig. Die Gebrauchtpreise liegen deutlich darüber.

Ist diese Kürzung zulässig?

Vielen Dank für eure Hinweise.

Gruß
Robert

Hallo Robert,

die Kürzung ist unzulässig.Das AG Düsseldorf hat dies mit Urteil vom 25.06.2009 so entschieden.( AZ:42 C 9776/08).
Die Entscheidung war,das die Versicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationsgerät auch dann voll ersetzen muss,wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt.
Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder ein so genannten" neu für alt" Abzug hinnehmen.

Viel Glück
Günter
 
Hallo,

richtig, also falsch ;-)

Abzüge NFA werden i.d.R. nur für z.B. Karosserieteile oder Aufhängungsteile erhoben, die einem wirklichen Verschleiß unterliegen. Also einfach mal im Netz nach dem genauen Urteil googlen, dann Einspruch bei der Versicherung (Achtung, Fristen beachten). Gleich mit dem Verweis, dass sie ansonsten von deinem Anwalt und dem Ombudsmann für Versicherungen hören. Dann sind sie meist handlungsbereiter...

MfG und viel Erfolg Paule
 
Ich danke euch ganz herzlich für das schnelle und willkommene Feedback.

Gruß
Robert
 
Hallo Rostig,

hat die Versicherung inzwischen ein neues Navi und dessen Einbaukosten vollständig bezahlt?
 
Sorry für die späte Rückmeldung.

Nein, die Versicherung lässt es leider auf einen Rechtstreit ankommen. Es wird argumentiert, das oben zitierte Urteil betreffe nur einen regionalen Einzelfall und sei nicht allgemein anzuwenden. In Zeiten von Internethandel etwas schwer verständlich. Uns wurde in diesem Zusammenhang eine Quelle genannt, bei der man das Comand 2.0 für EUR 650,00 zzgl. USt mit einem Jahr Garantie kaufen können soll. Genau der Betrag soll nun auch erstattet werden. Auf Prozesshanselei habe ich ehrlich gesagt keine wirkliche Lust. Wahrscheinlich ist auch genau das der Grund, warum die Versicherung es drauf ankommen lässt. Dazu kommt, dass kein Rechtsanwalt auf solchen Kleinkram Lust hat. Endgültig entschieden habe ich mich aber noch nicht.

Gruß
Robert
 
Verkehrs-RS (im Idealfall ohne SB) besteht?

Dann findet sich auch ein guter Anwalt. Dein RS-Versicherer nennt dir auch gerne einen mit Facheignung in deiner Nähe. Auch, wenn du damit evtl. deinen eigenen Versicherer verklagst, muss er für die Kosten aufkommen.

MfG Paule
 
RS ist beim ADAC abgeschlossen. Rechtsstand ist am Sitz der Versicherung (Stuttgart), also muss der Anwalt dort zugelassen sein. Vertretungsanwälte werden vom RS nicht übernommen. Also müsste ich mich in HH um einen Anwalt in Stuttgart kümmern. Sicherlich eine lösbare Aufgabe, aber halt nervig.

Recht haben und Recht bekommen sind wohl auch hier nicht selbstverständlich. Die Frage für mich ist, wie viele graue Haare ist mir das alles wert.

Gruß
Robert
 
Das alte Leiden ;)

Ich würd die Sache einfach mal googeln und morgen mal mit 2,3 Verkehrsanwälten telefonieren. Bei sowas reicht ja eh der Postweg.

MfG Paule
 
Hallo Robert,

ich sag´s mal so: seit 2 Monaten suchst Du mehr oder weniger erfolglos nach einer technischen und kostenmäßigen Lösung für ein Ersatzgerät mit Mindestanforderungen:

Robert schrieb:
Die folgenden Voraussetzungen sollten jedoch erfüllt sein:

1) Bedienung über Original Lenkradtasten
2) Radio/CD mit Ansteuerung des vorhandenen CD-Wechslers
3) Navigation
4) Freisprechen mit dem Telefon
5) abnehmbares Bedienteil

Schön wäre dabei, wenn die Original Ladeschale mit Lade- und Antennenfunktion weiter genutzt werden könnte, um die Strahlung im Auto zu reduzieren.



Für die angebotenen 650€ hätte man längst ein (auch günstigeres) Tip-Top-Ersatz-COMAND anschaffen und einbauen (lassen) können, anstatt evtl. noch weitere 2 Monate ohne Head-Unit rumzufahren...


Gruß
Peter
 
Rechtsstand ist am Sitz der Versicherung (Stuttgart)



Gilt hier nicht § 215 VVG, der Folgendes besagt?
"
(1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.
"
 
@ Gerry:
Vielen Dank für den Hinweis

@ coca-light:
Ich bin es einfach leid, mir immer wieder das Auto aufbrechen zu lassen. Der Einbruchschaden ohne Gerät betrug diesmal rd. 3.500,- EUR und dann der ganze Ärger. Und es ist ja nicht so, dass das Comand 2.0 so eine technisch überragende Lösung wäre. Man kann ja schon auf dumme Gedanken kommen, warum Mercedes sogar beim W211 noch diese diebstahlbegünstigenden "Alles in einem Teil-Lösungen" verbaut hat.

In meinem Mini habe ich auf ein werksseitiges Navi und FSE komplett verzichtet und mir stattdessen für 250,- EUR eine FSE für meinen Blackberry einbauen lassen. So habe ich fast zum Nulltarif Telefon und Navi und beim Parken wird der Kram einfach mitgenommen. Klar ist das von der Benutzerfreundlichkeit her ein Kompromiss, aber allemal besser als der ewige Ärger mit Werkstatt und Versicherung.

Gruß
Robert
 
COMAND 2.0 - Diebstahl

Hallo Robert,...
...
@ coca-light:
Ich bin es einfach leid, mir immer wieder das Auto aufbrechen zu lassen. Der Einbruchschaden ohne Gerät betrug diesmal rd. 3.500,- EUR und dann der ganze Ärger. Und es ist ja nicht so, dass das Comand 2.0 so eine technisch überragende Lösung wäre. Man kann ja schon auf dumme Gedanken kommen, warum Mercedes sogar beim W211 noch diese diebstahlbegünstigenden "Alles in einem Teil-Lösungen" verbaut hat.
... Deinen Ärger kann ich gut verstehen - wen würde das nicht nerven.
Andererseits und nochmals, wenn die Voraussetzungen erfüllt sein sollen, die da waren:
Die folgenden Voraussetzungen sollten jedoch erfüllt sein:

1) Bedienung über Original Lenkradtasten
2) Radio/CD mit Ansteuerung des vorhandenen CD-Wechslers
3) Navigation
4) Freisprechen mit dem Telefon
5) abnehmbares Bedienteil

Schön wäre dabei, wenn die Original Ladeschale mit Lade- und Antennenfunktion weiter genutzt werden könnte, um die Strahlung im Auto zu reduzieren.
... dann führt, wenn alle Punkte erfüllt sein sollen (ausgenommen Punkt 5), eben kein weg an einer MB-Head-Unit vorbei. OK, ein COMAND oder Audio 30 APS muss es nicht zwingend sein wenn eine externe Navigationslösung für Dich auch i.O. ist, dann bleibt für die übrigen Punkte immer noch das Audio 10 CD.
Wenn Du auf Lenkrad-FB, Multifunktions-Display, D2B-CD-Wechsler-Steuerung und D2B-FSE komplett verzichten kannst, hast Du im Prinzip freie Wahl für Zubehör-Geräte.
Ansonsten, um Lenkrad-FB weiter nutzen zu können, musst Du eine Zubehör-Head-Unit mit passendem Interface finden - ob dabei das MFD weiter unterstützt wird, kann ich so nicht sagen.

Was dann auf jeden Fall noch bleibt, ist entweder die (mit zusätzlichen und nicht geringen Kosten verbundene) Umrüstung auf DIN-Einbauschacht und entsprechender Frontblende + Brillenfach, oder bei Verbleib des Doppel-DIN-Einbauschachtes in Verbindung mit einer Doppel-DIN-Zubehör-Head-Unit dann eine passende Ausgleichs-Blende zwischen Head-Unit und der bisherigen Front-Blende.

An Deinem eigentlichen, regionalen Problem, vermute ich, wird es aber nur wenig ändern, denn dort sind nicht nur COMAND´s "gefragt".
Die Erfahrung musste ich leider auch schon machen in Altona.

In meinem Mini habe ich auf ein werksseitiges Navi und FSE komplett verzichtet und mir stattdessen für 250,- EUR eine FSE für meinen Blackberry einbauen lassen. So habe ich fast zum Nulltarif Telefon und Navi und beim Parken wird der Kram einfach mitgenommen. Klar ist das von der Benutzerfreundlichkeit her ein Kompromiss, aber allemal besser als der ewige Ärger mit Werkstatt und Versicherung.
OK, bei so einer Lösung finde ich, wäre das Audio 10 CD die sinnvollste Lösung. Lenkrad-FB und MFD bleiben dann erhalten.
Wie gesagt, was bleibt ist die Umrüstung auf DIN-Einbauschacht + Brillenfach (lässt sich alles auf dem Gebrauchtmarkt finden), bzw. auch die Rückrüstung / Ausbau der bisherigen D2B-FSE (D2B-Ring schließen).

Gruß
Robert
 
Was dann auf jeden Fall noch bleibt, ist entweder die (mit zusätzlichen und nicht geringen Kosten verbundene) Umrüstung auf DIN-Einbauschacht und entsprechender Frontblende + Brillenfach, oder bei Verbleib des Doppel-DIN-Einbauschachtes in Verbindung mit einer Doppel-DIN-Zubehör-Head-Unit dann eine passende Ausgleichs-Blende zwischen Head-Unit und der bisherigen Front-Blende.
Dieses "Problem" hat sich in meinem Fall nicht gestellt, da die komplette hölzerne Frontblende nebst Klimabedienteil gleich mit ausgeräumt worden sind. Jetzt ist die Blende mit kleinem Schacht drin.

Gruß
Robert
 
COMAND 2.0 - Diebstahl

Robert schrieb:
Dieses "Problem" hat sich in meinem Fall nicht gestellt, da die komplette hölzerne Frontblende nebst Klimabedienteil gleich mit ausgeräumt worden sind. Jetzt ist die Blende mit kleinem Schacht drin.

Gruß
Robert
Auch gut - jedenfalls weißt Du was Du machen kannst.


Gruß
Peter
 
RS ist beim ADAC abgeschlossen. Rechtsstand ist am Sitz der Versicherung (Stuttgart), also muss der Anwalt dort zugelassen sein. Vertretungsanwälte werden vom RS nicht übernommen. Also müsste ich mich in HH um einen Anwalt in Stuttgart kümmern. Sicherlich eine lösbare Aufgabe, aber halt nervig.

Recht haben und Recht bekommen sind wohl auch hier nicht selbstverständlich. Die Frage für mich ist, wie viele graue Haare ist mir das alles wert.

Gruß
Robert

Hallo Robert,

lege doch mal diesen Fall dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Prüfung vor.
Ich habe das schon mehrmals durchgezogen.
Die Versicherungen argumentierten im Anschluss meistens so:
In Ihrem Fall....Einzelfallentscheidung, ....es ist kein Allgemeinanspruch ableitbar usw.

Vieleicht funktioniert das in Deinem Fall auch.
 
Das ist auch eine interessante Möglichkeit. Vielen Dank für den Hinweis.

Gruß
Robert
 
Endlich ein Update zum Thema:
Nachdem der Vorgang ewig beim Ombudsmann gelegen hat, soll jetzt doch der Neupreis erstattet werden. Was lange währt ...

Noch einmal allen vielen Dank für die Hinweise.

Gruß
Robert
 
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Thema: Altersabschlag bei Versicherungserstattung für gestohlenes Comand
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