APS 30 reparieren lassen

Diskutiere APS 30 reparieren lassen im Forum Car Hifi & Multimedia & Navigation im Bereich Technik - Hallo zusammen vor einiger zeit kaufte mein kollege ein aps30 bei ebay. Es funktionierte auch ne zeit lang, plötzlich hatte er aber kein GPS...
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Benzdriver2002

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E320CDI
Hallo zusammen
vor einiger zeit kaufte mein kollege ein aps30 bei ebay. Es funktionierte auch ne zeit lang, plötzlich hatte er aber kein GPS empfang mehr und das CD laufwerk funktionierte nicht mehr so wie es funktionieren sollte. Das gerät wurde daraufhin nach becker hingeschickt und um ein kostenvoranschlag gebeten. NAch zwei wochen bekam er das gerät unrepariert zurück mit er begründung, dass noch garantie auf das gerät bestehe (von 2002) und man das über DC regeln sollte. Mein Kollege sofort nach DC, dort meinte man das ein kaufbeleg vorhanden sein muss um etwas machen zu können ...was mein kollege natürlich nicht hatte. Dort wollte man meinen kollege lieber ein neues für 1000 euro andrehen was er verständlicherwiese dankend ablehnte. Nun meine frage :

1. Ist es zwingend notwenig das ein kaufbeleg vorhanden sein muss (schließlich konnte man anhand der seriennummer erkennen das das aps30 erst 1jahr alt war)?

2. Becker wiederum sagte dass mein kollege das aps30 erst nach DC abgeben sollte und die wiederum würden das dann nach becker verschicken, was meiner meinung nach mit höheren kosten verbunden ist (DC will ja auch daran verdienen).


Habt ihr ein lösungsvorschlag?
 
Das Problem kenne ich, Becker langt die Geräte von Endkunden nicht an, solange noch DC Garantie drauf ist, warum auch immer... Der Verkäufer hat keine Rechnung dazu?

Chris
 
Nein leider nicht, der wiederum hat es selber bei ebay gekauft usw...
 
Gerät in Benz Bj. 2000 (oder neuer) einbauen und "Gesamtpaket" reklamieren.
 
wird aber nix bringen, wenn das Fahrzeug in das es eingebaut wird kein APS30 ab Werk hatte...

Chris
 
@Benzdriver2002

Zu Punkt 1:
man nehme an, das es ab Werk verbaut war. Wie soll derjenige ein Kaufbeleg haben?
Es wäre einzig über den Kaufvertrag über das Auto ersichtlich. Den würde ich wiederum auch einem Unbekannten nicht mitgeben, wenn ich das Gerät verkaufen würde.

Zu Punkt 2:

Ich bin nicht der Meinung, das durch das einbeziehen von DC erhöhte Kosten entstehen werden. Da das Gerät 1 Jahr alt ist, fällt es eindeutig in die Garantiezeit von 2 Jahren.

Die ein Grund für das Verhalten von Becker könnte sein, das über eventuell über DC abgeklärt wird, ob es ein geklautes Gerät ist. Wenn das so sein sollte, wäre es dumm gelaufen für dich.
Ein Verkauf bei Ebay, würde ich dir abraten, da du dich, falls derjenige das auch zu BEcker schickt, strafbar wegen verticken von geklauter Ware machst.

Aber zum Ablauf : Bevor man ein Gerät zu Becker schickt, klärt man doch sowas telefonisch ab???
Hast du schonmal an die Möglichkeit gedacht, den damaligen Verkäufer zu kontaktieren.
Man erhält ja die Adresse nach dem Kauf.

Was lernt man daraus??? Man kauft nicht solche Sachen bei Ebay, wenn man den Verkäufer nicht kennt oder die Bewertungen für sich sprechen.

Nicht war, Mr. Ebay..... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bleibt wohl nix anderes übrig als es wieder bei ebay zu verkaufen? Es bleibt ja nix anderes übrig wenn sich Becker bzw DC stur stellen!
 
Wie ich schon geschrieben habe, ist ein Verkauf bei Ebay auch nicht rechtlich ganz unproblematisch.

Dich schützt auch Unwissenheit nicht, wenn du geklaute Ware verkaufen solltest.
Das wird genauso geahndet, als wenn du das Radio selber geklaut hättest.

Was ich nicht ganz verstehe ist, das du scheinbar auch keinerlei Anstrengungen zur Lösung unternimmst.
Was sagt denn der Verkäufer zur Herkunft des Gerätes? Du wirst dich doch erkundigt haben?
Wenn ich Fragen darf... Was hast du denn für das Gerät bezahlt? Kannst du mir auch gerne per PN schreiben.

Du hast sicherlichauch mitbekommen, das der Wissensstand bei mehreren NL unterschiedlich ist. Probiere es doch einfach mal in einer anderen NL/VT.

Gruß Martin
 
Hallo Ravens1488!

Ich hab da auch so ein Problem. Ich habe ein APS30 für meinen W203 gekauft und eingebaut. Die Fahrgestellnummer und das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs in dem das Gerät verbaut war habe ich auch. Es stammt aus Mai 2003 und müsste eigentlich noch Garantie haben. Nun ist es so, dass das CD-Laufwerk "springt" und die Wiedergabe dadurch stark eingeschränkt ist.

Mein DC Händler teilte mir nun mit, dass für dieses Gerät keine Garantie mehr besteht, da es nicht mehr im Ursprungsfahrzeug verbaut ist.

Ist das richtig? Ich kann das irgendwie nicht ganz nachvollziehen, da das Gerät ja definitiv erst 1Jahr alt ist. Nun hoffe ich noch auf die Real Garant Anschlußgarantie. Vielleicht beteiligen die sich ja an den Reparaturkosten. Es war zwar vorher ein normales Audio 10CD verbaut, aber vielleicht hab ich ja glück.

Viele Grüße aus dem Sauerland sendet

Pascal
 
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