Scheint ne spannende sache zu werden. Aber ich bekomme auch langsam ein bisschen schiss, denn mein Anwalt ist hier in der Stadt wohl der beste und auch nicht billig , wenn die sache in die Hose geht , dann bin ich gef_ckt.
Wenn es denn über 3000€ wird , muss er dann die ganze kohle zahlen?
Das übersteigt ja schon bald den kaufpreis des Wagens.
Ich wollte wirklich nicht das es so weit kommt und er tut jetzt so , als ob er das opfer wäre. Und ich bin wirklich nicht pingelig.
Als aller erstes hat er mir erstmal geschrieben(der anwalt):
bla...bla...bla
Sie haben den mercedes S240 mit 232000 km gekauft.....
Und da dachte ich mir schon...WAS? S240???
Stoßfänger waren kaputt und er hatte einen unfall.
Da muss ih erstmal sagen. Ja, "Unfall" heißt , das die heckklappe nachlackiert wurde , weil was draufgefallen ist. Naja , egal.
Und was wirklich eine riesen frechheit ist: "Während der besichtigung des Wagens . wussten Sie nicht wie der Innenspiegel einzustellen sei und der bei ihrem (verstellversuch) defekt ging"
WAAAAS!!???? LÜGEEEEEEEEE!!!!! Und wenn schon , dann müsste das doch im kaufvertrag stehen , oder nicht? Die ver*****en sich doch irgendwie selbst , oder? Der ist spätereinfach auseinandergefallen. (nach dem kauf)
Und dann steht da , dass ich im ergebnis meiner kaputtmachung einen nachlass von 1000€ bekommen habe. Da fehlt schon wieder die logik. ich habe 500€ nachlass bekommen.
bla...bla...bla
"Batterie ist n verschleißteil...." Ich sehe das aber anders. Ne batterie geht doch nicht von heut auf morgen kaputt. Die war beim kauf schon so.
!!!!! Und jetzt kommt der HAMMER!!!!!!!!
"Anzumerken ist jedoch, daß sie offenkundig bereits am fahrzeug "gewerkelt" haben, ansonst ihr hinweis auf Kosten con "über 300,-€" nicht verständlich ist." bla bla bla... Sie fuhren mit dem wagen meiner mandantschaft, ergo muß er "gelaufen" sein. Wenn das steuergerät defekt ist , dann läuft der Wagen nicht. Wenn nachgewiesen werdebn kann, daß reperaturversuche Ihrerseits unternommen wurden, dann ist die Gewährleistrung damit erloschen."
Soll das ein Erpressungsversuch sein oder WAS?
bla...bla...bla... imübrigen weiß der käufer eines gebrauchtwagens , daß sich das objekt nicht im neuzustand befindet...
Wenn zu dem in kenntnis der situationim verkaufsgespräch ein preisnachlaß gewährt wurde, dann können Sie nicht im Nachhinein weitere Preisnachlässe verlangen. Der Wagen ist 17 Jahre alt und hat 230000km gelaufen.
Na und? Dann muss das doch aber im kaufvertrag alles aufgelistet sein!
Ich glaube mein Anwalt putzt den weg. So nen gehässigen anwalt hat der nocj nicht gesehen.
und es ist genau so gewesen wie ich es geschildert habeund glaubt mir , ich bin das opfer!