Ich werd mich jetzt Outen Ich bin für ein solches System.Es sollte eingeführt werden damit einige Autofahrer endlich lernen das die Straßenverkehrsordnung für alle gilt und nicht nur für die sogenannten "Oberlehrer".
Hi Stefan! .....sogenannten "Oberlehrer": Genau so nenne ich jene ganz "braven Bürger" , welche in einem Beschränkungsabschnitt nicht einmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erreichen (wollen) und so den flüssigen Verkehr unnötig behindern wenn keine Überholmöglichkeit besteht. Zudem setzen diese unguten Zeitgenossen den Tatbestand der NÖTIGUNG ! Grüße Heinz ATZE ATZE HIIIIIILFE, bitte ...zumindet Du bist doch auch betroffen;-))
Ausbremsen - Urteil Hi Stephan Auch ein angeblich "erzieherisches Ausbremsen" anderer Autofahrer auf der Autobahn ist nach einem Gerichtsurteil Nötigung. Es kann in allen Varianten für den Täter zu einer empfindlichen Geldstrafe und Führerscheinentzug führen. Nötigung liege nämlich nicht nur dann vor, wenn der Täter den Nachfolgenden zu einer Vollbremsung zwingt oder allmählich so herunterbremst, dass der Nachfolgende zum Anhalten gezwungen wird, stellte das Bayerische Oberste Landesgericht in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil klar (Az.: 1 St RR 57/01). Eine Nötigung liegt nach Ansicht des 1. Strafsenats vielmehr auch dann vor, wenn der Täter sein Tempo ohne verkehrsbedingten Grund massiv reduziert, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit zu zwingen. Entscheidend ist auch, dass der Nachfolgende dies nicht durch Ausweichen oder Überholen vermeiden kann, hieß es. Selbst ernannter Verkehrswächter geht jetzt zu Fuß Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer einem belgischen Laster-Fahrer, der zuvor auf der Autobahn Salzburg-München (A 8) einen anderen Brummi verbotswidrig überholt hatte, eine Lektion erteilen wollen. Er setzte sich vor den Truck und reduzierte sein Tempo von 92 auf 43 Stundenkilometer. Das Amtsgericht Miesbach verurteilte den selbst ernannten Verkehrswächter wegen Nötigung zu zwei Monaten Fahrverbot sowie einer Geldstrafe von 3.250 Mark (rund 1.661 Euro). Der Bayerische Oberste Landesgericht hatte in der Revisionsverhandlung dagegen im Prinzip keine Einwände, es hob das Urteil vielmehr nur deswegen auf, weil nicht klar war, ob das strafbare Manöver noch innerhalb des Überholverbots für Lkw ablief oder ob der Trucker dem möglicherweise durch Überholen entgehen hätte können. Lediglich dies muss das Amtsgericht mit gegebenenfalls milderer Strafe noch einmal klären. GrüßeHeinz