Diwi
Crack
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Seit langen berechnen die Finanzämter den zu versteuernden Geldwerten Vorteil den Werksangehörige zu versteuern müssen anhand des Listenpreises. Diese Praxis hat nun der BFH für nicht rechtens geurteilt. Vielmehr gilt seit 2001 das Rabatgesetz nicht mehr und Neufahrzeuge werden beim Händler unter dem Listenpreis verkauft. Deshalb ist nicht mehr der Listenpreis, sondern der Marktpreis für die Berechnung heranzuziehen.
Weitere Infos: Urteil zur Besteuerung: Bundesfinanzhof macht Jahreswagen günstiger - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Auto
Gruß Dirk
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