Bitte um Rat - Problem Lenkgetriebe

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Fatih

Frischling
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GLA 180 Baujahr 2020
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und bitte um Rat. Ich habe vor einem Jahr ein GLA 180 gekauft. Nach dem Kauf habe ich festgestellt das am Lenkgetriebe ( nach meiner Meinung) nicht fachgerechte Reparaturen durchgeführt wurden. Bilder füge ich bei.

Ich bin bei einem Anwalt in Beratung. Das verkaufende Autohaus hat das Fahrzeug zur Nachbesserung, bzw. Begutachtung ca. 1 Woche gehabt und schreibt:

Vermeintlicher Defekt Lenkgetriebe:

Ein Defekt bzw. eine Beschädigung am Lenkgetriebe liegt nicht vor. Die aufgetragene Abdichtmasse schützt vor Feuchtigkeit und wird vom Hersteller ab Werk aufgetragen.

Ich bitte um eine Einschätzung von Experten ob hier nach den vorliegenden Bildern fachgerecht nach Mercedes Vorgaben gearbeitet wurde und ob Ihr empfehlen würdet zu klagen.

Vielen Dank für Eure Antworten
 

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Danke, Du meinst also überhaupt nicht fachgerecht und ich habe gute Chancen wenn ich klage?

Viele Grüße
 
Der Kauf ist länger als 6 Monate her und
Du schreibst oben „vor einem Jahr“.

Somit liegt die Beweislast bei Dir, z.B. wer überhaupt diese „Reparatur“ durchgeführt hat… und und und.

Wie gut Deine Chancen sind, kann ich nicht beurteilen - das weiß Dein Anwalt sicherlich.

Gruß
 
Hallo Danke für Deine Antwort,

der Anwalt und ich sind mit dem Autohaus schon von Anfang an in Kontakt. Jetzt nach fast einem Jahr wollten Sie das Auto zur Begutachtung, bzw. Nachbesserung sehen. Dann haben sie mitgeteilt das an dem Lenkgetriebe nichts sei und Mercedes so abdichte.

Laut Anwalt ist das Autohaus in der Beweispflicht.

Bei meinem Post ging es mir hauptsächlich darum ob Ihr mir sagen könnt ob das Lenkgetriebe den Bildern nach so wie in den Herstellervorgaben also fachgerecht repariert wurde.

Vielen Dank
 
Wie oben gesagt:
das wurde nachträglich zugekleistert,
warum und wie auch immer.

Gruß
 
… Dann haben sie mitgeteilt das an dem Lenkgetriebe nichts sei und Mercedes so abdichte.
Somit steht Aussage gegen Aussage.

Eine MB-Vertragswerkstatt würde so eine Arbeit nicht abliefern.

Ist eindeutig geklärt „wer“ das gemacht hat?
Laut Anwalt ist das Autohaus in der Beweispflicht.
Na dann…
Wenn sich der Verkäufer querstellt und das Problem auch nicht im Guten lösen möchte, dann bleibt Dir nichts anderes übrig als mit „Druck“ zu verhandeln.

Gruß
 
Vielen Dank. Ich denke ich werde klagen. Wenn das Gericht einen Gutachter bestellt wird der ja auch das Lenkgetriebe sehen und bestätigen das dieses keine fachgerechte Arbeit ist :-)
 
Lächerlicher geht es nicht: Da wird geklagt - nicht weil das Lenkgetriebe beschädigt wäre oder weil es unfachmännisch usw instandgesetzt wäre - sondern weil es zugekleistert sein soll.
Wo ist da der Schaden der ersetzt werden soll ?
UND WAS soll da der Sachverständige da feststellen ?
 
Hallo, weil jeder auch Mercedes der das Lenkgetriebe sieht sagt das es nicht nach Herstellervorgaben repariert wurde und mir empfiehlt mit dem Wagen keine längeren Strecken zu fahren.

Auch ein eingeschalteter Gutachter gibt an das das Lenkgetriebe nicht nach Herstellervorgaben repariert wurde. Es ist daran gearbeitet worden aber was gemacht wurde kann keiner sagen und Mercedes repariert nach seinen Vorgaben das Lenkgetriebe nicht auf diese Art.

Es ist nicht fachmännisch repariert und daher zugekleistert mit irgendeiner schwarzen Silikonmasse

Wenn die Fahrsicherheit gefährdet ist finde ich es nicht lächerlich
 
Lächerlicher geht es nicht: Da wird geklagt - nicht weil das Lenkgetriebe beschädigt wäre oder weil es unfachmännisch usw instandgesetzt wäre - sondern weil es zugekleistert sein soll.
Ganz so lächerlich finde ich es nicht. Fakt ist, an dem Lenkgetriebe wurde unsach gemäß gearbeitet. Mercedes gibt keine Reparaturen in diesem Bereich frei. Max die Lenkstangen und Köpfe dürfen erneuert werden. In diesem Fall hätte das lenkgetriebe erneuert werden müssen. Der Käufer hat ein mangelhaftes Auto erworben. Ob der Verkäufer wissentlich oder unwissentlich gehandelt hat spielt keine Rolle. Der Verkäufer hat den helm auf. Das ist meine persönliche Meinung.
Wo ist da der Schaden der ersetzt werden soll ?
siehe Bilder?! Gehäuse beschädigt?
UND WAS soll da der Sachverständige da feststellen ?
Eine unsachgemäße Reparatur
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wer solche Reparaturen an einer Lenkung empfiehlt oder selbst ausführt, gesellenbrief abgeben und den Beruf wechseln.
 
Vermeintlicher Defekt Lenkgetriebe:

Ein Defekt bzw. eine Beschädigung am Lenkgetriebe liegt nicht vor. Die aufgetragene Abdichtmasse schützt vor Feuchtigkeit und wird vom Hersteller ab Werk aufgetragen.
Sehr spannend diese Aussage :D
 
Vielen Dank für Deinen Beitrag KL-S204-205CDI das beruhigt mich schon. Wie gesagt ich bin Laie und technisch nicht bewandert. Aber das was ich gesehen habe kann auch meiner Meinung nach nicht ok sein
 
Ad Lächerliche Klage - das weiss "jedes Kind": 1. Beweispflicht "war so bei Übergabe" liegt bei Kläger. 2. Diese Dichtmasse beweist überhaupt NICHTS - und schon gar keine unfachgerecht usw. erfolgte Reparatur. 3. Und wenn ... Warum soll eine Reparatur Lenkgetriebe nicht fachgerecht usw. durchgeführt werden können: So - UUND JETZT ?
 
Ad Lächerliche Klage - das weiss "jedes Kind": 1. Beweispflicht "war so bei Übergabe" liegt bei Kläger.
Ab dem 6/7. Monat nach Erwerb ist das so.
2. Diese Dichtmasse beweist überhaupt NICHTS - und schon gar keine unfachgerecht usw. erfolgte Reparatur.
S. Oben….. dieser Bereich ist vom Hersteller nicht freigegeben. Und damit ist es automatisch unsachgemäß, und Hand aufs Herz das hat kein Profi hingeschmiert.
3. Und wenn ... Warum soll eine Reparatur Lenkgetriebe nicht fachgerecht usw. durchgeführt werden können: So - UUND JETZT ?
Natürlich kann man Teile an einer Lenkung erneuern, die der Hersteller freigibt. Alles andere ist dann tabu. Handelt man eigenmächtig, na dann gute Reise mit etwaigen Probleme wenn es drauf ankommt.

Was natürlich jeder einzelne daraus macht, Klage etc. ist jedem selbst überlassen und dagegen wettern ok, aber beantwortet nicht die Frage hier.
 
Ad Lächerliche Klage - das weiss "jedes Kind": 1. Beweispflicht "war so bei Übergabe" liegt bei Kläger. 2. Diese Dichtmasse beweist überhaupt NICHTS - und schon gar keine unfachgerecht usw. erfolgte Reparatur. 3. Und wenn ... Warum soll eine Reparatur Lenkgetriebe nicht fachgerecht usw. durchgeführt werden können: So - UUND JETZT ?

Die Beweispflicht liegt bei dem Kläger. So sieht es der eingeschaltete Anwalt. In dem erstem Jahr nach dem Kauf liegt die Beweislast bei dem Verkäufer ( Autohaus) . Außerdem wurde das verkaufende Autohaus schon weit vorher kontaktiert.

Due willst mir doch nicht sagen das einem die Fahrsicherheit somit die Sicherheit betreffenden Teil so gepfuscht werden kann? Wozu gibt es denn Herstellervorgaben? Damit diese umgangen werden?
 
Die Beweispflicht liegt bei dem Kläger. So sieht es der eingeschaltete Anwalt. In dem erstem Jahr nach dem Kauf liegt die Beweislast bei dem Verkäufer ( Autohaus) .
… es sind nur 6 Monate.

Außerdem wurde das verkaufende Autohaus schon weit vorher kontaktiert.
das verlängert die Frist nicht.


Du hast noch nichts darüber gesagt WER das zugekleistert hat.
Ist das zweifelsfrei geklärt?
 
WER das ganze zugekleistert hat ist mit Fotos (daten vom Handy sind gegeben) mit einem Datum von 4 Tage nach der Übergabe durch das Autohaus Zweifelsfrei belegt. Es liegt auch ein Gutachten / Kostenvoranschlag eines unabhängigen Gutachters mit einem Datum ca. 3 Monate nach Übernahme des Fahrzeugs vor.

Mein Anwalt der jetzt die Klage vorbereitet gibt immer noch an das die Beweislast innerhalb des ersten Jahres bei dem Autohaus liegt. Ich hoffe das der Anwalt Recht hat.
 
Thema: Bitte um Rat - Problem Lenkgetriebe
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