
E.D.
Crack
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- 203.046 Classic
Also, nachdem sich das mit der Automatik und dem Rucken geklärt hatte. -Nach einem empfohlenen wechsel des Getriebe-Öl passte wieder alles.
Habe ich nun leider wieder ein Problem, was ich bis dato nicht bei Mercedes nicht erwartet hätte.
Kurz zur Geschichte.
Vor etwa 6 Wochen habe ich mir bei Mercedes ein neues Original-Lederlenkrad gekauft und es auch dort einbauen lassen.
Nun stellt sich seit etwa 2 Wochen der Blinker nicht mehr automatisch zurück. Besonders auffällig ist es wenn man rechts Blinkt, öfters aber auch beim links Blinken. Ehrlich gesagt ist es sehr nervig wenn man den Blinker immer per Hand ausschalten muss. -Eine kurzzeitige Verbesserung tritt ein, wenn man kräftig gegen den Lenkradkranz schlägt. Das kann aber sicher keine Lösung sein, oder!
Was ist da los? Kann man sowas evtl. selbst beheben? Gibt es seitens MB Kulanz (Auto hat alle Assyst, 30000 km, ist EZ 05/00)? Hat der MB-Händler der das Lenkrad eingabut hat dafür gerade zu stehen? Wenn ja, wie kann ich dem seinen Fehler beweisen? Oder kann man diesen Mangel evtl. dem Verkäufer des Wagens in Rechnung stellen (Beweislastumkehr ist noch beim Verkäufer)?
Fragen über Fragen....
Habe ich nun leider wieder ein Problem, was ich bis dato nicht bei Mercedes nicht erwartet hätte.
Kurz zur Geschichte.
Vor etwa 6 Wochen habe ich mir bei Mercedes ein neues Original-Lederlenkrad gekauft und es auch dort einbauen lassen.
Nun stellt sich seit etwa 2 Wochen der Blinker nicht mehr automatisch zurück. Besonders auffällig ist es wenn man rechts Blinkt, öfters aber auch beim links Blinken. Ehrlich gesagt ist es sehr nervig wenn man den Blinker immer per Hand ausschalten muss. -Eine kurzzeitige Verbesserung tritt ein, wenn man kräftig gegen den Lenkradkranz schlägt. Das kann aber sicher keine Lösung sein, oder!
Was ist da los? Kann man sowas evtl. selbst beheben? Gibt es seitens MB Kulanz (Auto hat alle Assyst, 30000 km, ist EZ 05/00)? Hat der MB-Händler der das Lenkrad eingabut hat dafür gerade zu stehen? Wenn ja, wie kann ich dem seinen Fehler beweisen? Oder kann man diesen Mangel evtl. dem Verkäufer des Wagens in Rechnung stellen (Beweislastumkehr ist noch beim Verkäufer)?
Fragen über Fragen....