Mad-Max schrieb:
Hallo ??? !!! ???
ja , das herausgucken geht gut.
Wie kannst Du das beurteilen, wenn Du damit noch nie gefahren bist ?
Fährst bestimmt auch mit 2,00 Promille Alkohol noch gut, oder was ???
Nein.
Hier kann ich Dich beruhigen, ich trinke nicht, wenn ich fahren muß.
...oder hast vielleicht 100 Watt Glühlampen montiert.
In meinem Zweitfahrzeug als Fernscheinwerfer : ja.
Ansonsten bevorzuge ist Bi-Xenon.
Warum haben wir Gesetze und Vorschriften ???
Richtig, in dem Punkt stimme ich Dir zu.
Meine Äußerung bezog sich auf die Antwort von Mega-Man bezüglich der Schwierigkeiten beim Einparken o.ä. in der Nacht.
Ich hatte dahingehend keine Probleme.
Wenn aber ein "cooler Typ" nachts mit einer Ray-Ban durch die Gegend cruised, was macht der Gesetzgeber in so einem Fall ?
Uneinsichtigkeit ist die Dummheit der Wissenden !!!
Um Dich auch zum "Wissenden" zu machen, habe ich Dir also meine Erfahrungen mitteilen wollen. So antwortest Du mir darauf.
Schade.
Im Übrigen gibt es keine "Eine Missachtung kann bis zu 1000,- Euro Strafe nach sich ziehen.", sondern drei Punkte in Flensburg und eine "Bearbeitungsgebühr" von 85.- €uro.
So ist zumindest meine "Ich war dabei !" Erfahrung.
Der Gesetzgeber erlaubt diese Folien nicht, da eine Verständigung untereinander in einer ungeklärten Vorfahrtsituation nicht möglich ist.
Es gibt aber Folien, die in den vorderen Seitenscheiben verbaut werden dürfen und vom TÜV abgenommen sind. Diese dürfen einen bestimmten Tönungswert aber nicht überschreiten. Da viele Scheiben ab Werk bereits getönt sind, ist es in den meisten Fällen schlecht um eine Eintragung bestellt.
Hier erübrigt sich jede weitere Äusserung.
Und wieder stimme ich Dir zu ...
Um auf Deine ursprüngliche Frage zurück zu kommen :
Ja. Es handelt sich um einen Werbegag.
Bei Dir hat er gezogen ...