CST /GST (B-Klasse / R-Klasse)

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Sind die Begriffe
CST (Compact-Sports-Tourer ) und
GST (Grand-Sports-Tourer )
eigentlich rechtlich geschützt ???
Für den VW Touran , Renault Scenic ,Opel Zafira , Fiat Ulysee
werden diese Bezeichnungen nämlich nicht genannt. :rolleyes:
 
Mad-Max schrieb:
Sind die Begriffe
CST (Compact-Sports-Tourer ) und
GST (Grand-Sports-Tourer )
eigentlich rechtlich geschützt ???

Nein nicht als Markenamen
ist auch unerheblich weil die fertiugen fahrzeuge andere marken / verkaufsbezeichnungen haben werden
 
DC hat übrigens neulich einen Rechtestreit mit den Erben Picassos gewonnen und sich den Namen "Picaro" rechtlich schützlich lassen. Wofür sie den wohl brauchen? Manchmal hat man den Eindruck, dass eine ganze Armada von Begriffen "vorsorglich" rechtlich geschützt werden, auch wenn sie niemals gebraucht werden.

Anm: Picassomodelle und Picasso-verwandte Namen wurdfen bisher von den Picassoerben an Citroen verkauft und beworben.
 
MarkusCLK schrieb:
DC hat übrigens neulich einen Rechtestreit mit den Erben Picassos gewonnen und sich den Namen "Picaro" rechtlich schützlich lassen. Wofür sie den wohl brauchen? .

Noch geheim:

der PICARO wird ein Small Truck werden für Südamerika auf Basis
ML/K mit Allrad Antrieb. Der Truck wird unterhalb des Unimog angesiedelt und ist für die dichten Wälder geeignet. Zielgruppe: Brandrodungswanderhackfeldanbauer in Lateinamerika
 
C1Helfer schrieb:
Nein nicht als Markenamen
ist auch unerheblich weil die fertiugen fahrzeuge andere marken / verkaufsbezeichnungen haben werden

Nicht ganz richtig. Deutschland wurden bei Namen geschützt (beim CST hab' ich sogar noch das Datum, das war am 7.2.2003).

OT: Für Deutschland, Amiland und Kanada hat man sich in etwa dem selben Zeitraum auch das Kürzel GSC schützen lassen. Weiß einer was das ist? Oder ist das auch nur so ein auf Vorrat geschützter Name?

BMH
 
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