ROSTIG
Crack
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- S210.281 (E 280 T 4-MATIC Avantgarde)
Meinen Wagen habe ich vor ca. 4 Monaten bei einer CD-NL mit 18 Mon. Gebrauchtwagengarantie gekauft. Beim Kauf war er genau 2 Jahre alt und ist jetzt dementsprechend etwas über 2 Jahre alt.
Seitdem hatte ich in zweimal zur Beseitigung von kleinen Fehlern in der NL. Beide Male erzählte man mir, der Wagen sei ja nun aus der Garantie und man wolle mal sehen, dass die Gebrauchtwagengarantie das übernehme, wenn ich Glück habe. Vielleicht ginge ja auch etwas mit Kulanz. Als ich darauf erwiderte, dass das ja alles sein könne, ich aber sonst ja auch noch meine Gewährleistungsansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung hätte, bekam ich die Antwort, dass die nur zwei Jahre betrage und deren Laufzeit auch mit der Erstauslieferung begonnen hätte und somit bereits ausgelaufen sei.
Das ist natürlich absoluter Quatsch und ich befinde mich aktuell ja auch noch innerhalb der ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr. Meine Frage dazu nun: Werden die Werkstattmeister bei DC in solchen Dingen nicht geschult oder handelt es sich um absichtliche Fehlinformationen in der Hoffnung, der Kunde wird es schon glauben? Oder soll einem am Ende die Reparatur als großzügige Kulanzleistung dargestellt werden, auf die man ohnehin einen Rechtsanspruch hatte?
Gruß
Robert
Seitdem hatte ich in zweimal zur Beseitigung von kleinen Fehlern in der NL. Beide Male erzählte man mir, der Wagen sei ja nun aus der Garantie und man wolle mal sehen, dass die Gebrauchtwagengarantie das übernehme, wenn ich Glück habe. Vielleicht ginge ja auch etwas mit Kulanz. Als ich darauf erwiderte, dass das ja alles sein könne, ich aber sonst ja auch noch meine Gewährleistungsansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung hätte, bekam ich die Antwort, dass die nur zwei Jahre betrage und deren Laufzeit auch mit der Erstauslieferung begonnen hätte und somit bereits ausgelaufen sei.
Das ist natürlich absoluter Quatsch und ich befinde mich aktuell ja auch noch innerhalb der ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr. Meine Frage dazu nun: Werden die Werkstattmeister bei DC in solchen Dingen nicht geschult oder handelt es sich um absichtliche Fehlinformationen in der Hoffnung, der Kunde wird es schon glauben? Oder soll einem am Ende die Reparatur als großzügige Kulanzleistung dargestellt werden, auf die man ohnehin einen Rechtsanspruch hatte?
Gruß
Robert