EZ '87, 20000 km !!! Was ist das für einer???

Diskutiere EZ '87, 20000 km !!! Was ist das für einer??? im Forum E-Klasse & CLS Forum im Bereich Mercedes-Benz - Grüßt euch! Es ist mir etwas peinlich, denn ich hab keine Ahnung was ich für ein Auto von meinem Opa geerbt habe... Könnt ihr mir vielleicht...
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nein das steht schon 190 drauf-da hat wohl einer nicht nachgedacht bei der Reifenauswahl damals.....
oder es sollte mal ein Turbomotor eingebaut werden. :D
aber 165 zeigt das TOMTOM auch als Endgeschwindigkeit :oh_yeah:
Gruss
 
brand1 schrieb:
nein das steht schon 190 drauf-da hat wohl einer nicht nachgedacht bei der Reifenauswahl damals.....
oder es sollte mal ein Turbomotor eingebaut werden. :D
aber 165 zeigt das TOMTOM auch als Endgeschwindigkeit :oh_yeah:
Gruss

wenn er mal in Schwung ist, ist er nicht mehr zu bremsen :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gegenrechnung beim W124.120

neu2003 schrieb:
Auch von mir herzlichen Glückwunsch zu dem Youngtimer!

Auf jeden Fall aufheben, bis er das H-Kennzeichen bekommt!
Dann dürften auch evt. Fahr-Einschränkungen (weg. Fahrverbotszonen) wieder passe' sein.


Hallo Oliver :)

Hast Du Infos darüber sammlen können?
Ist die "Regelung" für H-Kennzeichen nun festgelegt?


Evtl. ist das später für Larse noch interessant...



Unabhängig von Fahrverbotszonen:
Bei einem H-Kennzeichnen für hier 2 Liter Hubraum lohnt sich evtl. eine Gegenrechnung was die Kosten pro Jahr betrifft.

Das H-Kennzeichen muss ganzjährig bezahlt werden, also Steuer + Versicherung (ca. 150,-Euro) und man benötigt anfangs noch das "kleine" Gutachten (ca. 150-200,-Euro?).
Nebenbei erwähnt, ist die Alltagsnutzung des FZ mit H-Kennzeichen (offiziell) eingeschränkt.

Mit "normalem" Kennzeichen mag zwar Steuer + Versicherung zunächst für 12 Monate höher sein, aber man kann das FZ im Winter über abmelden, was wiederum unter dem Strich durchaus günstiger als das H-Kennzeichen sein kann .
Die Alltagsnutzung, abgesehen von Fahrverboten, wäre hier offiziell uneingeschränkt.

Für Oldies mit kleinem Hubraum rechnet es sich auf jeden Fall ohne H-Kennzeichen, wenn das FZ nur wenige Sommermonate benutzt wird.
Für Oldies mit großem Hubraum ist es irgendwann günstiger das H-Kennzeichen zu nehmen.

Genau durchgerechnet hab´ ich es noch nicht, ab wann sich das H-Kennzeichen lohnt.



@Larse
Möchtest Du die Fotos oben sichtbar in einem Beitrag zusammengefasst haben? Das wäre schnell erledigt - sag´ einfach Bescheid.


Grüße
Peter :hello:
 
Zuletzt bearbeitet:
H-Kennzeichen

Wer hat eine Quelle zu zuverlässigen Info´s zu H-Kennzeichen.

Mein Stand war, dass H-Kennzeichen keine Einschränkungen mehr haben :confused:

Was das Zeitkennzeichen angeht, haben wir nur unseren kleinen Dingolfinger mit einem Saissonkennzeichen angemeldet. Der Rest fährt mit "H", damit nicht nur die pauschale Steuer (~190€) sondern auch die Versicherung günstiger ausfällt.

Für die H-Zulassung braucht mann m.W. jedoch das "Große Gutachten" oder ist dies nur fällig wenn er "länger" abgemeldet war? Das "Kleine Gutachten" 90-100€ ist für ein Wertgutachten um den tatsächlichen Wert eines Fahrzeugs der Versicherung gegenüber anzugeben.
 
Super !

JensK schrieb:
Hi Tobi,

kein Grund zur Verwunderung, Dein Stand stimmt. Nachzulesen in der einschlägigen Fachpresse (z.B. OldtimerMarkt).

Gruß,
Jens
Hallo Jens :)

Super !
Das freut mich!
Keine Einschränkung ;)


Viele Grüße
Peter :hello:
 
JensK schrieb:
Hi Tobi,
kein Grund zur Verwunderung, Dein Stand stimmt. Nachzulesen in der einschlägigen Fachpresse (z.B. OldtimerMarkt).
Gruß,
Jens

...man kann heute ja nicht mehr sicher sein, was grad stimmt :rolleyes: ;)
 
Gutachten

tobic200t schrieb:
Was das Zeitkennzeichen angeht, haben wir nur unseren kleinen Dingolfinger mit einem Saissonkennzeichen angemeldet. Der Rest fährt mit "H", damit nicht nur die pauschale Steuer (~190€) sondern auch die Versicherung günstiger ausfällt.

Für die H-Zulassung braucht mann m.W. jedoch das "Große Gutachten" oder ist dies nur fällig wenn er "länger" abgemeldet war? Das "Kleine Gutachten" 90-100€ ist für ein Wertgutachten um den tatsächlichen Wert eines Fahrzeugs der Versicherung gegenüber anzugeben.
Hallo Tobias :)

Das weiß ich leider nicht.
Ich dachte bislang, dass es sich mit den Gutachten genau umgekehrt verhält. Das große Gutachten, dachte ich, ist erst erforderlich bei sehr teuren Oldies.

Beim kleinen Gutachten geht es überwiegend um die Originalität, oder nicht?
Der Fahrzeugwert sollte dabei mindestens dem damaligen Kaufpreis entsprechen.

Ich seh´ schon, ich muss mich doch bald genauer informieren, spätestens wenn der Bedarf "aktuell" wird :p

Viele Grüße
Peter :hello:
 
Da hast Du Recht!

tobic200t schrieb:
...man kann heute ja nicht mehr sicher sein, was grad stimmt :rolleyes: ;)

Allerdings! :p

Evtl. hat Oti oder weitere Kundige genauere Infos oder Links dazu?

:hello:
 
Mein Informationsstand (basierend auf den gängigen Oldtimer_Zeitschriften und Internet) ist folgender:

Ein CDU-Abgeordneter hatte das Hinzunehmen der H-Kennzeichen auf die Ausnahmeliste für Fahrverbote vorangetrieben. Aufgrund parteitaktischer Überlegungen ist die SPD dann aber aus der erarbeiteten Übereinkunft ausgestiegen. Anlass war irgendeine andere Nickeligkeit, das hier war also ein "Beiprodukt".

Sigmar Gabriel hat sich immer erfolgreich davor gedrückt, selbst die H-Kennzeichen auf die Ausnahmeliste setzen zu lassen. Er blieb hier passiv.

Als erster hat dann NRW-Verkehrsminister Wittke auf der TechnoClassica Essen Frühjahr 2007 offiziell bekundet, dass er in NRW die H-Kennzeichen ausnehmen wird, wenn es keine bundesweite Regelung geben sollte.

Der letzte Stand war, dass der Bundesrat bekundet hat, das ganze Gesetz nur dann zu verabschieden, wenn die H-Kennzeichen auf die Ausnahmeliste kommen. Damit ist das im Grunde durch. Das war der Stand, der im Okt. meine ich schon durch die Oldie-Presse ging. Ich glaub, 07er-Wechselkennzeichen sind auch mit auf der Ausnahmeliste.

Die Nutzungsbeschränkungen gelten m.W. nur für die 07er-Wechselkennzeichen. Damit darf man m.W. nur zu Veranstaltungen, Werkstätten fahren, also nur begrenzt, und keine "Lustfahrten".

Das H-Kennzeichen ist m.w. nicht nutzungsbeschränkt. Wir hatten das Thema, als unser W108 versichert werden sollte, und dabei bekannt war, dass er für Hochzeitsfahrten eingesetzt wird (also teilweise gewerblich). Da gab es mal kurz eine Diskussion, ob das gewerbliche mit H-Kennzeichen geht, und ob er einen Mietwagen-Tarif bekommen muss. Ergebnis war dann, dass das H-Kennzeichen an das Fahrzeugalter/-zustand gebunden ist, und keine Bindung an die Art der Nutzung hat.

Es gibt z.B. auch verschiedene Händler (Möbel, Antikes, ...), die alte LKW mit H-Kennzeichen für ihre Firma bewegen. Das ist also auch offiziell möglich. Man muss dann nur eine Versicherung finden, die für die gewerbliche Nutzung trotzdem einen attraktiven Tarif anbietet. Das geht, erfordert aber einigen Aufwand und Überzeugungskraft. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich such nachher mal, ob ich das Heft noch hier habe. Einiges verschenke ich immer schnell, hier stapelt sich schon alles...

Du meinst bestimmt, dass der ehem. Verkehrsminister Wissmann jetzt beim VDA ist. Außerdem hat der VDA ja jetzt eine "Abteilung" für klassische Fahrzeuge.
 
So gehts mir auch - Regal voll, Boden auch vollgestapelt. Was mach ich nur damit - hab schon extra nur die interessanten Ausgaben behalten.

Hab den Artikel auch nicht gefunden, aber der generelle Stand war, da bin ich mir sicher, dass die Ausnahmeregelung für H-Kennzeichnung jetzt fest steht und nicht mehr in Gefahr ist.

Hab gerade, bzgl. der älteren Diesel, noch eine Notiz in einer anderen OM gefunden, dass man beim W123-Diesel mit Nachrüstlösungen die Schadstoffklasse verbessern kann. Müsste dann ja für W124 auch verfügbar sein, um die Zeit bis zum H-Kennzeichen zu überbrücken.
 
coca-light schrieb:
Oh nein!
Natürlich nicht! :p
Du weißt schon, welche zwei Baumuster in Frage kommen ;)
:hello:

.....wobei ich Deinem 210er als Einzigem reale Chancen auf die H-Anwärterschaft einräume ;)
 
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