Fahrgast eines Taxi verursacht eine Delle

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JoeJackson

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Hi,

neulich parkte ich seitlich an der Strasse und neben mir hielt ein Taxi, ein Fahrgast öffnete die Tür und beim Aussteigen wurde die Tür von ihm noch weiteraufgemacht und verursachte eine (kleine) Delle an meinem linken Kotflügel.

Der Fahrgast war ein junges Mädchen, ca. 8 Jahre alt und hinter stieg Ihr Großvater aus, den ich auf den Vorfall ansprach und er bürstete mich ab mit den Worten, das Kind ist nicht versichert und ich muss den Schaden selber tragen. Darauf hin sprach ich den Taxifahrer an und der meinte, er ist dafür nicht zuständig, da müsste ich mich an den Fahrgast wenden, der aber zwischenzeitlich natürlich abgehauen war. (ich war in dem Moment so perplex, dass ich weder gesehen habe, wohin der Opa mit seiner Enkelin abgehauen ist, noch die Nr. des Taxis notiert habe.)

Nun meine Frage, wer ist denn hier in der Haftung wegen dem Schaden, der Fahrgast oder der Taxiunternehmer?

Greetings
Joe
 
Ganz einfach. Der Taxifahrer ist doch Halter und zur Herausgabe der Halterdaten verpflichtet - Versicherung etc., Die Versicherung klärt das dann schon was Sache ist. Halterhaftung unterstellen! Vielleicht gibts für so was auch noch ne Rechtsschutz?
 
schliesse mich gerrog an ;

mittel der ursache war das taxi und somit haftet deren versicherung...
und die aussage des opa´s ist leider auch richtig ;

man ist nicht verpflichtet ein kind zu versichern ; du müsstest das kind zivilrechtlich in regress nehmen (viel spass dabei)

- die floskel "verletzung der aufsichtspflicht" , hat auch keinen bestand
 
Dito vom Versicherungsmenschen. Taxi(unternehmen) ermitteln und Ansprüche stellen. Damit es nicht in der Schadensstatistik auftaucht (bei manchen gehts nach Anzahl, bei manchen auch nach Höhe der Schäden in einem Kalenderjahr) wird es dir der Unternehmer selbst bezahlen, kann ja nicht viel sein, sone Beule.

Schäden durch nicht deliktfähige Kinder, also bis 10 Jahre, bekommst du eh nie ersetzt. Außerdem steht hier der Gebrauch eines Kfz im Vordergrund, da kommt die sog. Benzinklausel, sprich die Privathaftpflicht wird immer auf die Kfz-Haftpflicht verweisen. Schönes Beispiel ist auch das Einräumen des Kofferraums aus dem Einkaufswagen. Rollt dieser weg und beschädigt ein anderes Auto, musst du das über deine Kfz-Haftpflicht regulieren lassen. Da gibts in D eine klare Trennung und das ist auch Wowereit - äh- gut so ;)

MfG Paule
 
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