serieus schrieb:
TÜV wurde neu gemacht, lt. Verkäufer weil bei "JahresWagenMiete-Wagen" nur ein Jahr TÜV sein darf.
Sixt steht nicht in der Zulassungsbescheinigung sondern wie beschrieben in der HU. Nur ich steh in der Bescheinigung und der Vermerk: 1 Vorhalter. Beim Verkaufsgespräch wurde das verschwiegen.
Gruss Gerhard
Passt irgendwie nicht. In der Zulassungsbescheinigung Teil II ("der alte Brief") ist Platz für den alten und den neuen (das bist Du) Halter. Dort sieht man das alte KFZ Kennzeichen sowie den Namen. Bei einem JW von einem MA (auch wenn er das Auto von Mercedes gemietet hatte), steht dort der Name des Mitarbeiters. Problematisch wird es erst, wenn es mehr als 2 Halter in einem "Autoleben" gibt.
Falls der Wagen von einem MA von Mercedes gemietet (oder besser geleast) war, ist die Umsatzsteuer ausgewiesen. Hatte der MA den Wagen selbst gekauft, dann konnte er nur mit der Steuer nach § 25 a UStG weiterverkauft werden.
Falls bei Dir der Name des ersten Halters nicht ersichtlich ist, so hätte man wohl einen neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ausgestellt. Wieso man dies gemacht haben könnte, ist mir nicht ganz klar
.
Übrigens, JW von MA haben immer 3 Jahre TÜV ab Erstzulassung.
Mietwagen:
Dies muss im Kaufvertrag angegeben worden sein. Wenn nicht, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Man einigt sich auf eine Preisreduzierung. Diese muss aber sehr deutlich sein, da man Dich ja nicht ganz fair behandelt hat. Diese Einigung würde ich nicht mit dem Verkäufer sondern dem Niederlassungsleiter / Geschäftsführer suchen.
2. Du bist selber nicht so gut im Verhandeln oder man will sich nicht (aus meiner Sicht großzügig) mit Dir einigen. Hier hilft dann die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Eine weitere Möglichkeit wäre auch ein Schreiben an Auto Bild oder Mercedes direkt etc. Durch solche Aktionen werden oft aber schnelle und für alle tragbare Lösungen erschwert.
Aber ganz wichtig.
Wer war der erste Halter. Nur das zählt. Wobei das eine Jahr TÜV auf einen Mietwagen deutet. Dein Verkäufer muss ja den ersten Halter kennen.
Wenn klar ist, dass SIXT der erste Halter war und dies im Kaufvertrag nicht angegeben wurde, so würde ich sofort mit der Geschäsftsleitung sprechen.
Eventuell könnte auch ein Schreiben an SIXT etwas bringen. Vielleicht stimmt die Geschichte ja und die können es bestätigen.