Felgenformat neue A-Klasse (W169)

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den zugelassenen Felgengröße bei der neuen A-Klasse (W169).

In einem Reifenfachhandel hat man mir die „Alufelgen von ATS/Exclusive Line V 6,5J x 15 H2 ET38“ mit der Winter-Bereifung „185/65 R15 88T“ Michelin Alpin PA2 MO verkauft. Nachdem ich (...leider erst im Nachhinein...) das beigefügte und sehr umfangreiche TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO der Felgen etwas genauer durchgearbeitet hatte kam ich wegen der unterschiedlichen Einpresstiefe gegenüber der Serienfelgen doch sehr ins grübeln.
Zudem verwirrten mich die aufgeführten Auflagen :confused: :confused: :confused: .

Unter der Rubrik „Reifenbezogene Auflagen und Hinweise“ bei 185/65 R15 88T-Bereifung gehörte die Auflage für den 169er:
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

(Kapier ich einfach nicht. Soll ich jetzt die Kotflügel aufbiegen? Das Reifenformat ist doch das Standartformat laut EWG-Übereinstimmungsbescheinigung).

Unter der letzten Rubrik „Auflagen und Hinweise“:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder ... nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichtem Muster bescheinigen zu lassen.

(Kapier ich ebenfalls nicht. Das Gutachten ist doch vom TÜV und dann sollen die anmontierten Felgen jedes Mal vorgeführt werden, oder was ist gemeint?)

Da ich gerade bei einer Mercedes-Vertragswerkstatt war habe ich dort nachgefragt. Der Servicemitarbeiter grübelte ebenfalls sehr lange über den Formulierungen und meinte dann etwas unsicher, das mit der Kotflügelverbreiterung könnte er nicht genau sagen, aber ich müsste mit den Felgen auf jeden Fall zur TÜV-Abnahme.


Bevor ich nun wutschnaubend wieder bei dem Reifenfachhändler auftauche und eine Wandlung verlange bitte ich um eine kompetente Antwort, ob sich das wirklich so verhält.

Vielen Dank im voraus
Gruß Thomas


PS: In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug steht: Reifen (185/65R15 88T) auf Felge 6Jx15H2/ET44) oder Reifen (195/55R87T) auf Felge (6Jx16H2/ET46)
 
moin sonntagsfahrer!

das problem ist folgendes: das reifen- und felgenformat mag das gleiche wie bei der serie sein, die et ist es scheinbar nicht. da die et bestimmt, wie weit das rad nach innen (also richtung fahrzeug) oder nach aussen (also richtung kotfluegel) wandert, muss also evtl. nachgearbeitet werden.
ich vermute mal, dass es sich um ein anlegen der kanten handelt, denn wirklich extrem ist diese felgen-reifen-kombination ja nicht unbedingt :D.
dennoch ist die felge deiner wahl 0,5" breiter als die serie und hat eine geringere einpresstiefe, sie ist also etwas nach aussen verschoben.

nun zum thema gutachten: es gibt allgemein gesprochen zwei arten von dokumenten, die nicht serienmaessigen teilen beiliegen:

abe's (allgemeine betriebserlaubnis) und gutachten.

teile, denen eine abe beiliegt, duerfen montiert und gefahren werden, solange die abe dabei ist (also zb im handschuhfach liegt).
im falle einer pingeligen polizeikontrolle muss der fahrer dann die abe zeigen und der fall ist erledigt.

anderes sieht die sache allerdings bei einem gutachten aus:
das gutachten belegt nur, dass man ein bestimmtes teil (hier: felge) auf einem bestimmten fahrzeug unter gewissen auflagen fahren darf.
die erfuellung dieser auflagen (meist freigaengigkeit bei felgen) bedarf einer pruefung durch einen tuev-menschen.
ist der tuever mit der freigaengigkeit einverstanden und hat auch sonst keinerlei bedenken (ja, auch das solls manchmal geben), kann man die felgen-reifen-kombination in den kfz-brief eintragen lassen.

die kosten dafuer liegen meiner erinnerung nach zwischen 40 und 50 euro.

sparst du dir diese eintragung, koennte ein spitzfindiger und schlechtgelaunter herr in gruen dir trotz gutachten den wagen stilllegen (worstcase und nicht sehr wahrscheinlich), da die betriebserlaubnis erloschen ist.

normalerweise allerdings kann man aber davon ausgehen, dass ein sonst serienmaessiges auto mit einer normal-dimensionierten bereifung eh nicht auf diese moeglichkeit hin untersucht wird.

disclaimer: alle aussagen auf die schnelle aus dem kopf und wie immer ohne gewaehr :D.

mfg
 
Felgendimension für BR 169

Hallo Thomas,

Die Reifendimension (hier 185/65 R 15) hat mit der effektiven Breite des Rades und der Position im Radhaus nur zum Teil zu tun. Ob umgebördelt werden muss oder nicht, hängt meist von der Position des Rades im Radhaus ab. Die von Dir erworbenen Räder haben eine geringere Einpresstiefe und eine grössere Breite. Beides bringt die Reifenaussenkante näher an den Kotflügel. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass eine Umarbeitung des Kotflügels erfolgen muss. Allerdings hätte der Händler Dich darauf hinweisen können (müssen?).

Die von MB freigegebenen Dimensionen findest Du im Link aus meinem obigen Post.

Wenn Du Dir einen Eindruck verschaffen möchstest, wie die verschiedenen Dimensionen sich auf die Stellung im Radhaus auswirken, hier ein kleines Tool: http://www.db-forum.de/forum/showthread.php?t=9313


Ciao,
 
Erst einmal einen ganz herzlichen Dank für die kompetenten Antworten, insbesondere auch für den hilfreichen Link zur der Berechnungstabelle, (den Link zu DC kannte ich schon, dieser hatte auch zur meiner Verunsicherung beigetragen :o )

Laut der Berechnungstabelle erzeugen diese Felgen nun eine Spurverbreiterung von 16mm.
Sie ragen 14,35mm weiter aus dem Radlauf hervor und 1,65mm weniger hinein.
Die Reifenaußenflanken ragen nur 3mm weiter aus dem Radlauf hervor, die Innenflanken 13mm weniger.

Das sind nach meiner laienhaften Meinung keine kritischen Werte, es sei denn, das hätte auch Auswirkung auf ABS/ESP/BAS ??!!

Trotzdem werde ich dem Fachhändler einen weiteren Besuch abstatten, denn es ärgert mich ungemein für ca. 550 Euro Gesamtrechnung nun auf Felgen herumzufahren für die mein Fahrzeug im extremsten Fall stillgelegt werden könnte.

Noch als Warnung für andere: Der Händler war „www2.reifen.com“ mit Standort in Düsseldorf. Die Homepage selbst machte einen ganz guten Eindruck. Vor Ort revidierte sich dieser Eindruck jedoch wieder und die ausgewählten Felgen waren plötzlich nicht mehr vorrätig, die ausgewählten Winterreifen ebenso. Und draußen schneite es gerade wie verrückt.

Gruß Thomas
 
Hallo Herman

-|MegaMan|- schrieb:
....anderes sieht die sache allerdings bei einem gutachten aus:
das gutachten belegt nur, dass man ein bestimmtes teil (hier: felge) auf einem bestimmten fahrzeug unter gewissen auflagen fahren darf.
die erfuellung dieser auflagen (meist freigaengigkeit bei felgen) bedarf einer pruefung durch einen tuev-menschen.
ist der tuever mit der freigaengigkeit einverstanden und hat auch sonst keinerlei bedenken (ja, auch das solls manchmal geben), kann man die felgen-reifen-kombination in den kfz-brief eintragen lassen.

die kosten dafuer liegen meiner erinnerung nach zwischen 40 und 50 euro.

sparst du dir diese eintragung, koennte ein spitzfindiger und schlechtgelaunter herr in gruen dir trotz gutachten den wagen stilllegen (worstcase und nicht sehr wahrscheinlich), da die betriebserlaubnis erloschen ist.

Hallo Thomas, willkommen im Forum!

Hallo Herman :)

soweit ich´s weiß kann man bei vorliegendem Gutachten und TÜV-Abnahme die Räder eintragen lassen, man muss aber nicht.

Vom TÜV- oder DEKRA-Prüfer erhält man nach der Abnahme eine Anbaubescheinigung.

Wenn man diese Anbaubescheinigung im Fahrzeug mitführt, so wie in Deinem Beispiel zur ABE, dann genügt das bei Vorlage den Grünen ebenfalls :)

Viele Grüße
Peter :hello:

P.S.: Ich denke auch, dass es generell im Zuge der Einführung der neuen Fahrzeugdokumente künftig darauf hinaus laufen wird, dass es bei Fahzeugveränderungen mit Teilegutachten so gehandhabt wird, da es ja künftig keine Eintragungen mehr gibt...
 
Abmessungen

Sonntagsfahrer schrieb:
... Laut der Berechnungstabelle erzeugen diese Felgen nun eine Spurverbreiterung von 16mm.
Sie ragen 14,35mm weiter aus dem Radlauf hervor und 1,65mm weniger hinein.
Die Reifenaußenflanken ragen nur 3mm weiter aus dem Radlauf hervor, die Innenflanken 13mm weniger.

Das sind nach meiner laienhaften Meinung keine kritischen Werte, es sei denn, das hätte auch Auswirkung auf ABS/ESP/BAS ??!! ...

Hallo Thomas,

die Werte des Tools sind lediglich Anhaltswerte. Reifen unterschiedlichen Typs und von verschiedenen Herstellern verhalten sich bezüglich der effektiven Breite auch unterschiedlich bei der Montage auf verschiedenen Felgenbreiten ( :D )! Daher kann es vorkommen, dass der eine Reifen gerade noch passt, ein anderer aber nicht mehr. Aus diesem Grund muss bei anderen Dimensionen, als vom Hersteller allgemein freigegeben, geprüft werden, ob Arbeiten am Kotflügel nötig sind oder nicht. Da können wenige Millimeter einen Ausschlag geben.

Wichtig ist ausserdem, dass der Abrollumfang eines alternativen Pneus nicht zu stark ändert. Grober Anhaltswert: max. +/- 1.5-2.0% im Vergleich zur Serie.

Hier kannst Du es nachprüfen: http://www.db-forum.de/forum/showthread.php?t=8199


Ciao,
 
coca-light schrieb:
Hallo Thomas, willkommen im Forum!

Hallo Herman :)

soweit ich´s weiß kann man bei vorliegendem Gutachten und TÜV-Abnahme die Räder eintragen lassen, man muss aber nicht.

Vom TÜV- oder DEKRA-Prüfer erhält man nach der Abnahme eine Anbaubescheinigung.

Wenn man diese Anbaubescheinigung im Fahrzeug mitführt, so wie in Deinem Beispiel zur ABE, dann genügt das bei Vorlage den Grünen ebenfalls :)
Genau so ist es.
Ich hatte genau die gleichen Vorraussetzungen, hatte auch einen Mordsschreck wg. der beschriebenen evtl. Auflagen bekommen.
Hin zum TÜV, überprüft und
"Abnahmebescheinigung gem §19 Abs.3 StVZO"
erhalten. Bereits beschriebene 43€ entrichtet.
Fertig
 
moin,

dann scheint es sich dabei um die aenderungen zu handeln, die mit den neuen fahrzeugpapieren eingetreten sind, meine erinnerungen scheinen also ncoh aus der guten alten zeit zu stammen.

dennoch ist die konsequenz im grunde die gleiche: zum tuev muss man so oder so, ob nun eingetragen oder abnahmebescheinigung erteilt werden soll. ohne siehts in beiden faellen sicherlich im zweifelsfalle duester aus.

mfg
 
Es gibt ja auch noch folgende Vorgehensweise.
Man fährt beim TÜV vor, dieser nimmt die Rad-/ Reifenkombi ab und man bekommt so oder so des Begleitblatt ausgestellt, da man ja das TÜV Gutachten schon hat (was anderes bei Einzelabnahme).
Dann kann man mit dem Begleitblatt auf die Zulassungsstelle um diese Kombination in die Papiere eintragen zulassen.
Ist aber auch nur wieder ein zusätzlicher Kostenfaktor, der nicht sein muss, da ja bei der Polizei das Mitführen des Begleitblattes ausreicht.

Grüßle
Jonny
 
Hallo Sonntagsfahrer,

wie Patrick bereits geschrieben hat, verändert sich durch eine "breitere" Felge auch die breite eines Reifens an der Flanke.
Der erworbene PA2 MO in 185/65 R 15 88 T hat etwa auf einer 5 1/2 J Meßfelge eine breite von 197.0 mm. Bei einer 6 1/2 J Felge - i.e. die breiteste zugelassene Felge werden die Flanken um 12.7 mm gespreizt, wodurch der Wagen in Kurven etwas weniger Seitenführung hat.
 
Ich habe mich nun mit der Firma ATS in Verbindung gesetzt. Dort wurde mir die fehlende ABE für dieses Felgenformat in Verbindung mit dem 169er und auch die daraus entstehenden Folgen bestätigt.

Nach einigem absurden Argumentationsaustausch vor Ort ...der Händler meinte z.B. das Nacharbeiten der Radausschnittkanten wäre ja nur ein „Kann“-Option und kein Muss... und meinem abschließenden Hinweis, er möge sich zur Bestätigung doch bitte auch mit der Firma ATS in Verbindung setzen, war die Situation geklärt.
Die ATS-Felge wird nun kostenlos gegen eine Rial-Felge in 6x15 ET44 getauscht. Dies nun zur Ehrenrettung der Firma „www2.reifen.com“

Vielen Dank noch einmal an Alle, die mir mit ihren kompetenten und fachlich fundierten Aussagen weitergeholfen haben.

Zukünftig werde ich allerdings vor allen Zubehörteilen, die nur ein TÜV-Teilegutachten aufweisen können, einen großen Bogen machen.

Aber man lernt ja nie aus, vielleicht werde ich mich auch mal Wochentags hinter´s Steuer setzen :D .

Gruß Thomas
 
Ich hatte bei meinem ehemaligen Elch (W168) auch mit dem Gedanken gespielt, Felgen+Reifen aus dem günstigen Zubehörhandel (in meinem Fall ATU) zu beziehen. Jedoch bin ich schon bei der Onlinesuche nach passenden Felgen auf den Umstand gestoßen, daß gerade die Dimension der ET bei nahezu keiner einzigen "Fremdfelge" auch nur annähernd so war, wie bei den entsprechenden "Originalfelgen" von DCX.

Mit dem entsprechend komischen Gefühl im Bauch bin ich dann zu ATU. Der Verkäufer hat natürlich alles getan, um mir aus den lt. seinem Computer "passenden" Felgen ein Modell aufzuquatschen. Sahen auch prima aus, aber TÜV-Gutachten war Pflicht und sollte vor Ort und ohne Probleme über die Bühne gehen - aber Essig wars! Der TÜVler wollte umbördeln, Schmutzlappen etc. wegen notwendiger Radüberdeckung - also tschüß ATU!

Hab mir am Ende die 17er AMG in meiner NL geleistet, Gutachten war im Preis drin und somit war kein Grund mehr für offene Fragen...
 
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