verleger11
Crack
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Nach der teilweisen Konfusion der aktuellen Gesetzesänderung in Bezug auf Winterreifenpflicht beinhaltet der § 2,Absatz 3a ebenfalls neu:
Autofahrer müssen Vorsorge treffen,um immer freie Sicht nach allen Seiten zu haben.(Dies war ja schon immer so)
Hier schreibt nun die Gesetzesänderung zusätzlich vor:
"Im Winter ist eine Befüllung von Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage als Vorsorge Pflicht".
(Laut Auskunft Referat des MfVB)
Mit kopfschüttelndem Gruß
__________
Günter
Autofahrer müssen Vorsorge treffen,um immer freie Sicht nach allen Seiten zu haben.(Dies war ja schon immer so)
Hier schreibt nun die Gesetzesänderung zusätzlich vor:
"Im Winter ist eine Befüllung von Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage als Vorsorge Pflicht".
(Laut Auskunft Referat des MfVB)
Mit kopfschüttelndem Gruß
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Günter