Frostschutz per Gesetz

Diskutiere Frostschutz per Gesetz im Forum Recht im Bereich Allgemeines - Nach der teilweisen Konfusion der aktuellen Gesetzesänderung in Bezug auf Winterreifenpflicht beinhaltet der § 2,Absatz 3a ebenfalls neu...
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verleger11

verleger11

Crack
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Fahrzeug

Nach der teilweisen Konfusion der aktuellen Gesetzesänderung in Bezug auf Winterreifenpflicht beinhaltet der § 2,Absatz 3a ebenfalls neu:
Autofahrer müssen Vorsorge treffen,um immer freie Sicht nach allen Seiten zu haben.(Dies war ja schon immer so)
Hier schreibt nun die Gesetzesänderung zusätzlich vor:

"Im Winter ist eine Befüllung von Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage als Vorsorge Pflicht". :confused:

(Laut Auskunft Referat des MfVB)
Mit kopfschüttelndem Gruß
__________ :hello:
Günter
 
Weshalb schüttelst du da den Kopf?

Hat man dort kein Frostschutz drin, dann funktioniert die im Winter nicht, woraus du folgern darfst, dass das putzen der Scheiben nicht mehr möglich ist. Aber gerade im Winter ist die Scheibe sehr oft dreckig, insb. bei Schnee auf der Strasse und auf der Landstrasse / Autobahn.

Also sollte jeder intelligente Mensch damit kein Problem haben, und die anderen dürfen ruhig bezahlen.
 
Hallo Taifun

Taifun schrieb:
...Hat man dort kein Frostschutz drin, dann funktioniert die im Winter nicht, ...gerade im Winter ist die Scheibe sehr oft dreckig, insb. bei Schnee auf der Strasse und auf der Landstrasse / Autobahn....
Hallo Taifun,

sehe ich genauso - und es liegt an sich nicht nur im eigenen Interesse, freie Sicht zu haben...
Schwierig vor allem auch, wenn Salzwasser auf der Scheibe antrocknet...

Viele Grüße
Peter :hello:
 
verleger11 schrieb:
"Im Winter ist eine Befüllung von Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage als Vorsorge Pflicht". :confused:

Ist ja auch vernünftig.
Vorallem wenn man die Situation einer eingefrorenen Scheibenwaschanlage + Blendung durch Sonnenlicht+ aufgewirbeltes Schmutzwasser erlebt hat.
Ist mir mal Ende Oktober mit meinem Sommerfahrzeug passiert. War nicht sehr angenehm. Ersteinmal auf einem Rastplatz Mineralwasser zum Scheibenreinigen verwendet. :)

Gruß

Tobias
 
Taifun schrieb:
Weshalb schüttelst du da den Kopf?

Hat man dort kein Frostschutz drin, dann funktioniert die im Winter nicht, woraus du folgern darfst, dass das putzen der Scheiben nicht mehr möglich ist. Aber gerade im Winter ist die Scheibe sehr oft dreckig, insb. bei Schnee auf der Strasse und auf der Landstrasse / Autobahn. ..

..Feldwege,Wald,-und Wirtschaftswege,Bundesstrassen u.u.u :cool:

Also sollte jeder intelligente Mensch damit kein Problem haben, und die anderen dürfen ruhig bezahlen.
:confused: :confused:



1. kopfschütteln,weil so etwas per Gesetz verordnet werden muß.
2. Man stelle sich die Art der Kontrolle vor." Polizeikontrolle.Ihre Scheibe ist verschmutzt.Zeigen Sie mal Ihr Kühlmittel" :D
3.Ist doch geregelt,das freie Sicht nach allen Seiten zur Verkehrssicherheit gehört.Mit den jeweiligen Folgen,wenn dadurch was passiert.Übrigens auch im Sommer.
Zudem ging der Hinweis darauf,das wohl kaum jemand wusste,das dies per Gesetz jetzt verordnet wurde und vielleicht diejenigen ,die das nicht für wichtig nahmen, zum Denken Anstoss geben sollte.
 
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verleger11 schrieb:
... Ihre Scheibe ist verschmutzt.Zeigen Sie mal Ihr Kühlmittel" :D ...

Kühlmittel??? :D


Gut Nacht,
 
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