E.D.
Crack
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- 203.046 Classic
Hallo,
hier gibts ja sicher den ein oder anderen der sich in Führerscheinfragen gut auskennt. -Nein, nicht das was ihr wieder denkt. Ich bin nicht zuschnell gewesen...
Es geht um folgendes. Meinen Führerschein habe ich nach altem Recht gemacht, was bis 1999 galt und das fahren von Fahrzeugen bis 7,5T einschloß, also Klasse 3. Bekommen habe ich aber im Zuge dieser Umstellung damals nur Klasse B in Form des aktuellen EU-Führerschein.
Darf also nur Fahrzeuge bis 3,5T fahren und bei Anhänger brauche ich glaube ich auch einen speziellen Schein.
Die Sache ist nun folgende, da ich ja an meinem Fahrzeug ein Anhängerkupplung habe und diese gern nutzen will, möchte ich gern wissen ob ich das überhaupt darf bzw. in welchem Rahmen mir das ziehen von Anhängern überhaupt erlaubt ist.
Ich würde mir nämlich gern mal nen größeren Wohnanhänger mieten, um damit auf Tour zu gehen bzw. einen Anhänger mieten um diverse Abfälle zur Wertstoffsammelstelle zu fahren.
Nun möchte ich das aber gern alles auf legalem wege machen, nicht das es bei einer Konrolle heißt: "Sie fahren ohne gültigen Führerschein!"
1. Also was für Gespanne, in welcher Größe und mit welchem Gewicht darf man mit Klasse B fahren?
2. Gäbe es eine Möglichkeit irgendwie an Klasse 3 zu kommen bzw. Klasse B mit den Zusatzscheinen die bei Klasse 3 per se dabei waren? Da ich ja die Prüfung nach altem Recht abgelegt habe....
hier gibts ja sicher den ein oder anderen der sich in Führerscheinfragen gut auskennt. -Nein, nicht das was ihr wieder denkt. Ich bin nicht zuschnell gewesen...
Es geht um folgendes. Meinen Führerschein habe ich nach altem Recht gemacht, was bis 1999 galt und das fahren von Fahrzeugen bis 7,5T einschloß, also Klasse 3. Bekommen habe ich aber im Zuge dieser Umstellung damals nur Klasse B in Form des aktuellen EU-Führerschein.
Darf also nur Fahrzeuge bis 3,5T fahren und bei Anhänger brauche ich glaube ich auch einen speziellen Schein.
Die Sache ist nun folgende, da ich ja an meinem Fahrzeug ein Anhängerkupplung habe und diese gern nutzen will, möchte ich gern wissen ob ich das überhaupt darf bzw. in welchem Rahmen mir das ziehen von Anhängern überhaupt erlaubt ist.
Ich würde mir nämlich gern mal nen größeren Wohnanhänger mieten, um damit auf Tour zu gehen bzw. einen Anhänger mieten um diverse Abfälle zur Wertstoffsammelstelle zu fahren.
Nun möchte ich das aber gern alles auf legalem wege machen, nicht das es bei einer Konrolle heißt: "Sie fahren ohne gültigen Führerschein!"
1. Also was für Gespanne, in welcher Größe und mit welchem Gewicht darf man mit Klasse B fahren?
2. Gäbe es eine Möglichkeit irgendwie an Klasse 3 zu kommen bzw. Klasse B mit den Zusatzscheinen die bei Klasse 3 per se dabei waren? Da ich ja die Prüfung nach altem Recht abgelegt habe....