vielleicht kann patrick das hier ja fest einbauen
... aktuelles Urteil vom OLG Stuttgart , in dessen Fall es explizit um die mobilo-Life Garantie von Mercedes ging, mit der Problematik der Durchrostung....
Bei diesem Urteil wurde folgender Leitsatz festgelegt:
"Der Begriff der "Durchrostung" im Sinne einer entsprechenden Herstellergarantie bei Neufahrzeugen umfasst nicht jeden äußerlich sichtbaren und optische störenden Rostansatz der Fahrzeugkarosserie. Erforderlich ist vielmehr, dass die Korrosion ein solches Ausmaß erreicht hat, dass aus technischen Gründen Maßnahmen erforderlich sind, um eine unmittelbar bevorstehende vollständige Durchrostung zu verhindern oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht zu gefärden.
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