Gebrauchtwagen-Garantie.....

Diskutiere Gebrauchtwagen-Garantie..... im Forum E-Klasse & CLS Forum im Bereich Mercedes-Benz - Hallo Mercedes-Fahrer, ich hab eine Frage zum Leistungsumfang der Gebrauchtwagen-Garantie. Ich hab meinen E270T CDI im Mai 2003 gekauft...
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barny32

Guest
Hallo Mercedes-Fahrer,

ich hab eine Frage zum Leistungsumfang der Gebrauchtwagen-Garantie.

Ich hab meinen E270T CDI im Mai 2003 gekauft, incl. 1 Jahr Garantie.
Da gibt es ja dann diese Staffelung bis 100.000km, 120.000km usw. wonach sich auch der Garantieumfang richtet.

Man hat mir damals gesagt: Bis 100.000km wird alles von DC übernommen, Arbeitseinheiten und Material (außer Verschleißteile natürlich) und dann gestaffelt weiter. Arbeitseinheiten werden immer übernommen (bis zum Ablauf nach einem Jahr).

Nun hab ich ja seit geraumer Zeit das Problem, dass im KI immer mal wieder der Fehler "Lampe defekt, bitte prüfen" angezeigt wird, jedoch keine defekte Lampe auszumachen ist. Fehlerspeicher auslesen hat auch nix ergeben, kein Eintrag über defekte Lampen. Im Moment nervt die fehlermeldung fast täglich und ich hab echt keine Lust, immer diesen blöden Pseudofehler weg zu drücken. Bei DC heißt es: vielleicht das Steuergerät.....

Weiter habe ich gestern mal den vorderen Querträger (Montageträger für Motor und Getriebe) angeschaut. Der rostet schön vor sich hin, echt erschreckend.:mad:


Frage: Das sind doch eindeutig Fälle für die Grantie, bzw. beim Rost Kulanz. Seht ihr das ähnlich?

Hab jetzt 107.000 km drauf, das Fahrzeug ist von 11/2000 und ich hab es seit Mai 2003.

Soll ich bei DC auf Garantieleistung anfragen, ob die das Steuergerät tauschen?
Der Querträger sollte wohl auf Kulanz erneurt werden, bei komplettem Serviceheft, oder?


Gruß
Bernd
 
Hallo Bernd,

der Querträger sollte auf Kulanz gehen, die kann dein Annahmemeister sofort per PC-Anfrage beantworten.

Bezüglich des KI´s/Steuergerät schau doch in deinen Garantiebedingungen im klein gedrucketen :D nach da sollte es schon aufgeführt sein zu wieviel % der Arbeitswert bezahlt wird und auch der Teile %-Satz

Gruss Christian
 
Hallo Bernd,

wenn Du, was ich vermute, den Wagen direkt bei DC gekauft hast (also nicht von Privat), hast Du sowieso die gesetzliche Gewährleistung auch auf Gebrauchtwagen; das hat nichts mit der Garantie von DC zu tun.
Wenn der Wagen also im Mai 2003 gekauft wurde, hast Du bis mind. Mai 2004 die gesetz. Gewährleistung - unabhängig von der Kilometerleistung - also hin zum Händler Deines Vertrauens.
 
garantie und gewährleistung

hallo,
die gebrauchtwagengarantie umfasst in der regel nur ganz klar definierte und in den bedingungen genannte baugruppen. bevor man sich gedanken macht, wieviel der kosten die versicherung trägt, muss man erst mal genau nachlesen, ob das defekte system überhaupt versichert ist. wenn es zu den baugruppen gehört, die unter die versicherung fallen, muss man als nächstes sich genau durchlesen, ob man alle bedingungen, die die versicherung fordert, auch erfüllt. erst wenn diese beiden punkte positiv abgearbeitet sind, kann man sich mit den finanziellen regelungen beschäftigen. wenn die ganze geschichte über garantie läuft, nichts wie hin zur werkstatt und den fehler vor ablauf der frist beheben lassen.
Wenn aber nichts über garantie geht, wird das über die schiene gewährleistung, wenn der gebrauchtwagenkauf länger als 6 monate zurückliegt, eher schwierig. man muss nämlich dem verkäufer in dem fall nachweisen, dass der fehler schon beim verkauf "angelegt" war, sonst ist nichts mit gewährleistungsanspruch. die ganze geschichte ist nur für den käufer in den ersten 6 monaten attraktiv, weil durch beweislastumkehr man in diesem zeitraum vom gesetzgeber her davon ausgeht, dass der fehler schon "mitverkauft" wurde. ansonsten ist man auf die kulanz des händlers angewiesen, also nicht anspruch, sondern gnade.
man muss sich das im einzelfall sehr genau ansehen.
mfg simon
 
Thema: Gebrauchtwagen-Garantie.....

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