Gebrauchtwagengarantie

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CDI-Holger

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Hi

ich hab in der Suche nix gefunden, was meine Frage beantwortet, daher
wollte ich mal nachhaken... ;)

Ich hab meinen Wagen ja erst seit knapp 2 Wochen, gekauft in Bremen in der NL
als Gebrauchtwagen incl. Gebrauchtwagengarantie.
Nu hab ich von denen einen Zettel zugeschickt bekommen, das Garantiezertifikat.
Da steht ja Beginn/Ende der Garantie, Fahrgestellnr. usw. drin. Aber
das wars, keinerlei Unterlagen über die Garantiebedingungen, Umfang usw.
Ich hab letzte Woche nochmal beim Verkäufer angerufen und der meinte lediglich lapidar,
die Garantie würde über 50.000 Teile umfassen, da gäbe es nix Schriftliches.
Es wäre alles drin außer Verschleißteilen wie Bremsen, Auspuff usw.
Kann doch wohl irgendwie nicht sein...

Ich hatte ihm ausserdem gesagt, dass ein Lautsprecher sowie 2 Fäden der Heckscheibenheizung
defekt sein, da hatte ich den Wagen 1 Woche. Ich sollte beim Service anrufen,
da ich den Wagen ja grade erst bekommen hatte sei davon auszugehen,
dass die Sachen bereits vorher kaputt gewesen wären und die würde
er sonst übernehmen, falls das nicht mit in der Garantie wäre.
Ich also beim Service angerufen, die meinten dort sie würden sich zwecks Terminabsprache
am Nachmittag wieder melden. Hat natürlich auch keiner gemacht... :(

Irgendwie komm ich mir ein wenig vera....t vor, ist sowas bei DC mittlerweile
normal?? Aber schriftliche Garantiebedingungen sollte es doch wohl geben
ebenso wie den Umfang derselben oder etwa nicht?

Ich werd mich da am Dienstag wieder melden und nochmals nach den Garantiebedingungen fragen
und mir vermutlich irgendein gelaber anhören warum wohl keiner Zurückgerufen hat...

ciao
Holger
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, hatte ich nicht gefunden, ist aber auch nicht viel ergiebiger,
ich hab ja keinen "ServiceVertrag Garantie" sondern die Mercedes-Gebrauchtwagen-
Garantie. Aber wenn da alles drin sein soll, mir soll´s recht sein ;)
 
Ich meine nicht die Servicevertrag Garantie, sondern die Europa Garantie:
Dort stehen doch die Leistungen der Gebrauchwagengarantie unter Leistungen !!!!!!!!!

Europagarantie gleich darunter ist ein Button "Leistungen", da steht alles!
 
Ja, das meinte ich ja auch, Zitat ->

Die Mercedes-Benz Europa-Garantie umfaßt alle mechanischen und elektrischen Teile des Gebrauchtfahrzeuges. Egal, ob es ein Mercedes ist oder nicht. Ausgeschlossen sind dabei nur Unfallschäden, Betriebs- und Hilfsstoffe, Verschleißteile und Kundendienstarbeiten.

Was ja bedeuten soll, das ALLES mit drin ist. Wobei sich die Frage stellt,
was fällt hier alles unter Verschleißteile und was nicht? Ebenso wie in der
"ServiceVertrag Garantie"?
Dort ist es ja aufgeschlüsselt. Aber ich werd wie gesagt nächste Woche nochmal nachfragen ;)
 
Ist glaub ich gar nicht so schwer, was nun ein Verschleißteil ist und was nicht.
Ich habe ebenfalls meinem 203 mit Gebrauchtwagen (Europragarantie) bei einer NL gekauft.
Mir fiel auf, dass das Fahrzeug nicht geradeaus lief und das Lenkrad nicht gerade war.
Das Fahrzeug wurde vermessen und die Querlenker getauscht. Alles umsonst.
Dann einige Wochen später ließ sich das Auto nicht starten.
Das Fahrzeug wurde abgeschleppt (umsonst-MobiloLife). Dann wurde das Kabel zum Anlasser getauscht (auch umsonst).
Nach einem halben Jahr stellte ich fest, das bei Betrieb der Heckscheibenheizung der Radioempfang schlecht war.
Die Heckscheibe wurde getauscht und wieder umsonst.

Du siehst, die Europagarantie umfasst doch so einiges.
 
Leider bringt ihr da einiges durcheinander.

Die Europagarantie kennt sehr viele Ausschlüsse.

Aber das ist eigentlich nicht das Problem. Erst einmal greifen die normalen Gewährleistungsregeln. Das bedeutet, dass deine NL dir ein einwandfreies Auto ausliefern muss.

Damit hat die NL auch Schäden zu beheben, die die Europagarantie nicht decken würde.
 
Gutes Argument!
Nur nach über 3 Jahren, jetzt schon 4, kommt man damit nicht mehr sehr weit!
Tausch der Heckscheibe abgesehen-das ist eindeutig vom Werk aus Murks!
 
Shoryt schrieb:
Gutes Argument!
Nur nach über 3 Jahren, jetzt schon 4, kommt man damit nicht mehr sehr weit!
Tausch der Heckscheibe abgesehen-das ist eindeutig vom Werk aus Murks!


CDI Holger hat aber was von 2 Wochen geschrieben. Wenn der Fehler/Mangel bei Auslieferung schon war, so muss er behoben werden. Dies ist keine Frage der Europagarantie sondern des Kaufrechts.
 
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Thema: Gebrauchtwagengarantie

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