Hallo Augex,
aus den Reaktionen der CAC Mastricht und Antwortbriefen diverser Verantwortlichen des Konzerns in den Foren ist die Chance sehr gering, daß Mercedes zu einer kostenlosen Nachbesserung in Sache lautstarke Rückfahrkamera je bereit ist.
Eine Chance zwecks Nachbesserung oder wenigstens zu einer Kaufpreisminderung sehe ich persönlich eher auf dem Wege der Sachmängelhaftung. Wenigstens zu versuchen etwas Geld zurückzubekommen. Hier zitiere ich aus "Informationen zum Thema
" Sachmängelhaftung" des ADAC :
<ZitatAnfang>
Was ist die Sachmängelhaftung?
Die Sachmängelhaftung (früher „Gewährleistung“) ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für Mängel einzustehen. Das bedeutet: Sie haben das Recht auf Übergabe eines
mangelfreien Autos. Hat es schon bei Übergabe Sachmängel, muss der Verkäufer dafür haften.
Ein
Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache (zum Beispiel das Auto)
nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,
sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
nicht den Werbeaussagen entspricht.
Das heißt im Klartext: Wenn die gekaufte Sache
nicht so funktioniert oder aussieht
wie versprochen bzw. wie
erwartet, ist das ein Sachmangel. Stellen Sie einen Sachmangel fest, müssen Sie sich an den Verkäufer wenden. Das ist in der Regel Ihr
Händler. Vor allem beim
Kauf eines E-Autos kann es aber auch der
Autohersteller sein, der das E-Auto direkt verkauft hat.
<Zitat Ende>
Beispiel: Mängelliste Rückfahrkamera Mercedes GLA180 H247:
1. Die
allgemeine Erwartung eines Autokäufers geht davon aus, daß eine
Rückfahrkamera jederzeit und vor allem lautlos funktioniert. Das ist Stand der Technik!
Dies wird bei der beanstandeten Rückfahrkamera des Mercedes GLA 180 nicht erfüllt, denn:
2. Zu Beginn einer jeden Fahrt wird die mechanische Klappe der Rückfahrkamera zwecks Kalibrierung geöffnet, wobei das deutlich hörbare Klackgeräusch ungedämmt in die Fahrgastzelle übertragen wird. Die Kalibrierung wird erst dann abgeschlossen, wenn in einem vorgegebenen Geschwindigkeitsfenster (18-35km/h) variable Parameter, wie Lenkradausschlag, Fahrstrecke, Fahrstil, Sicht und Wetterbedingungen, Beschaffenheit des Straßenbelags usw. erfüllt werden. Wenn nicht, wird Kameraklappe geschlossen. beim Abbremsen in das o.g. Geschwindigkeitsfensers wieder geöffnet und so fort. Das nervenzehrende Klackgeräusch übertönt dabei deutlich alle Fahrgeräusche. Im Stadtverkehr und auf kurvigen Straßen kommt es, wenn überhaupt, nur zufallsbedingt zu einem Abschluß der Kalibrierung. Nach jedem Fahrzyklus (Start/Stop-Vorgang) beginnt ein neuer Kalibriervorgang.
Fazit: Die Kalibrierungssoftware funktioniert infolge der praxisfremden Vorgaben mangelhaft bis garnicht!
3. Bei Nachtfahrten, Schneetreiben, Starkregen usw. kommt es zu keinem Abschluß des Kalibriervorgangs. Kamera geht bei Erreichen des o.g. Geschwindigkeitsfensters immer wieder auf/zu...
Diese Mängel und Einschränkungen der Kamerafunktion werden weder in der Bedienungsanleitung beschrieben noch im Verkaufsgespräch erwähnt, obwohl zum Kaufzeitpunkt beim Händler bereits bekannt gewesen.
Das
Werbeversprechen von Mercedes vom vielzitiertem "
KOMFORT" und "
entspanntem" Fahren wird nicht erfüllt, denn das lautstark übertragene Klaken in die Fahrzelle stört sehr.
Die aufgeführten Mängel führen außerdem zu einer
Wertminderung beim Wiederverkauf des Wagens.
Ein diesbezüglicher Standardvordruck des ADAC ist im Internet verfügbar, ausfüllen und per Einschreiben/Rückschein an Verkäufer. Über die Höhe einer Kaufpreisminderung sollte man zuvor mit einem Rechtsanwalt sprechen, die meisten Autoklubs bieten eine einmalige kostenlose Beratung eines Fachanwalts.