Geschwindigkeitsbegrenzung Winterreifen

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Bommel4000

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winterreifen-limiter

hey freunde der nacht wie immer kurz vorm winter die selben fragen .....ich kann aber über die suchfunktion nichts finden.....
ist der blöde geschwindigkeitsaufkleber am amaturenbrett bei winterreifenbetrieb nun pflicht oder reicht der winterreifenlimiter !!!!!!!!!!!!!!!!!
vielen dank schon mal ihr helden uli
 
Winterreifen

So eine Anfrage hat doch eigentlich nix mit der E-Klasse zu tun, oder?

Allgemeine Anfragen bitte in die allgemeinen Foren posten, wie oft muss man das noch wiederkäuen ...? :D


Gut Nacht,
 
Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, die ist ja im anderen Thread ausreichend diskutiert worden, meine Frage zur Winterreifen Vmax Sperre.

Lässt sich diese Sperre mit einem Kickdown überwinden?

cu termi0815
 
Die Sperre lässt sich nicht per Kickdown überwinden! Das habe ich gestern ausprobiert.

Im KI erscheint ungefähr 10 Km/h vor der Sperre eine Warnung, z.B. wenn 190 Km/h eingestellt sind dann steht ab etwa Tempo 180 im KI "190 Km/h Winterreifenlimiter".

Darüber hinaus geht dann noch die LIM Anzeige an. Wenn man dann die eingestellte Geschwindigkeit erreicht hat, kann man das Gaspedal noch so tief in den Teppich drücken wie man will, der Wagen bleibt stur bei der eingestellten Geschwindigkeit.

Anders würde so ein Winterreifenlimiter auch wenig Sinn machen, wenn man den mit Kickdown übergehen kann. Schließlich soll der ja die Reifen schonen.

Anders ist es natürlich bei der einfachen LIM-Funktion, wo man z.B. auf 60 stellt, um in einem Tempobegrenzten Bereich nicht zu schnell zu sein. Da macht es dann durchaus Sinn, wenn man den Limiter per Kickdown übergehen kann. Da es bei dem Tempo eher vorkommen könnte das man vielleicht lieber Gas gibt, um aus einer Gefahrensituation zu kommen.
 
Bommel4000 schrieb:
hey ,bei allem respekt was hat das mit meiner frage zutun?????????????
und außerdem weiß ich nicht ob jeder mb so einen winterreifenlimiter hat (das bezweifele ich ) :)
Nun mal sachte
...Wer lesen kann ist stets im Vorteil ....
Dort wird Deine Frage beantwortet: Entweder Schild oder 10 EUR an die Rennleitung.

Gruß Dirk
 
Zu faul ins richtige Forum zu posten oder die Suche zu nutzen?

Bommel4000 schrieb:
hey ,bei allem respekt was hat das mit meiner frage zutun?????????????
und außerdem weiß ich nicht ob jeder mb so einen winterreifenlimiter hat (das bezweifele ich ) :)

Hallo!

Deiner Antwort entnehme ich, dass Du weder die Gepflogenheiten im Forum beachten möchtest, noch die Suchfunktion nutzen willst! ;)

Hiermit gibt es von mir also die "Gelbe Karte"!


Ciao,
 
@patrick ok schuldig in einem punkt ich habe nicht bis zum ende gelesen gelbe karte akzeptiert aber die suche habe ich schon benutzt und habe es nicht ganz gerafft vielleicht fehlt ein wenig übung großer meister gut das wir dich haben :D :D :D :D
 
Suche

Bommel4000 schrieb:
@patrick ok schuldig in einem punkt ich habe nicht bis zum ende gelesen gelbe karte akzeptiert aber die suche habe ich schon benutzt und habe es nicht ganz gerafft vielleicht fehlt ein wenig übung großer meister gut das wir dich haben :D :D :D :D

Mir wäre lieber, ihr würdet ebenfalls versuchen, "Grosse Meister der Suche" zu werden! :D


Gut Nacht,
 
ich werde mich in zukunft bemühen
gn8
 
Gestern bin ich in Bayern anlässlich einer Polizeikontrolle darauf hingewiesen worden, dass ich in meinem Fahrzeug eine Tempo-Plakette in Sichtweite des Fahrers anbringen muss, die mir ständig die
Tempo-Begrenzung meiner Winterreifen vor Augen führt.
Ich habe dann den Beamten die elektronische Tempobegrenzung meines Fahrzeuges vorgeführt, die wesentlich effektvoller und sicherer als eine Plakette ist. Der gelbe Ring um den Tacho von 0 bis 210 km/h ist klar und deutlich zu sehen. Die Herren Polizisten waren beeindruckt, wollten aber dennoch EUR 10,00 von mir wegen Verletzung der STVO.
Erst nachdem ich der Streife meine Visitenkarte vor die Nase gehalten habe mit Nachweis meines Berufsstandes (Jurist) und dem Hinweis, dass die Herren sich die Mühe machen sollten, die Verwaltungshinweise zur STVO zu lesen und zu verinnerlichen, hat man mich fahren lassen.
Wenn ich nun kein Jurist gewesen wäre, hätte ich wohl zahlen müssen, da die Herren Beamten nicht richtig informiert waren.

Hier kommt richtig Freude auf.
Gruss aus (heute) Berlin
CAROGO
 
Winterreifen

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/BJNR012150937BJNE010008308.html

Dort heisst es:

"... Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist ..."

:D

In der Schweiz ist dies überflüssig, mehr als 120 km/h darf ja nicht gefahren werden ... :D


Ciao,
 
CAROGO schrieb:
Erst nachdem ich der Streife meine Visitenkarte vor die Nase gehalten habe mit Nachweis meines Berufsstandes (Jurist) und dem Hinweis, dass die Herren sich die Mühe machen sollten, die Verwaltungshinweise zur STVO zu lesen und zu verinnerlichen, hat man mich fahren lassen.
Kannst du diese "Verwaltungshinweise" genauer beschreiben?

cu termi0815
 
Geschwindigkeitslimit Winterreifen

......so ist es!
Jede andere Auslegung der Polizei ist nicht in Übereinstimmung mit den gesetzl. Regelungen. Die neuere Rechtssprechung bestätigt dieses.
Nur was macht man als "normaler Autofahrer" wenn der Polizist meint, es besser zu wissen?
Ruhig und sachlich auf die Rechtslage hinweisen und je nach Verhalten des Beamten den elektr. Limiter vorführen. Ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieser Limiter nur im Stand verändert bzw. zurückgesetzt werden kann und die Fahrzeuggeschwindigkeit tatsächlich
auf die eingestellt Höchstgeschwindigkeit entsprechend dem Geschweindigkeits-Index der Wi-Reifen begrenzt ist.

An alle Leser ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2006.

Gruss aus Dotmund
CAROGO
 
*Hochrück*

Aber was ist, wenn man nen 203 hat, und das dort im KI nicht sichtbar ist (balken), ab wann abgeregelt wird?
 
Ich weiß, es ist jetzt Sommer (obwohl wenn ich nach draußen schaue und den Dauerregen sehe... , aber das ist ein anderes Thema :D ), doch durch einen Zufall bin ich wieder auf diesen Beitrag gestoßen und möchte für einen zukünftigen Sucher :oh_yeah: eine zusätzliche Interpretation posten.

Die STVZO sagt: § 36 Bereifung und Laufflächen
Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Für mich bedeutet das, dass ich entweder (1) durch einen sinnfälligen Hinweis (Aufkleber oder beim CLS Balken am Tachorand bei aktiviertem Limiter) oder (2) durch den aktivierten Limiter, durch den die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden kann, der STVZO Folge leiste. :Coolio1:

cu termi0815
 
Na ja, mittlerweile habe ich schon im MT-Forum auf meine Interpretation ein Gegenargument erhalten:
§ 36 Abs.1 Nr.1 und Nr.2 StVZO sind aber eindeutig (Sinn und Zweck) nicht "entweder-oder" verknüpft, sondern "und". Es müssen beide Bedingungen erfüllt werden.

Der el. Limiter ist ein Hilfsmittel für Nr.2.
Nach dem x-ten mal lesen muss ich dem leider zustimmen. :(

Aber beim Winterreifenlimiter (z.B. beim W203) wird doch kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein sinnfälliger Hinweis im Blickfeld des Fahrzeugführers per Displaymeldung angegeben. Reicht der nicht aus? Es steht ja unter Punkt 1 nicht, da dieser permanent angegeben sein muss. ;)

Ich weiß, damit komme ich wahrscheinlich nicht durch, aber ich will keinen Aufkleber! :D

cu termi0815
 
termi0815 schrieb:
Na ja, mittlerweile habe ich schon im MT-Forum auf meine Interpretation ein Gegenargument erhalten:
Nach dem x-ten mal lesen muss ich dem leider zustimmen. :(

Aber beim Winterreifenlimiter (z.B. beim W203) wird doch kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein sinnfälliger Hinweis im Blickfeld des Fahrzeugführers per Displaymeldung angegeben. Reicht der nicht aus? Es steht ja unter Punkt 1 nicht, da dieser permanent angegeben sein muss. ;)

Ich weiß, damit komme ich wahrscheinlich nicht durch, aber ich will keinen Aufkleber! :D

cu termi0815

Das Problem ist auch, dass nicht die für die(se) M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben ist (sondern nur, die Geschwindigkeit auf die das Auto begrenzt wird; kleiner Unterschied).

Auch steht im Gesetz "im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben "ist" und nicht "bei erreichen einer best. Geschwindigkeit angegeben wird".
 
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Thema: Geschwindigkeitsbegrenzung Winterreifen
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