Geschwindigkeitsbegrenzung Winterreifen

Diskutiere Geschwindigkeitsbegrenzung Winterreifen im Forum Recht im Bereich Allgemeines - winterreifen-limiter hey freunde der nacht wie immer kurz vorm winter die selben fragen .....ich kann aber über die suchfunktion nichts...
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CAROGO schrieb:
......so ist es!
Jede andere Auslegung der Polizei ist nicht in Übereinstimmung mit den gesetzl. Regelungen. Die neuere Rechtssprechung bestätigt dieses.
Nur was macht man als "normaler Autofahrer" wenn der Polizist meint, es besser zu wissen?
Ruhig und sachlich auf die Rechtslage hinweisen und je nach Verhalten des Beamten den elektr. Limiter vorführen. Ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieser Limiter nur im Stand verändert bzw. zurückgesetzt werden kann und die Fahrzeuggeschwindigkeit tatsächlich
auf die eingestellt Höchstgeschwindigkeit entsprechend dem Geschweindigkeits-Index der Wi-Reifen begrenzt ist.

An alle Leser ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2006.

Gruss aus Dotmund
CAROGO

Immer dieses gefährliche Halbwissen,
ich hoffe doch sehr (in Hinblick auf dem nächsten Winter), dass nicht jeder diesen Blödsinn glaubt.
Der § 36 ist eindeutig!!!
Also, entweder Aufkleber oder Zahlen. (Punkt, ohne wenn und aber)
 
Shoryt schrieb:
Immer dieses gefährliche Halbwissen,..
Und du hast Vollwissen, weil du Richter, Rechtsanwalt oder vielleicht Polizist bist?

Shoryt schrieb:
Der § 36 ist eindeutig!!!
Dennoch ist er veraltet und nicht mehr auf dem aktuellsten Stand der Technik (so wie viele andere Paragraphen). Ein permanenter elektronischer Geschwindigkeitslimiter ist tausendmal besser, als ein leicht zu ignorierender Aufkleber.

Shoryt schrieb:
Also, entweder Aufkleber oder Zahlen. (Punkt, ohne wenn und aber)
Na ja, das wird die nächste Polizeikontrolle zeigen, denn ich werde keinen Aufkleber im Auto haben! :oh_yeah:

cu termi0815
 
@ termi0815
Richtig,
ich hab die Ahnung!!!
Also, laß es doch drauf ankommen.
Ist doch Dein Geld.
Vielleicht hast Du Glück, denn die Pol.Bea vor Ort wissen auch nicht immer alles.

Trotzdem ist der § 36 hier nach wie vor bindend....
Einige § und Verordnungen sind in D nicht mehr auf den neuesten Stand, d.h aber nicht, dass sie nicht mehr gelten!!!!
Sie gelten solange, bis zur Neufassung oder Streichung (Punkt und aus).
 
Dafür dass Du "gerade erst eingetreten bist" hast Du schon einen interessanten Tonfall!
Das erinnert mich doch sehr stark an Persönlichkeiten die in Radarforen u.Ä. auftreten und die richterliche Instanz am liebsten auslassen würden und nur zu gern "Kunde Autofahrer" an Ort und Stelle foltern :rolleyes:
 
Winterreifen

Shoryt schrieb:
... Richtig,
ich hab die Ahnung!!! ...

Hmmm, also dann erkläre noch einmal genau, was es hiermit auf sich hat. Ich hatte oben schon einmal den entsprechenden Link angegeben:

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/BJNR012150937BJNE010008308.html

Zitat:

Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

?
 
..habe heute mal mit meiner Rechtsabtlg. gesprochen.
Ein Aufkleber mit Hinweis auf die Höchstgeschwindigkeit für M+S in Sichtweite(Blickkontakt).z.b. neben Tacho
ist ausreichend und kann bei Einhaltung dieser Geschwindigkeit weder beanstandet werden noch irgendeine Verwarnung o-ä. nach sich ziehen.
Dies war /ist auch für mich relevant ,da mein Mopf kein permanenter Geschwindigkeitslimiter(glaub ich jedenfalls) hat.
Gruß
_____ :hello:
Günter
 
verleger11 schrieb:
..habe heute mal mit meiner Rechtsabtlg. gesprochen.
Ein Aufkleber mit Hinweis auf die Höchstgeschwindigkeit für M+S in Sichtweite(Blickkontakt).z.b. neben Tacho
ist ausreichend und kann bei Einhaltung dieser Geschwindigkeit weder beanstandet werden noch irgendeine Verwarnung o-ä. nach sich ziehen.
Stimmt! Das ist ja allen klar, aber nicht die Fragestellung in diesem Thread. :hello:

Es geht hier um das genaue Gegenteil. Fahren ohne Aufkleber mit Limiter!

cu termi0815

P.S.: @Shoryt :coolio3:
 
Limit

verleger11 schrieb:
..habe heute mal mit meiner Rechtsabtlg. gesprochen.
Ein Aufkleber mit Hinweis auf die Höchstgeschwindigkeit für M+S in Sichtweite(Blickkontakt).z.b. neben Tacho
ist ausreichend und kann bei Einhaltung dieser Geschwindigkeit weder beanstandet werden noch irgendeine Verwarnung o-ä. nach sich ziehen.
Dies war /ist auch für mich relevant ,da mein Mopf kein permanenter Geschwindigkeitslimiter(glaub ich jedenfalls) hat.
Gruß
_____ :hello:
Günter

Hallo Günter,

es ging darum, den Aufkleber wegzulassen! :D


Ciao,

P.S. Auch Dein (deutscher?) C 209 hat eine permanente Speedtronic. Einfach mal in die Betriebsanleitung gucken ... ;)

Oder hier: http://www4.mercedes-benz.com/d/cars/clk-coupe/betriebsanleitung/vertiefen/bedienen15.html
 
..Oh,da muß ich meine RA nochmals kontaktieren. :confused:
Bei mir wurde bis Dato von meiner DB VT/NL stets ein Aufkleber (230km) angebracht.
Hat mich übrigens nicht so gestört wie das Paßbildfoto meiner Schwiegermutter :eek: ,angebracht im Kofferraum.
Gruß
___ :hello:
Günter
 
tobic200t schrieb:
Dafür dass Du "gerade erst eingetreten bist" hast Du schon einen interessanten Tonfall!
Das erinnert mich doch sehr stark an Persönlichkeiten die in Radarforen u.Ä. auftreten und die richterliche Instanz am liebsten auslassen würden und nur zu gern "Kunde Autofahrer" an Ort und Stelle foltern :rolleyes:

Wollte keinen auf die Füße treten. :eek:
Ich finde nur, dass der Sinn von Foren ist, sich gegenseitig auszutauschen.
Ich halte es daher nicht für angebracht etwas zu verbreiten, was nicht der Wahrheit entspricht und es so zu verkaufen, als ob es wahr ist.
Es gibt nun mal auch Leute, die sich im deutschen Recht nicht so gut auskennen und die Angaben von Leuten in diesem Forum als Wahr erachten und mit diesem Wissen dann eben doch zur Kasse gebeten werden.
Mir persönlich ist es doch egal, ob jemand seinen Aufkleber nicht anbringt und damit eine Ordnungswidrigkeit begeht oder nicht. Muss doch jeder selber wissen.
Es sollte nur jedem klar sein, dass die Nichtanbringung des Aufklebers eine Owi darstellt und dann kann eben jeder selbst entschieden.
Aber bitte nicht so darstellen, als ob mit dem Limiter dem § genüge getan ist.

@ Patrick ;)
Wer M+S Reifen (Winterreifen) montiert, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs liegt, muss einen entsprechenden Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers anbringen (§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO). Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus. Der Warnhinweis muss vom Führersitz ständig lesbar sein.
Quelle www.avd.de/anwaltsforum
Petra Schmucker, AvD e.V., Frankfurt/M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Permanente Speedtronic

Shoryt schrieb:
Wollte keinen auf die Füße treten. :eek:
Ich finde nur, dass der Sinn von Foren ist, sich gegenseitig auszutauschen.
Ich halte es daher nicht für angebracht etwas zu verbreiten, was nicht der Wahrheit entspricht und es so zu verkaufen, als ob es wahr ist.
Es gibt nun mal auch Leute, die sich im deutschen Recht nicht so gut auskennen und die Angaben von Leuten in diesem Forum als Wahr erachten und mit diesem Wissen dann eben doch zur Kasse gebeten werden.
Mir persönlich ist es doch egal, ob jemand seinen Aufkleber nicht anbringt und damit eine Ordnungswidrigkeit begeht oder nicht. Muss doch jeder selber wissen.
Es sollte nur jedem klar sein, dass die Nichtanbringung des Aufklebers eine Owi darstellt und dann kann eben jeder selbst entschieden.
Aber bitte nicht so darstellen, als ob mit dem Limiter dem § genüge getan ist.

@ Patrick ;)
Wer M+S Reifen (Winterreifen) montiert, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs liegt, muss einen entsprechenden Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers anbringen (§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO). Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus. Der Warnhinweis muss vom Führersitz ständig lesbar sein.
Quelle www.avd.de/anwaltsforum


Immer mit der Ruhe, hier will niemand etwas "verkaufen"! Trotzdem sollte man als Neueinsteiger es etwas ruhiger angehen und nicht direkt einen Riesenwirbel veranstalten. ;) Wenn es Dir sowieso egal ist, warum möchtest Du hier mitdiskutieren?

Worin besteht der Unterschied zwischen der StVZO aus meinem Link (verweist direkt auf die Seiten des deutschen Bundesamtes für Justiz) und Deinem Link (der übrigens nicht funktioniert)?

Wo steht in §36 etwas von einem Aufkleber? Die permanente Speedtronic ist immer sichtbar! Hier geht es also nicht um eine plötzlich auftauchende Warnung.


Ciao,
 
..nach nochmaliger Rücksprache mit meiner RA ist die Aussage richtig ,das :
....bei Verwendung von M+S Reifen...m u s s ein entsprechender Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers angebracht sein.
Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus....

Der Limiter kann,-muß aber von der Polizei nicht akzeptiert werden.
Ergebnis:Ein Aufkleber muss angebracht sein. :mad:
Gruß
_______ :hello:
Günter
 
Zuletzt bearbeitet:
Shoryt schrieb:
Wer M+S Reifen (Winterreifen) montiert, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs liegt, muss einen entsprechenden Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers anbringen (§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO). Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus. Der Warnhinweis muss vom Führersitz ständig lesbar sein.
Quelle www.avd.de/anwaltsforum
Und das ist nun eine Urheberrechtsverletzung. Siehe Fußnote auf der Internetseite:
Hinweis:

Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf den Autor/die Autorin und die Quelle www.avd.de/anwaltsforum honorarfrei gestattet. (Urheberrecht)
Damit es keine Schwierigkeiten gibt, hole ich das hiermit nach:
cu termi0815
 
Patrick schrieb:
Immer mit der Ruhe, hier will niemand etwas "verkaufen"! Trotzdem sollte man als Neueinsteiger es etwas ruhiger angehen und nicht direkt einen Riesenwirbel veranstalten. ;) Wenn es Dir sowieso egal ist, warum möchtest Du hier mitdiskutieren?


Ciao,


Was hat es denn damit zu tun, ob jemand Neueinsteiger ist oder nicht!

Ich möchte den Leuten nur mitteilen, was Sache ist, ist das so schwer zu verstehen!!!
Ich denke schon, dass es den einen oder anderen interessiert, wie die Rechtslage ist.
Wenn man das nur als alter Hase machen darf, ist das Forum wohl eher für die Katz.
 
Zuletzt bearbeitet:
termi0815 schrieb:
Und das ist nun eine Urheberrechtsverletzung. Siehe Fußnote auf der Internetseite:
Damit es keine Schwierigkeiten gibt, hole ich das hiermit nach:
cu termi0815

Danke für den Hinweis, war keine Absicht, der Name sollte eigentlich auch mitauftauchen, ist aber beim kopieren nicht passiert, hab ich gleich geändert!
 
verleger11 schrieb:
..nach nochmaliger Rücksprache mit meiner RA ist die Aussage richtig ,das :
....bei Verwendung von M+S Reifen...m u s s ein entsprechender Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers angebracht sein.
Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus....

Der Limiter kann,-muß aber von der Polizei nicht akzeptiert werden.
Ergebnis:Ein Aufkleber muss angebracht sein. :mad:
Gruß
_______ :hello:
Günter

DANKE!!!

Aber, wenn ihr keine Hilfe haben wollt, sagt es ruhig,
ich bin von Foren anderes gewöhnt!!!
Ich wollte hier nicht auf Oberlehrer machen, sondern lediglich den Lesern die Rechtslage mitteilen.
Aber andere Foren, andere Sitten!
 
Oberlehrer

Shoryt schrieb:
... Ich wollte hier nicht auf Oberlehrer machen, sondern lediglich den Lesern die Rechtslage mitteilen.
Aber andere Foren, andere Sitten!

Es kam eben so herüber. ;) Aber nun hast Du ja klargestellt, dass es anders gemeint war.

Trotzdem sehe ich momentan immer noch nicht, warum die permanente Speedtronic nicht ausreicht? Auch sie ist permanent im Sichtfeld des Fahrers. Dein Zitat der AvD-Seiten ist für mich nicht nachvollziehbar?! Ist dies ein Text des AvD? Was hat dieser rechtlich für eine Bewandnis?

Im oben schon mehrfach zitierten §36 steht doch von Aufklebern überhaupt nichts, oder? Oder sind die Texte des deutschen Justizministeriums im Internet etwa unvollständig? Wenn Du den vollen Wortlaut hast, bitte poste netterweise hier den Link (nicht den vom AvD oder anderen Privatorganisationen ;) ), dann haben alle etwas davon.


Gut Nacht,
 
Das Grundrauschen des Seins

OFF TOPIC EIN:
Mir persönlich sind alt gediente Polizisten am liebsten.

Sie haben i.d.R. einen völlig normalen Umgangston, können auch witzig sein, sind meist freundlich aber bestimmt, das sollen sie auch.
Ich nehme von ihnen auch gerne einen Rat oder Hinweis an, denn nicht jeder weiß immer alles.

Allem vorweg ist es immer die Frage, wie man sich gegenüber steht.
Mit gutem Ton und Freundlichkeit kommt man immer weiter, auf beiden Seiten!

Vor allem bei "Frischlingen" sind mir positive Seiten bislang nur sehr selten aufgefallen. In diesen Situationen ist mein Motto:
"Die Gedanken sind frei" ;)

Mein genereller und persönlicher Eindruck:
Früher waren Polizisten netter! :) und im Alltag keine Paragraphenreiter!

OFF TOPIC AUS:

Forum hin oder her... Das Schöne hier ist, dass an sich immer ein guter und vor allem nicht um jeden Preis rechthaberischer Ton herrscht.
Ausnahmen bestätigen die Regel - doch sie kommen und gehen, manche früher und manche später... "Die Gedanken sind frei..."

Oder wie Bruno Jonas sagt:

"Es ist das Grundrauschen des Seins"

... einfach Mal drüber nachdenken.... :p


In diesem Sinne! :D :hello:
 
coca-light schrieb:
OFF TOPIC EIN:
Mir persönlich sind alt gediente Polizisten am liebsten.

Sie haben i.d.R. einen völlig normalen Umgangston, können auch witzig sein, sind meist freundlich aber bestimmt, das sollen sie auch.
Ich nehme von ihnen auch gerne einen Rat oder Hinweis an, denn nicht jeder weiß immer alles.

Allem vorweg ist es immer die Frage, wie man sich gegenüber steht.
Mit gutem Ton und Freundlichkeit kommt man immer weiter, auf beiden Seiten!

Vor allem bei "Frischlingen" sind mir positive Seiten bislang nur sehr selten aufgefallen. In diesen Situationen ist mein Motto:
"Die Gedanken sind frei" ;)

Mein genereller und persönlicher Eindruck:
Früher waren Polizisten netter! :) und im Alltag keine Paragraphenreiter!

OFF TOPIC AUS:

Früher, war eben alles besser, hab ich schon mal irgendwo gehört!
coca-light schrieb:
Forum hin oder her... Das Schöne hier ist, dass an sich immer ein guter und vor allem nicht um jeden Preis rechthaberischer Ton herrscht.
Ausnahmen bestätigen die Regel - doch sie kommen und gehen, manche früher und manche später... "Die Gedanken sind frei..."

Oder wie Bruno Jonas sagt:

"Es ist das Grundrauschen des Seins"

... einfach Mal drüber nachdenken.... :p


In diesem Sinne! :D :hello:

http://www.smiliefreak.de/smilies/amen.gif
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Geschwindigkeitsbegrenzung Winterreifen
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