Patrick schrieb:
Hallo Günter,
hmmm, ehrlich gesagt verstehe ich Deinen Satz nicht?! Der Gesetzestext gibt doch gerade das nicht her, nirgendwo wird von einem Aufkleber gesprochen, oder? Der Text ist neutral und verlangt nur eine "sinnfällige" Darstellung. Daher ist ja eigentlich keine Änderungen von Gesetzen nötig.
P.S. Die ganze Regelung ist trotzdem verstaubt!
Der Aufkleber kann abfallen oder entfernt werden. Ebenso könnte jemand die permanente Speedtronic ausschalten. Persönlich empfinde ich die feste Sperre via Speedtronic jedoch als deutlich sicherer und moderner als den erhobenen Zeigefinger in Form eines Klebers ...
Gesetze sind leider nicht immer eindeutig und müssen durch "Auslegung" angewandt werden.Wären Sie immer eindeutig, dann würde die Anzahl der Prozesse (und die Arbeit für die Anwälte) enorm sinken.
Aus meiner Sicht ist es klar. Ein Aufkleber "muss" her. Man könnte es aber auch mit Farbe aufs Lenkrad schreiben
. Daher steht im Gesetz nichts von einem Aufkleber. Du kannst darauf hinweisen wie du willst. Aber es muss im Blickfeld sein und der Fahrer muss es verstehen können.
Eine reine elektronische Begrenzung reicht nicht aus, da der Fahrer nicht erkennen kann, ob das Fahrzeug mit M+S Reifen (mit einer zu geringen Höchstgeschwindigkeit) ausgestattet ist. Daher muss die für
M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben werden. Dies muss jeder verstehen, ohne die Bedienungsanleitung des Autos zu lesen. Der Hinweis hat eine Warnfunktion. Natürlich kann der Aufkleber abfallen; dies ist dann aber wieder dein Problem.
Ich denke, dass der Gesetzgeber hier noch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Es geht hier aus meiner Sicht um die Auslegung des Gesetzestextes. Ich gehe davon aus, dass "die herrschende Meinung der Literatur" einen Aufkleber als geeignetes Mittel zur Erfüllung des Gesetzes ansieht. Sollte sich, auf Grund unserer Diskussion eine neue "herrschende Meinung" bilden, so könnte der Limiter evtl. ausreichen
. Also im Enst. Es kann nicht alles im Gesetz stehen.
Die Mehrheit der Rennleitung wird diese herrschende Meinung anwenden. Ob der eine oder andere Polizist den Limiter akzeptiert, kann daher nicht vorhergesehen werden. Auch ist ein Rechtsstreit wg. 5 EUR eigentlich nicht ganz sinnvoll.
Für mich ist das alles eher ein akademisches Problem. Trotz hoher Fahrleistung hat noch nie ein Polizist meinen Winterreifenaufkleber sehen wollen.
Wie könnte man das lösen?
Ein Hersteller wie DC müsste über seine Lobbyarbeit eine Änderung des Gesetzestextes anregen.