Geschwindigkeitsbegrenzung Winterreifen

Diskutiere Geschwindigkeitsbegrenzung Winterreifen im Forum Recht im Bereich Allgemeines - winterreifen-limiter hey freunde der nacht wie immer kurz vorm winter die selben fragen .....ich kann aber über die suchfunktion nichts...
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tobic200t schrieb:
Dafür dass Du "gerade erst eingetreten bist" hast Du schon einen interessanten Tonfall!
Das erinnert mich doch sehr stark an Persönlichkeiten die in Radarforen u.Ä. auftreten und die richterliche Instanz am liebsten auslassen würden und nur zu gern "Kunde Autofahrer" an Ort und Stelle foltern :rolleyes:



Ab wann darf man den Tonfall denn haben?

Oder, wer darf den Tonfall wann haben?

Wäre hier nicht Rücksichtnahme beider Seiten erforderlich?
 
Patrick schrieb:
Es kam eben so herüber. ;) Aber nun hast Du ja klargestellt, dass es anders gemeint war.

Trotzdem sehe ich momentan immer noch nicht, warum die permanente Speedtronic nicht ausreicht? Auch sie ist permanent im Sichtfeld des Fahrers. Dein Zitat der AvD-Seiten ist für mich nicht nachvollziehbar?! Ist dies ein Text des AvD? Was hat dieser rechtlich für eine Bewandnis?

Im oben schon mehrfach zitierten §36 steht doch von Aufklebern überhaupt nichts, oder? Oder sind die Texte des deutschen Justizministeriums im Internet etwa unvollständig? Wenn Du den vollen Wortlaut hast, bitte poste netterweise hier den Link (nicht den vom AvD oder anderen Privatorganisationen ;) ), dann haben alle etwas davon.


Gut Nacht,


Hallo Pattrick,
habe mich heute mal bemüht,einschlägige Auto+ Ratgeber Berichte zu studieren.
Hier:ADAC,Netzeitung-Auto,Ratgeber Verkehr,NDR-Radio,Stiftung Warentest u.a.
Hier weisen a l l e auf die Rechtslage hin,Aufkleber anbringen zu müssen.
Fairerhalber muß gesagt werden,das Tempolimiter in allen Berichten keine Erwähnung finden.Ich geh davon aus,das diese,selbst wenn vorhanden,die Aufkleber nicht ersetzen,also kein entweder-oder.
Alle Berichte sind neuesten Datum und eindeutig.
Gruß
_______ :hello:
Günter
 
Das tun wir !

branem schrieb:
Ab wann darf man den Tonfall denn haben?

Oder, wer darf den Tonfall wann haben?

Wäre hier nicht Rücksichtnahme beider Seiten erforderlich?

Sorry!

Von "dürfen" war nie die Rede!
Wie kommst Du darauf?
Wir streiten hier nicht und reden anonsten immer in gutem Umgangston... nicht mehr und nicht weniger

Wird der Ton forsch, muss man sich auch entsprechende Reaktionen dazu gefallen lassen... wie es überall so ist...

Gruß
Peter
 
Danke Peter!

@barnem
Bleibt nur zu ergänzen: Was erhältst Du für einen Eindruck von einer Person, deren erste Wortlaute gleich in forscher Gangart sind? ;)
Man sollte Ralfis Forum nicht mit anderen Foren verwechseln ;)

P.S.: Mir wäre sicher auch eine andere Formulierung eingefallen :sheep1:
 
Frage

Trotz aller Versuche, den Aufkleber als "zwingend" zu begründen, ist die Frage von Bommel immer noch nicht eindeutig geklärt (i.e. auf der Basis von §36). Es ist sehr schön, dass es diverse Empfehlungen von privaten Organisationen gibt, diese haben rechtlich allerdings keinerlei Relevanz. Von anderen Fällen ist bekannt, dass es zusätzlich zum Gesetzestext Urteile / Präzedenzfälle gibt, die eine bestimmte Auslegung des Gesetzes ausführen. Gibt es vielleicht so etwas in diesem Zusammenhang?


Ciao,

P.S.

@Shoryt: Meine Frage in Bezug auf den Aufkleber und §36 hast Du nicht beantwortet. Gibt es weitere Gesetzestexte, die Du kennst? Wenn ja, bitte hier angeben ... ;)

@branem: Du stehst schon unter Beobachtung, das nur als kleine Info ...

@all: Unser Forum unterscheidet sich in einigen Dingen von anderen Foren. Wir möchten den Dingen (aus Neugier & Interesse) auf den Grund gehen, auch wenn es teilweise etwas unangenehm wird! Behauptungen, die nicht belegbar sind, werden hier gerne zerpflückt ... :D
 
Hallo Patrick,
laß für mich abschließend zu diesem Thema sagen:
Die obrige Sache ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit= 20,00€.Inwieweit hier schon mal gegen geklagt wurde ?? Du bist auch verpflichtet,Deine Papiere mitzuführen,wenn nicht= 20,00€.Die von mir genannten Quellen berufen sich alle auf den bestehendem Gesetzestext.Meinem Sohn wurde im Februar seitens des TÜV fast die Plakette verweigert,wegen dem fehlendem Aufkleber.Der Prüfer hatte dann noch einen in der Schublade und klebte diesen mit Hinweis auf "Pflicht" neben dem Tacho.(kein Witz) .
Sein SLK hatte auch den Limiter.
Ich belasse es dabei,es soll jeder für sich handeln. :)
Und Tschüss
_____ :hello:
Günter
 
verleger11 schrieb:
Die obrige Sache ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit= 20,00€.
Zum Glück ist das nicht richtig! ;)

Auszug aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten:
TBNR 336000 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
(B - 1) 5,00

TBNR 336006 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
(B - 1) 25,00
Quelle: Bundeseinheitlicher_Tatbestandskatalog_01052006.pdf

cu termi0815

Edit: Link von der RTF-Datei (13,6MB) auf die PDF-Datei (1,83 MB) geändert :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Gesetz

Ich finde das Thema sehr interessant! Jedoch müsste sich ein Jurist zu Wort melden und erklären, warum trotz des Fehlens von "Aufkleber", "Plakette" oder "Schild" in § 36 der StVZO, der Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten auf einmal vom "Fehlen einer Plakette" spricht?! Die Paragraphen § 69a StVZO und § 24 StVG bringen keinen Aufschluss.

Wer kann das "Rätsel" auflösen?


Ciao,

P.S. In diesem Zusammhang ist es interessant zu wissen, dass es durchaus einige Reifen der Kennung V (bis 240 km/h) gibt, die aufgrund des Achlastabschlags dennoch nur bis 210 km/h gefahren werden dürfen! Dies ist aber ein neues Thema ... :D

P.P.S. @Günther: 230 km/h? Das liegt zwischen den Reifenkennungen?! Welcher Reifen ist das genau?
 
Patrick schrieb:
Ich finde das Thema sehr interessant! Jedoch müsste sich ein Jurist zu Wort melden und erklären, warum trotz des Fehlens von "Aufkleber", "Plakette" oder "Schild" in § 36 der StVZO, der Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten auf einmal vom "Fehlen einer Plakette" spricht?! Die Paragraphen § 69a StVZO und § 24 StVG bringen keinen Aufschluss.

Wer kann das "Rätsel" auflösen?


Ciao,

P.S. In diesem Zusammhang ist es interessant zu wissen, dass es durchaus einige Reifen der Kennung V (bis 240 km/h) gibt, die aufgrund des Achlastabschlags dennoch nur bis 210 km/h gefahren werden dürfen! Dies ist aber ein neues Thema ... :D

P.P.S. @Günther: 230 km/h? Das liegt zwischen den Reifenkennungen?! Welcher Reifen ist das genau?

Sorry ,
210km/h.War wohl was zerstreut. :)
Zum Aufkleber: Dieser ist doch sicher schon seit Anno Tubak Pflicht.
Könnte mir nur denken,das der Limiter noch zu kurz verbaut ist und die Behörden eine Gesetzes-Änderung entweder/oder noch nicht realisiert haben . :confused:
Gruß
____ :hello:
Günter
 
Aufkleber

Hallo Günter,

hmmm, ehrlich gesagt verstehe ich Deinen Satz nicht?! Der Gesetzestext gibt doch gerade das nicht her, nirgendwo wird von einem Aufkleber gesprochen, oder? Der Text ist neutral und verlangt nur eine "sinnfällige" Darstellung. Daher ist ja eigentlich keine Änderungen von Gesetzen nötig.

Ich könnte mir folgendes vorstellen. Der Aufkleber ist rot-weiss-schwarz (oder?) und jederzeit sichtbar. Die Anzeige im KI ist nur bei aktivem KI sichtbar und farblich nicht so stark hervorgehoben. Vielleicht ist dies der kleine feine Unterschied bei der Interpretation des Wörtchens "sinnfällig". Sinnfällig steht für "anschaulich" oder "plastisch".

Hier gibt es einige interessante Threads zum Thema (z.B. Suche unter "sinnfällig"): http://www.verkehrsportal.de


Gut Nacht,

P.S. Die ganze Regelung ist trotzdem verstaubt! :D Der Aufkleber kann abfallen oder entfernt werden. Ebenso könnte jemand die permanente Speedtronic ausschalten. Persönlich empfinde ich die feste Sperre via Speedtronic jedoch als deutlich sicherer und moderner als den erhobenen Zeigefinger in Form eines Klebers ...
 
Da hast du völlig recht - verstaubte Bepperregelung.
Ich fahre ganzjährig mit M&S V rum, also Zulassung bis 240km/h. Mit der Herstellereinschränkung auf 215km/h bei voller Zuladung.
Da fehlt sogar dem TÜV das Knowhow dieses zu erkennen.
Um den Bepper komme ich rum um den Umstand nicht.

Da fehlt doch noch was : :D
TBNR 336006a Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit abhänging von der Beladung.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
(B - 1) 35,00 :D

P.S. Eine Strafe bei deutlich zu wenig Luftdruck im Pneu wäre wichtiger.
 
Patrick schrieb:
Hallo Günter,

hmmm, ehrlich gesagt verstehe ich Deinen Satz nicht?! Der Gesetzestext gibt doch gerade das nicht her, nirgendwo wird von einem Aufkleber gesprochen, oder? Der Text ist neutral und verlangt nur eine "sinnfällige" Darstellung. Daher ist ja eigentlich keine Änderungen von Gesetzen nötig.
P.S. Die ganze Regelung ist trotzdem verstaubt! :D Der Aufkleber kann abfallen oder entfernt werden. Ebenso könnte jemand die permanente Speedtronic ausschalten. Persönlich empfinde ich die feste Sperre via Speedtronic jedoch als deutlich sicherer und moderner als den erhobenen Zeigefinger in Form eines Klebers ...

Gesetze sind leider nicht immer eindeutig und müssen durch "Auslegung" angewandt werden.Wären Sie immer eindeutig, dann würde die Anzahl der Prozesse (und die Arbeit für die Anwälte) enorm sinken.

Aus meiner Sicht ist es klar. Ein Aufkleber "muss" her. Man könnte es aber auch mit Farbe aufs Lenkrad schreiben :D . Daher steht im Gesetz nichts von einem Aufkleber. Du kannst darauf hinweisen wie du willst. Aber es muss im Blickfeld sein und der Fahrer muss es verstehen können.

Eine reine elektronische Begrenzung reicht nicht aus, da der Fahrer nicht erkennen kann, ob das Fahrzeug mit M+S Reifen (mit einer zu geringen Höchstgeschwindigkeit) ausgestattet ist. Daher muss die für
M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben werden. Dies muss jeder verstehen, ohne die Bedienungsanleitung des Autos zu lesen. Der Hinweis hat eine Warnfunktion. Natürlich kann der Aufkleber abfallen; dies ist dann aber wieder dein Problem.

Ich denke, dass der Gesetzgeber hier noch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Es geht hier aus meiner Sicht um die Auslegung des Gesetzestextes. Ich gehe davon aus, dass "die herrschende Meinung der Literatur" einen Aufkleber als geeignetes Mittel zur Erfüllung des Gesetzes ansieht. Sollte sich, auf Grund unserer Diskussion eine neue "herrschende Meinung" bilden, so könnte der Limiter evtl. ausreichen :) . Also im Enst. Es kann nicht alles im Gesetz stehen.

Die Mehrheit der Rennleitung wird diese herrschende Meinung anwenden. Ob der eine oder andere Polizist den Limiter akzeptiert, kann daher nicht vorhergesehen werden. Auch ist ein Rechtsstreit wg. 5 EUR eigentlich nicht ganz sinnvoll.

Für mich ist das alles eher ein akademisches Problem. Trotz hoher Fahrleistung hat noch nie ein Polizist meinen Winterreifenaufkleber sehen wollen.

Wie könnte man das lösen?
Ein Hersteller wie DC müsste über seine Lobbyarbeit eine Änderung des Gesetzestextes anregen.
 
Patrick schrieb:
Hallo Günter,

hmmm, ehrlich gesagt verstehe ich Deinen Satz nicht?! Der Gesetzestext gibt doch gerade das nicht her, nirgendwo wird von einem Aufkleber gesprochen, oder? Der Text ist neutral und verlangt nur eine "sinnfällige" Darstellung. Daher ist ja eigentlich keine Änderungen von Gesetzen nötig.

Ich könnte mir folgendes vorstellen. Der Aufkleber ist rot-weiss-schwarz (oder?) und jederzeit sichtbar. Die Anzeige im KI ist nur bei aktivem KI sichtbar und farblich nicht so stark hervorgehoben. Vielleicht ist dies der kleine feine Unterschied bei der Interpretation des Wörtchens "sinnfällig". Sinnfällig steht für "anschaulich" oder "plastisch".

Hier gibt es einige interessante Threads zum Thema (z.B. Suche unter "sinnfällig"): http://www.verkehrsportal.de


Gut Nacht,

P.S. Die ganze Regelung ist trotzdem verstaubt! :D Der Aufkleber kann abfallen oder entfernt werden. Ebenso könnte jemand die permanente Speedtronic ausschalten. Persönlich empfinde ich die feste Sperre via Speedtronic jedoch als deutlich sicherer und moderner als den erhobenen Zeigefinger in Form eines Klebers ...


Hallo Patrick,
ich weiss zwar nicht ,welchen Satz Du nicht verstehst?In allen schon geposten Quellen
steht e i n d e u t i g :....im Sichfeld des Fahrers m u s s ein
A u f k l e b e r mir der Höchstgeschwindigkeit des M+S Reifens angebracht werden.
Der Fahrer muss diese Höchstgeschwindigkeit einhalten.ADAC +Stiftung Warentest.

Sind bei einem Fahrzeug Winterreifen aufgezogen,darf im Innentaum ein A u f k l e b e r nicht fehlen.Die dortige Angabe ist für den Fahrer bindend.NDR-Radio und Netzeitung-Auto vom 25.12.2005
Das AVD Anwaltsforum weist zusätzlich daraufhin,das akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer nicht ausreichen.
Der Aufkleber ist übrigens blau mit weissen oder gelben Innenkranz darin die Zahl.z.b 210km/h etwa so groß wie ein 2 € Stück.
"sinnfällige Darstellung " bedeutet auch plastisch und anschaulich durch den Aufkleber.
Was die Regelung "verstaubt" betrifft:Bei Durchfahrt in Österreich hatte ich die Vignette nicht an der vorgeschriebenen Stelle.Ergebnis:Geldstrafe.Soll in der Schweiz wohl auch gelten.
Gruß
________ :hello:
Günter
 
Aufkleber

Hallo Günter,

ich glaube, wir verstehen uns nicht. ;) Ich habe gar nicht geschrieben, dass es keine Quellen zum Aufkleber gibt. Ich habe geschrieben, dass der Gesetzestext dies nicht erwähnt. ADAC, AvD und Stiftung Warentest sind doch private Organisationen, seit wann muss man sich nach deren Aussagen richten?! :confused:

Ich habe oben selbst zwei Gründe aufgeführt, warum der Aufkleber möglicherweise anzubringen ist. Langsamfahrer hat es weiterhin ausführlich erklärt.


Gut Nacht,
 
Gesetz

Langsamfahrer schrieb:
... Also im Enst. Es kann nicht alles im Gesetz stehen. ...

Sehe ich auch so. Und daher ist eigentlich auch keine Gesetzesänderung nötig (wie ich oben schrieb). Jedoch sollte man sich überlegen, ob die sture Auslegung auf einen Aufkleber (der noch nicht mal erwähnt ist) noch zeitgemäss ist.

Nun ja, das Thema scheint heiss diskutiert zu sein. Auch in dem oben erwähnten Verkehrsportal sind die Meinungen recht unterschiedlich ... :D


Gut Nacht,
 
CAROGO schrieb:
......so ist es!
Jede andere Auslegung der Polizei ist nicht in Übereinstimmung mit den gesetzl. Regelungen. Die neuere Rechtssprechung bestätigt dieses.
Nur was macht man als "normaler Autofahrer" wenn der Polizist meint, es besser zu wissen?
Ruhig und sachlich auf die Rechtslage hinweisen und je nach Verhalten des Beamten den elektr. Limiter vorführen. Ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieser Limiter nur im Stand verändert bzw. zurückgesetzt werden kann und die Fahrzeuggeschwindigkeit tatsächlich
auf die eingestellt Höchstgeschwindigkeit entsprechend dem Geschweindigkeits-Index der Wi-Reifen begrenzt ist.

An alle Leser ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2006.

Gruss aus Dotmund
CAROGO
..teil uns doch mal bitte als Jurist die neuere Rechtsprechung mit Text hierzu mit.
Ist anscheinend weder uns noch den einschlägigen Fach-Medien bekannt.
Gruß
_______
Günter
 
Patrick schrieb:
Hallo Günter,

ich glaube, wir verstehen uns nicht. ;) Ich habe gar nicht geschrieben, dass es keine Quellen zum Aufkleber gibt. Ich habe geschrieben, dass der Gesetzestext dies nicht erwähnt. ADAC, AvD und Stiftung Warentest sind doch private Organisationen, seit wann muss man sich nach deren Aussagen richten?! :confused:

Ich habe oben selbst zwei Gründe aufgeführt, warum der Aufkleber möglicherweise anzubringen ist. Langsamfahrer hat es weiterhin ausführlich erklärt.


Gut Nacht,


Hallo Patrick,
könntes Du dir vielleicht vorstellen,das die Quellen sich auf die bestehende Rechtslage(wo von sonst?) beziehen und den Autofahrern diese Vorschrift zwecks Einhaltung mitteilen.Nachrichten der Tagesschau glaubst Du dann auch nicht,weil es nur ein Medium ist .
Gruß
___ :hello:
Günter
 
Nachrichten...

Die Tagesschau interpretiert keine Pragraphen. Sie gibt auch keine Meinung wieder, es sei denn es folgt explizit ein Kommentar zu aktuellen Themen.

Deshalb wird dort auch grundsätzlich in der "Leideform" über das Tagesgeschehen und Meldungen der Nachrichtenagenturen berichtet und bestenfalls werden Äusserungen zitiert... aber egal, es hat mit dem Thema hier nicht wirklich etwas zu tun.

Patrick hat es nun schon mehrfach erwähnt, dass im Original-Gesetzestext das Wort "Aufkleber" nicht auftaucht.

Eine treffendere Zusammenfassung als von Langsamfahrer kann man sich kaum noch wünschen.
 
@branem: Du stehst schon unter Beobachtung, das nur als kleine Info ...



Zu deiner Info, ich stehe schon seit 50 Jahren unter Beobachtung.

Und du?
 
coca-light schrieb:
Die Tagesschau interpretiert Eine treffendere Zusammenfassung als von Langsamfahrer kann man sich kaum noch wünschen.


Geht runter wie Öl.. :) :) :)

Danke
 
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Thema: Geschwindigkeitsbegrenzung Winterreifen
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