Geschwindigkeitsbegrenzung Winterreifen

Diskutiere Geschwindigkeitsbegrenzung Winterreifen im Forum Recht im Bereich Allgemeines - winterreifen-limiter hey freunde der nacht wie immer kurz vorm winter die selben fragen .....ich kann aber über die suchfunktion nichts...
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Lob wem Lob gebührt...
 
Patrick schrieb:
Sehe ich auch so. Und daher ist eigentlich auch keine Gesetzesänderung nötig (wie ich oben schrieb). Jedoch sollte man sich überlegen, ob die sture Auslegung auf einen Aufkleber (der noch nicht mal erwähnt ist) noch zeitgemäss ist.

Nun ja, das Thema scheint heiss diskutiert zu sein. Auch in dem oben erwähnten Verkehrsportal sind die Meinungen recht unterschiedlich ... :D


Gut Nacht,

Für den Aufkleber spricht auch, dass er nicht durch eine "falsche Bedienung" ausgeschaltet werden kann, sondern bewußt entfernt werden muss.

Ach was auch noch hilft: Kauft euch einfach ein langsameres Auto. :D :D :D
 
Langsamfahrer schrieb:
Ach was auch noch hilft: Kauft euch einfach ein langsameres Auto. :D :D :D
......oder schnellere Reifen :D

Ich weiß bis jetzt nur von einem Fall, dass es zum Verwarnungsgeld kam. Und da war sich der Fahrer sehr selbstsicher und hat´s drauf angelegt ob sie was auszusetzen finden........aber wie heist´s so schön: Wer suchet der findet ;)
 
coca-light schrieb:
Die Tagesschau interpretiert keine Pragraphen. Sie gibt auch keine Meinung wieder, es sei denn es folgt explizit ein Kommentar zu aktuellen Themen.

Deshalb wird dort auch grundsätzlich in der "Leideform" über das Tagesgeschehen und Meldungen der Nachrichtenagenturen berichtet und bestenfalls werden Äusserungen zitiert... aber egal, es hat mit dem Thema hier nicht wirklich etwas zu tun.

Patrick hat es nun schon mehrfach erwähnt, dass im Original-Gesetzestext das Wort "Aufkleber" nicht auftaucht.

Eine treffendere Zusammenfassung als von Langsamfahrer kann man sich kaum noch wünschen.

..wie von Dir gewohnt analysiert: :oh_yeah:
witzig, hilfreich, gepaart mit knallharter Recherche.
___________
 
schön...

verleger11 schrieb:
..wie von Dir gewohnt analysiert: :oh_yeah:
witzig, hilfreich, gepaart mit knallharter Recherche.
___________
schön, dass es Dir gefällt ...
 
..Noch mal neu :
___________________
..der Text im § 36 Abs.1 STVZo schreibt einen sinnfälligen Hinweis im Blickfeld des fahrzeugführers vor.der Aufkleber hat sich als bewährtes Mittel durchgesetzt.
Ein Geschwindigkeitsbegrenzer ist nicht vorgesehen worden und somit zur Erfüllung des bestehenden Rechts nicht ausreichend.
Jetzt kommst :
______________________________________________________
Hinweis:Fehlt der sinnfällige Aufkleber ,ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen.
______________________________________________________
Wer hätte das gedacht?? :confused:
Gruß
__________ :hello:
Günter

mitgeteilt durch BM für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung,Berlin
per Mail vom 28.09.06.
 
Zuletzt bearbeitet:
verleger11 schrieb:
..Noch mal neu :
___________________
..der Text im § 36 Abs.1 STVZo schreibt einen sinnfälligen Hinweis im Blickfeld des fahrzeugführers vor.der Aufkleber hat sich als bewährtes Mittel durchgesetzt.
Ein Geschwindigkeitsbegrenzer ist nicht vorgesehen worden und somit zur Erfüllung des bestehenden Rechts nicht ausreichend.
Jetzt kommst :
______________________________________________________
Hinweis:Fehlt der sinnfällige Aufkleber ,ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen.
______________________________________________________
Wer hätte das gedacht?? :confused:
Gruß
__________ :hello:
Günter

mitgeteilt durch BM für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung,Berlin
per Mail vom 28.09.06.

Super!!
Ich wohne zwischen Schwarzwald und Bodensee und die in Berlin schreiben doch meine Antwort glatt ab. :D
Wieso fragst du die in Berlin? Hatte ich dir doch auch schon gesagt.

Vielleicht sollte ich den Job wechseln. :)
 
Langsamfahrer schrieb:
Super!!
Ich wohne zwischen Schwarzwald und Bodensee und die in Berlin schreiben doch meine Antwort glatt ab. :D
Wieso fragst du die in Berlin? Hatte ich dir doch auch schon gesagt.

Vielleicht sollte ich den Job wechseln. :)


..auch das mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis ?
Aber nun ist es amtlich. :D
Gruß
____ :hello:
Günter
 
Ich glaube die Drohung mit dem Erlöschen der BE kann nur ein alter Stand sein.
Fehlt der Aufkleber sind unter Umständen unpassende Reifen montiert.Genauso wie bei z.B. zu breiten Pneus. Früher führte dies automatisch zum Erlöschen der BE.
Ich kann es jetzt nicht belegen/beweisen oder raussuchen aber ist es nicht so das es durch EU-Recht geändert worden ist das falsche Reifen NICHT mehr automatisch zum Erlöschen der BE führen ? Es muß immer im Einzellfall eine konkrete Gefährdung durch die falschen Reifen vorgelegen haben. Z.B. Schleifspuren am Kotflügel. Ebensolches muß auch für die max.Geschwindigkeitsangabe der Reifen gelten. Ein aktiver Speedlimiter macht die konkrete Gefährdungssituation unmöglich.
Beißt sich hier EU-Recht mit deutschem Uraltrecht ?

Ist es nicht auch so das die Verkehrsspolizei selber nicht weiß wie einheitlich mit den nichteingetragenen Reifenfreigaben der neuen KFZ-Scheine umzugehen ist ? Und dann machen die wegen dem Bepper rum ? Die haben ganz andere Umsetzungsdefizite!
 
Hallo Jo,
ob das mit EU Recht vereinbart ist ?? Nach Mitteilung des Fachreferats ist die
Bestimmung des "erlöschen der Betriebserlaubnis" bei fehlendem Aufkleber im Gesetzestext expliziet enthalten mit jetzigem Stand, also nicht veraltet. Ich denke,ob Sinn oder unsinnig,sei dahingestellt.Bei einigen Usern war doch auch strittig,ob die Pflicht des "Pappers"überhaupt im Gesetzestext stünde.
Hier geht es wohl auch nicht um falsche Reifengröße sondern um M+S Reifen,welche niedriger zu fahren sind als mit denen im angegebenen Brief.
Ich denke,es sollte jeder für sich entscheiden,ob ihn die Pappe stört.
Deutschland ist ein Land der kakophonie,gesetzestreu und vorschriftsmäßig,von Bürokraten erarbeitet und bitteschön zu erfüllen.Polizei und Gerichte bestimmen die Auslegung eines Tatbestands,so ist es nun mal,-leider. :eek:
Gruß
_______ :hello:
Günter
 
verleger11 schrieb:
..auch das mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis ?
Aber nun ist es amtlich. :D
Gruß
____ :hello:
Günter


Nein, war dooch aber klar.. :)
 
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