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Patrick schrieb:Sehe ich auch so. Und daher ist eigentlich auch keine Gesetzesänderung nötig (wie ich oben schrieb). Jedoch sollte man sich überlegen, ob die sture Auslegung auf einen Aufkleber (der noch nicht mal erwähnt ist) noch zeitgemäss ist.
Nun ja, das Thema scheint heiss diskutiert zu sein. Auch in dem oben erwähnten Verkehrsportal sind die Meinungen recht unterschiedlich ...
Gut Nacht,
......oder schnellere ReifenLangsamfahrer schrieb:Ach was auch noch hilft: Kauft euch einfach ein langsameres Auto.
coca-light schrieb:Die Tagesschau interpretiert keine Pragraphen. Sie gibt auch keine Meinung wieder, es sei denn es folgt explizit ein Kommentar zu aktuellen Themen.
Deshalb wird dort auch grundsätzlich in der "Leideform" über das Tagesgeschehen und Meldungen der Nachrichtenagenturen berichtet und bestenfalls werden Äusserungen zitiert... aber egal, es hat mit dem Thema hier nicht wirklich etwas zu tun.
Patrick hat es nun schon mehrfach erwähnt, dass im Original-Gesetzestext das Wort "Aufkleber" nicht auftaucht.
Eine treffendere Zusammenfassung als von Langsamfahrer kann man sich kaum noch wünschen.
schön, dass es Dir gefällt ...verleger11 schrieb:..wie von Dir gewohnt analysiert:
witzig, hilfreich, gepaart mit knallharter Recherche.
___________
verleger11 schrieb:..Noch mal neu :
___________________
..der Text im § 36 Abs.1 STVZo schreibt einen sinnfälligen Hinweis im Blickfeld des fahrzeugführers vor.der Aufkleber hat sich als bewährtes Mittel durchgesetzt.
Ein Geschwindigkeitsbegrenzer ist nicht vorgesehen worden und somit zur Erfüllung des bestehenden Rechts nicht ausreichend.
Jetzt kommst :
______________________________________________________
Hinweis:Fehlt der sinnfällige Aufkleber ,ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen.
______________________________________________________
Wer hätte das gedacht??
Gruß
__________
Günter
mitgeteilt durch BM für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung,Berlin
per Mail vom 28.09.06.
Langsamfahrer schrieb:Super!!
Ich wohne zwischen Schwarzwald und Bodensee und die in Berlin schreiben doch meine Antwort glatt ab.
Wieso fragst du die in Berlin? Hatte ich dir doch auch schon gesagt.
Vielleicht sollte ich den Job wechseln.
verleger11 schrieb:..auch das mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis ?
Aber nun ist es amtlich.
Gruß
____
Günter