Gewährleistung auf Unfallschäden

Diskutiere Gewährleistung auf Unfallschäden im Forum Recht im Bereich Allgemeines - Mal eine ganz hypothesche Frage: Ich kaufe einen Gebrauchtwagen mit der Zusicherung, unfallfrei. Und nach z.B. nach 5 Jahren stellt sich raus...
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The real Deal

The real Deal

Crack
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S600 W220, Bj.04.2005.
Toyota RAV4 Bj. 05.2010.
BMW 335i, Bj.03.2007
Mal eine ganz hypothesche Frage:
Ich kaufe einen Gebrauchtwagen mit der Zusicherung, unfallfrei.
Und nach z.B. nach 5 Jahren stellt sich raus, das hintere Seitenteil ist mal getauscht worden und jetzt durchgerostet.
Die 30-Jährige Durchrostungsgarantie greift deswegen nicht.
Wie lange habe ich Ansprüche?
MfG
 
Das dürfte dann wohl unter arglistiger Täuschung laufen, womit die Verjährungsfrist erst dann beginnt wenn man von dem Mangel Kenntnis erlangt hat. Folglich greift nicht MB Garantie, sondern das BGB sichert deine Ansprüche.
 
@E.D.

Klingt vernünftig, wurde bedeuten, 30 Jahre Ansprüche.
MfG
 
The real Deal schrieb:
@E.D.
Klingt vernünftig, wurde bedeuten, 30 Jahre Ansprüche.
Nein, würde bedeuten: Rückabwicklung des Kaufs und/oder Wertausgleich. Die 30 Jahre Garantie gibt es in keinem Fall.
 
Blubb schrieb:
Nein, würde bedeuten: Rückabwicklung des Kaufs und/oder Wertausgleich. Die 30 Jahre Garantie gibt es in keinem Fall.

Wie lange denn?
Z.B. ich stelle den Schaden nach 10Jahren fest.
MfG
 
E.D. schrieb:
, womit die Verjährungsfrist erst dann beginnt wenn man von dem Mangel Kenntnis erlangt hat
Steht doch da!

Das Problem ist wahrscheinlich dann aber das dann zu beweisen. Also das das Teil nicht inerhalb der Zeit getauscht wurde als Du der Halter warst, sondern vorher!

Olli
 
The real Deal schrieb:
Wie lange denn?
Z.B. ich stelle den Schaden nach 10Jahren fest.
Dann gehst Du z.B. nach 10 Jahren zum Verkäufer, gibst das Fahrzeug zurück und erhältst den gezahlten Kaufpreis - abzüglich der durch Deine Nutzung entstandenen Wertminderung. :p
Oder Du setzt nachträglich eine Kaufpreisminderung durch.

Problem an der ganzen Sache ist nur, daß Du in der Beweispflicht bist und damit nachweisen mußt, daß der Mangel zum Kaufzeitpunkt bestand und der Verkäufer Dir diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Je länger der Kauf her ist, desto schwieriger wird es, diesen Beweis zu führen.
 
Danke für die rege Beteiligung.
Kleines Beispiel: Ich hatte vor zig Jahren einen 5er BMW, 14 Jahre alt, davon 12 Jahre in meinen Besitz, da war eine, von 4 Türen durchgerostet.
Konnte man erkennen, nach Ausbau, das es nicht die serienmäßige Tür war.
Auch unfallfrei gekauft.
Natürlich keine Ansprüche gestellt.
Hätte man vielleicht doch?
MfG
 
Hätte, wäre, könnte, wenn - das bringt Dir alles nichts! In so einem Fall ist der Anspruchsteller in der Beweispflicht, dass der Mangel bereits vorher bestand. Dazu hat er - wenn mich meine grauen Zellen nicht allzusehr täuschen - mit Kenntnisnahme des Mangels zwei Jahre Zeit bis die Verjährung eintritt.

Rein theoretisch könntest Du heute bei einem Ford T-Modell von 1911 ansprüche wegen arglistiger Täuschen stellen. Wenn Du heute feststellst, dass Dir der Verkäufer vor Jahrzehnten eine grüne Lackierung als Original vertickert hat ;) Nur mit je mehr Zeit ins Land streicht, um so unwahrscheinlicher ist es das man seine Ansprüche auch 1 zu 1 durchgesetzt bekommt.

Irgendwann heißt es dann nämlich, Sie haben keine Nachteile über die lange Haltedauer erfahren und festgestellt, also in weiten Teilen pech gehabt.
 
Hallo,

eine erneuerte Tür würde ganz abgesehen davon sowieso keinen Unfallschaden darstellen.
Da eine Tür ein geschraubtes Teil ist.

Gruß
 
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