Gewährleistung bei Autoverkauf

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Crepmen

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Bald 320 CDI- Cubanitsilber-Kaschmirbeige
Hallo,
Bekomme in ein paar Wochen meinen 320CDI-
Ich überlege mein jetziges Fahrzeug privat zu verkaufen.
Allerdings muss ich als Selbständiger auch 24 bzw. bei gebrauchten Fahrzeugen 12 Monate (wenn Vereinbart) Gewährleistung gewähren.
Kann ich das Umgehen wenn ich das Auto aus dem Geschäft herausnehme und an meine Frau verkaufe und sie dann als Privatverkäuferin auftritt ?
Wer hat Ahnung und kann mir weiterhelfen.
Danke der Crepmen
 
Hallo Crepmen,

ob der Zwischenverkauf funktioniert weiß ich nicht (aber warum nicht?).
Mein Kumpel hat seinen Gebrauchten mit einer Gebrauchtwagenversicherung verkauft und hat dafür glaub ich um die 300€ bezahlt.
Das wäre doch auch eine Alternative?

Gruss
Tobias
 
Der Verkauf über Deine Frau geht sicherlich, insbesondere, wenn Du den Wagen aus einer GmbH verkaufst. Keine Ahnung wie das bei einem Privatunternehmen ist. Es hat aber den Nachteil, dass der Wagen eigentlich einen weiteren Besitzer bekommt, also dann eventuell 2. Hand ist. Rechtlich gesehen mußt Du Deine Frau wahrscheinlich in den KFZ Brief eintragen lassen. Steuerlich gesehen denkt das Finanzamt natürlich schnell an verdeckte Gewinnausschüttung bei einem Verkauf innerhalb der Familie. Das könnte möglicherweise schnell eine Prüfung nach sich ziehen selbst wenn der Preis marktgerecht ist.
Da es momentan nicht einfach ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt würde ich ebenfalls eher an eine Gebrauchtwagengarantie denken. Die deckt zwar nicht alles ab, was Du an Gewährleistung geben mußt, reduziert aber Dein Risiko erheblich. Zeitgleich steigert es den "Wert" Deines Wagens.
Wenn Du den Wagen ins Internet stellst, so kannst Du vielleicht den Wagen ins Ausland verkaufen und somit die Gewährleistung umgehen.
Das heißt, Du schließt die Gebrauchtwagengarantie nur und erst dann ab, wenn der Wagen in Deutschland an eine Privatperson verkauft wird.
 
Crepmen schrieb:
Hallo,
Bekomme in ein paar Wochen meinen 320CDI-
Ich überlege mein jetziges Fahrzeug privat zu verkaufen.
Allerdings muss ich als Selbständiger auch 24 bzw. bei gebrauchten Fahrzeugen 12 Monate (wenn Vereinbart) Gewährleistung gewähren.
Kann ich das Umgehen wenn ich das Auto aus dem Geschäft herausnehme und an meine Frau verkaufe und sie dann als Privatverkäuferin auftritt ?
Wer hat Ahnung und kann mir weiterhelfen.
Danke der Crepmen


Nein, das Verkaufne über Deine Frau kann als "Umgehung von Gesetzen" ausgelegt werden und dann fällt Du damit auf die Nase. Ein Gewährleistungsausschluß wäre somit nichtig.

Ich gebe Dir einen Tip: Verkaufe es einfach an irgendeinen Händler - sonst hast Du nur Ärger damit, so mache ich es auch seit der Gesetzesänderung - obwohl ich früher einige Fahrzeuge auch privat verkauft habe.
 
boborola schrieb:
Nein, das Verkaufne über Deine Frau kann als "Umgehung von Gesetzen" ausgelegt werden und dann fällt Du damit auf die Nase. Ein Gewährleistungsausschluß wäre somit nichtig.

Ich gebe Dir einen Tip: Verkaufe es einfach an irgendeinen Händler - sonst hast Du nur Ärger damit, so mache ich es auch seit der Gesetzesänderung - obwohl ich früher einige Fahrzeuge auch privat verkauft habe.
Hallöchen und frohes neues Jahr!
"Boborola" hat völlig recht. Der Verkauf an Deine Frau und dann an einen Endkunden wird die gesetzliche Lage nicht wirklich ändern! :( Es sei denn, Deine Frau lässt das Fahrzeug für ein paar Tage zu! ;) (Meine Meinung!) Nachteil: Mehr Besitzer im Brief! :rolleyes:

Kohle hin und her: Der sicherste Weg ist immer noch das Auto an den / einen Händler zu verkaufen! Ist einfach so ... und macht am wenigsten Stress! :)
 
Hallo Crepmen,

vor dem selben Problem stand ich auch, als ich meinen ML bekommen hatte.
Ich hatte extra Rat bei unserem Anwalt zum Thema Gewährleistung bei Privatverkauf eingeholt.

Um kein Risiko einzugehen habe ich den Gebrauchten beim Händler in Zahlung gegeben und den Neuen geleast, um zukünftig dem ganzen Gewährleistungs-Theater aus dem Weg zu gehen.
 
Die 24 Monate Gewährleistung greifen nur dann, wenn der Handel mit PKW zum Beruf gehört. Es gab im Dezember 05 ein Urteil des BGH zu diesem Thema. Dort hatte ein Freiberufler seinen PKW ohne Gewährleistung verkauft und schließlich im eingetretenen Gewährelsitungsfalle auch Recht bekommen.(Er musset nicht eintreten).

Googelt mal zu dem Thema. Ansonsten steht Euch der Weg zu dem Anwalt Eures Vertrauens wie immer offen.

Grüße
sbk
 
sbk schrieb:
Die 24 Monate Gewährleistung greifen nur dann, wenn der Handel mit PKW zum Beruf gehört. Es gab im Dezember 05 ein Urteil des BGH zu diesem Thema. Dort hatte ein Freiberufler seinen PKW ohne Gewährleistung verkauft und schließlich im eingetretenen Gewährelsitungsfalle auch Recht bekommen.(Er musset nicht eintreten).

Quelle?

Das halte ich für eine gewagte Aussage - auch ist ein Freiberufler ja kein Gewerbetreibender oder eine Firma im klassischen Sinn.
 
Quelle suche ich wieder....

Tenor war meiner schwachen Erinnerung nach, dass unterschieden werden muss, ob der PKW überwiegend dienstlich oder überwiegend im Zusammenhang mit dem Beruf genutzt wird...


Nachtrag:

Quelle 1:
OLG Celle, Urteil vom 11. 8. 2004 - 7 U 17/04
Hat eine natürliche Person den veräußerten Gebrauchtwagen sowohl privat als auch für ihr (nebengewerbliches) Unternehmen genutzt (dual use), so ist entscheidend für die Einordung als Verbrauchsgüterkauf i.S. von §§ 474f. BGB, welche Benutzung überwiegt.

Quelle 2:
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 7. 4. 2004 - 16 S 236/03
Allein die Tätigkeit der Freiberufler/in reicht nicht aus, um als Unternehmer/in im Sinne der §§ 474ff. BGB zu handeln. Es bedarf vielmehr einer neben der Unternehmereigenschaft des Verkaufs noch der kausalen Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit und dem Geschäft.


Grüße
sbk
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

also wenn ich das richtig verstehe heißt das:

Wenn ich den Wagen überwiegend privat nütze muß ich keine Garantie geben.!!

Aber wie soll man das beweisen, wenn man kein Fahrtenbuch führt???

Ich denke ich werde meinen ML 270 verkaufen, mit dem Anhang in der
Anzeige ( nur für Export oder Händler ), ich denke so kann mir auch nicht viel passieren. Der Wagen ist zwar top, aber wer weiß was kommt wenn er verkauft ist.
Gruß Cityliner
 
Hallo Crepmen,

ich sehe die Dinge wie boborola und steinmi.
Neben dem Käufer des Fahrzeuges hast Du noch das Problem mit dem Finanzamt. Um dieses zu Umgehen, mußt Du das Fahrzeug zum Zeitwert an Deine Frau verkaufen. Du erhältst einen zweiten Eintrag im Brief, d.h. das Fahrzeug ist dann beim Käufer schon dritte Hand. Zudem liegt ein bestimmte Problematik auf der Hand, da der Käufer sieht, das der Wagen A: nur sehr kurz gehalten wurde; evtl b: an Privat verkauft um die Gewährleistung zu umgehen etc., was den Preis drückt. Ich würde eine Gebrauchtwagengarantie abschließen, welche wiederum als Aufwand absetztbar ist, bzw. der Verkauf an einen Händler.

Thema gewerblicher Handel: Hier gehen die Urteile der einzelnen Gerichte auseinander. Kommt es zu einem Streitfall, so überwiegt oftmals die Einstellung des Finanzamtes ;).

Alternativ einige Dich mit Deiner VT NL über Buchwert/Kaufpreis des NW und Zahlung für den Gebrauchtwagen.
 
Katharina schrieb:
´...Ich würde eine Gebrauchtwagengarantie abschließen, welche wiederum als Aufwand absetztbar ist, bzw. der Verkauf an einen Händler.

Da die Gebrauchtwagengarantie üblicherweise nur einige Baugruppen beinhaltet, halte ich den Abschluß und den nachfolgenden Verkauf an Privat für sehr mutig.
Gewährleistung bezieht sich auf das gesamte Fahrzeug, egal was in der Gebrauchwagengarantie ausgeschlossen ist...
 
boborola schrieb:
Da die Gebrauchtwagengarantie üblicherweise nur einige Baugruppen beinhaltet, halte ich den Abschluß und den nachfolgenden Verkauf an Privat für sehr mutig.
Gewährleistung bezieht sich auf das gesamte Fahrzeug, egal was in der Gebrauchwagengarantie ausgeschlossen ist...
Absolut korrekt! Oder anders gesagt: Das kann man sich auch schenken ... :cool:

An den Händler zu verkaufen, ist die bessere Lösung!
 
Alles klar Leute, vielen Dank.
Werde das Auto an einen Händler verkaufen, mein (wie ihr sagt )
Freundlicher hat mir Hilfe schon angeboten.
Tschau der Crepmen
 
Hallo crempen,
ich habe im November meinen Firmenwagen auch verkaufen wollen. War recht (einfach) such dir ne Exportfirma bzw. würde ich den Wagen nur an einen Händler verkaufen, das kann ich auch nur bestätigen. Aber das besser Geschäft wäre der Export auch was das mit dem Finanzamt angeht. Ich habe mein Wagen an eine Spanische Firma verkauft. War recht unkompl. und sehr schnell. Und barzahlung. Die Kaufen die Fahrzeuge zum Nettopreis. Das einzige was etwas schwieriger war, die Zollkennzeichen zu besorgen. (Haben die auch alles bezahlt)
Mfg Hankytown
 
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