sonic
Rechtsfahrer
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- Fahrzeug
- V116.036__________________
V220.174__________________
V221.171__________________
Hallo,
bisher war ich der Meinung, dass ich bei Verwendung von Anbauteilen mit entsprechender ABE oder Gutachten bzgl. der Gewährleistungsansprüche gegen DC auf der sicheren Seite bin. Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher.
Vor ein paar Tagen habe ich mein Fahrzeug mit AMG-Felgen und entsprechender Bereifung zur Begutachtung vorgeführt und hatte ein paar Euro später die Abnahmebescheinigung. Der Prüfer war nur etwas verwundert, weil diese Rad-Reifen-Kombination nicht bereits ab Werk eingetragen war. Gemeinsam waren wir erstaunt, dass in meinen Papieren eine Reifenbindung Michelin und Bridgestone eingetragen ist, im Gutachten aber Reifenbindung Michelin und Dunlop stehen.
Ergebniss: Mit diesen Felgen darf ich jetzt nur Michelin fahren, weil Dunlop laut meinem Brief ab Werk nicht zulässig ist.
Frage: Ist das so richtig ?
Jetzt kommt es noch toller. Ein Freund montiert sich Brabus-Felgen (meine sind schöner ;-) auf sein Fahrzeug und bekommt problemlos durch die Begutachtung. Kurz darauf reklamiert er ein Problem bei seinem Händler und denkt er träumt - die Gewährleistung seitens DC wäre erloschen, weil nicht von DC freigegebene Bauteile verwendet wurden. Der hat natürlich sofort einen Anwalt eingeschaltet. Dieser ist der Meinung, dass DC nachweisen muss, dass der Mangel durch dieses Teil hervorgerufen wurde und kann die Gewährleistung auch nur für diesen Bereich ausschliessen. Sonst könne ja ein auf die Heckablage geklebter Wackeldackel DC veranlassen, bei einem Service kein Öl einzufüllen und den Motorschaden dem Wackeldackel anzulasten.
Frage: Wer irrt hier ?
Das war es noch nicht. Stehe ich bei dem Reifenhändler meines Vertrauens und spreche mit ihm über Optimierungen von Fahrwerken. Dabei kommt auch ABC in das Gespräch und ich merke an, dass ich ein Bauteil zur Absenkung des Fahrwerks kenne, was vor die Steuergeräte geschaltet wird. Das hätte sogar ein TÜV-Gutachten und wird von dem von mir befragten Prüfern problemlos abgenommen. Auch hierzu hätte ich die Erfahrung gemacht, dass DC die Gewährleistung ablehnt.
Den Schock versetzte mir aber mein Reifenhändler, denn der eröffnete mir mit breitem Grinsen, dass ich ein entsprechendes Bauteil nicht bräuchte, denn einige seiner Kunden würden diese Fahrwerksabsenkungen direkt bei Ihrer NDL machen lassen.
Comment?
Danke und Gruss
sonic
bisher war ich der Meinung, dass ich bei Verwendung von Anbauteilen mit entsprechender ABE oder Gutachten bzgl. der Gewährleistungsansprüche gegen DC auf der sicheren Seite bin. Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher.
Vor ein paar Tagen habe ich mein Fahrzeug mit AMG-Felgen und entsprechender Bereifung zur Begutachtung vorgeführt und hatte ein paar Euro später die Abnahmebescheinigung. Der Prüfer war nur etwas verwundert, weil diese Rad-Reifen-Kombination nicht bereits ab Werk eingetragen war. Gemeinsam waren wir erstaunt, dass in meinen Papieren eine Reifenbindung Michelin und Bridgestone eingetragen ist, im Gutachten aber Reifenbindung Michelin und Dunlop stehen.
Ergebniss: Mit diesen Felgen darf ich jetzt nur Michelin fahren, weil Dunlop laut meinem Brief ab Werk nicht zulässig ist.
Frage: Ist das so richtig ?
Jetzt kommt es noch toller. Ein Freund montiert sich Brabus-Felgen (meine sind schöner ;-) auf sein Fahrzeug und bekommt problemlos durch die Begutachtung. Kurz darauf reklamiert er ein Problem bei seinem Händler und denkt er träumt - die Gewährleistung seitens DC wäre erloschen, weil nicht von DC freigegebene Bauteile verwendet wurden. Der hat natürlich sofort einen Anwalt eingeschaltet. Dieser ist der Meinung, dass DC nachweisen muss, dass der Mangel durch dieses Teil hervorgerufen wurde und kann die Gewährleistung auch nur für diesen Bereich ausschliessen. Sonst könne ja ein auf die Heckablage geklebter Wackeldackel DC veranlassen, bei einem Service kein Öl einzufüllen und den Motorschaden dem Wackeldackel anzulasten.
Frage: Wer irrt hier ?
Das war es noch nicht. Stehe ich bei dem Reifenhändler meines Vertrauens und spreche mit ihm über Optimierungen von Fahrwerken. Dabei kommt auch ABC in das Gespräch und ich merke an, dass ich ein Bauteil zur Absenkung des Fahrwerks kenne, was vor die Steuergeräte geschaltet wird. Das hätte sogar ein TÜV-Gutachten und wird von dem von mir befragten Prüfern problemlos abgenommen. Auch hierzu hätte ich die Erfahrung gemacht, dass DC die Gewährleistung ablehnt.
Den Schock versetzte mir aber mein Reifenhändler, denn der eröffnete mir mit breitem Grinsen, dass ich ein entsprechendes Bauteil nicht bräuchte, denn einige seiner Kunden würden diese Fahrwerksabsenkungen direkt bei Ihrer NDL machen lassen.
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Danke und Gruss
sonic