Gewährleistungsverlust

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sonic

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Hallo,

bisher war ich der Meinung, dass ich bei Verwendung von Anbauteilen mit entsprechender ABE oder Gutachten bzgl. der Gewährleistungsansprüche gegen DC auf der sicheren Seite bin. Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher.

Vor ein paar Tagen habe ich mein Fahrzeug mit AMG-Felgen und entsprechender Bereifung zur Begutachtung vorgeführt und hatte ein paar Euro später die Abnahmebescheinigung. Der Prüfer war nur etwas verwundert, weil diese Rad-Reifen-Kombination nicht bereits ab Werk eingetragen war. Gemeinsam waren wir erstaunt, dass in meinen Papieren eine Reifenbindung Michelin und Bridgestone eingetragen ist, im Gutachten aber Reifenbindung Michelin und Dunlop stehen.

Ergebniss: Mit diesen Felgen darf ich jetzt nur Michelin fahren, weil Dunlop laut meinem Brief ab Werk nicht zulässig ist.

Frage: Ist das so richtig ?

Jetzt kommt es noch toller. Ein Freund montiert sich Brabus-Felgen (meine sind schöner ;-) auf sein Fahrzeug und bekommt problemlos durch die Begutachtung. Kurz darauf reklamiert er ein Problem bei seinem Händler und denkt er träumt - die Gewährleistung seitens DC wäre erloschen, weil nicht von DC freigegebene Bauteile verwendet wurden. Der hat natürlich sofort einen Anwalt eingeschaltet. Dieser ist der Meinung, dass DC nachweisen muss, dass der Mangel durch dieses Teil hervorgerufen wurde und kann die Gewährleistung auch nur für diesen Bereich ausschliessen. Sonst könne ja ein auf die Heckablage geklebter Wackeldackel DC veranlassen, bei einem Service kein Öl einzufüllen und den Motorschaden dem Wackeldackel anzulasten.

Frage: Wer irrt hier ?

Das war es noch nicht. Stehe ich bei dem Reifenhändler meines Vertrauens und spreche mit ihm über Optimierungen von Fahrwerken. Dabei kommt auch ABC in das Gespräch und ich merke an, dass ich ein Bauteil zur Absenkung des Fahrwerks kenne, was vor die Steuergeräte geschaltet wird. Das hätte sogar ein TÜV-Gutachten und wird von dem von mir befragten Prüfern problemlos abgenommen. Auch hierzu hätte ich die Erfahrung gemacht, dass DC die Gewährleistung ablehnt.
Den Schock versetzte mir aber mein Reifenhändler, denn der eröffnete mir mit breitem Grinsen, dass ich ein entsprechendes Bauteil nicht bräuchte, denn einige seiner Kunden würden diese Fahrwerksabsenkungen direkt bei Ihrer NDL machen lassen.

Comment?

Danke und Gruss
sonic
 
Oh jee oh jee! Da ist einiges durcheinander bei dir ;)

Zum Thema Rad/Reifen, ist es schwierig mit der Garantie, sehe es aber ähnlich wie dein Anwalt, Fahrwerksprobleme,... sollten dann aber nicht unbedingt reklamiert werden!

Zum Thema ABC, es ist auch ohne zusätzliches Steuergerät möglich das Fahrwerk abzusenken, dazu sollte ein Fahrwerksspezialist oder Techniker :D ;) hinzugezogen werden, dann ist es kein Problem! Bei zusätzlichem Steuergerät, egal welcher Art (nicht DC) sehe ich es mit der Garantie ziehmlich kritisch!

Chris
 
Hallo sonic

Hier hast du ein ganz heikles Thema angesprochen, welches ich in 3 Punkten beantworten möchte.

Punkt 1
Reifenbindung: Ganz Ganz heikel, wird in Ddf 3 Tage abendfüllend sein. Im anderen Forum hat mein Vater ja „etwas“ geschrieben. Grundsätzlich gibt es nach EU-Recht keine Reifenbindung, theoretisch darfst du auch „Ohtsu“ Reifen fahren, wenn sie in Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex den eingetragen Reifen entsprechen, es gibt jedoch sehr viele Ausnahmen hier u.a {nicht unumstritten} die Vmax Anhebung.

Michelin/Bridgestone in den Papieren gilt m.W. für 245/45 R 18 100 Y und 265/40 R 18 101 Y, wohingegen das Gutachten sich auf 19“ bezieht. Dies ist nicht unüblich. Insgesamt sollte dies im Brief vermerkt werden. Ich habe etwa bei Felgengröße xy die Fabrikate ABC, bei Felgen xy+1“ nur noch B, bei verschiedenen Modellen eingetragen.

Mit 19“ „solltest“ du nur Michelin PS und SP 9000 Fahren – i.e. „Gewährleistung“ seitens Affalterbach.

Punkt 2
Das EU Recht läßt niemanden ohne Garantie stehen. Ich weis nicht, was dein Freund bei DCX bemängelt hat. Es ist so das grundsätzlich jeder Hersteller Garantie-/Kulanz ablehnt, wenn Teile von Dritten verbaut werden. Jedoch geht die Garantieverpflichtung dann von DCX auf den Dritten über, d.h. in dem Fall wäre Brabus der Ansprechpartner.
Treten hier etwa Probleme mit der Bordelektronik auf, so genügen schon geringe Änderung an ET und/ oder Abrollumfang, um Schwierigkeiten auszulösen.

Punkt 3
Stimmt – Fahrwerksabsenkung in Affalterbach/VT/NL ist möglich, hierbei bleibt die Garantie bestehen. Wird ein Bauteil durch/von Dritten eingebaut, geht die Garantie/Kulanz an den Dritten über, DCX haftet nicht {übrigens: solche Teile hinterlassen spuren, auch wenn sie wieder entfernt werden.}

Anmerkung: ABE/Gutachten sagt nichts über die Einflüße auf ein Fahrzeug aus. Es bedeutet lediglich das der TÜV es für verkehrssicher hält.
 
Das mit den felgen halte ich für so lächerlich, dass es echt kein passenderes beispiel für mehr lächerlichkeit gibt!

Übrigens eine schöne ansicht ;)
 
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