Gibt es bald ein MB LPG Nachrüst-Kit ??

Diskutiere Gibt es bald ein MB LPG Nachrüst-Kit ?? im Forum Motor, Antrieb & Tuning im Bereich Technik - Tach schön, ich bin seit Wochen am Grübeln und Foren Durchstöbern und will mir eigentlich die ICOM einbauen lassne. Mein MB-Mensch rät mir...
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Tag schön,

enfach klasse, dass hier so rege Informationen gegeben werden.
Mehr als ich erhofft hatte mit meiner Frage.
Danke an die Beteiligten, das ist echt hilfreich.

Also, wenn ich mir das so durchlese, scheint es sich wirklich zu lohnen, noch zu warten und kein System bei einem x-beliebigen Umrüster einbauen zu lassen. Die paar Monate kann ich nu auch noch warten.
Ich hoffe nur, dass es auch bei Frühjahr 09 bleibt und nicht 10 wird.

Wre echt eine gelungene Aktion, wenn MB den Kunden da so dermaßen ungewohnt entgegenkommt. Na...wir dürfen gespannt sein.

Hope for the best

CU
Peter
 
ice-t schrieb:
................ kann Mercedes sehr schnell den Flottenverbrauch reduzieren und die angedrohten Strafsteuern reduzieren, ohne komplett neue Motoren auf den Markt zu bringen.

Gruß Dirk



Moin, dazu muesste Mercedes die Autos als Neuwagen bringen und nicht als Nachruestsatz.....

gruss
Siehe Chevrolet: http://www.spiegel.de/auto/fahrberichte/0,1518,587312,00.html
Alle Benziner gibt es mit der LPG Option ab Werk. Dadurch verringert sich der CO2 Ausstoß um 20%.

Mercedes könnte diesen Weg auch folgen

Gruß Dirk
 
Mein Händler rüstet in Eigenregie seit einiger Zeit gängige Modelle aus dem Hause Mercedes auf ICOM-Anlagen um. Leider konnte er mir für unseren neuen Alltags-Lastesel E500T MOPF, also mit M273, kein Angebot unterbreiten, da ICOM über kein Abgasgutachten für das Fahrzeug verfügt.

Darüber war ich natürlich zunächst nicht sonderlich erfreut. Gleichwohl hat mich dann die folgende Information beschwichtigt. Auch mein Händler sprach von einer Werkslösung ab 05/2009... Ich drücke die Daumen...

(auch wenn der M273 erheblich sparsamer ist als erwartet - und bei gleicher Fahrweise den M113 ML um weit über 5 l/100km in der Stadt schlägt).
 
Doppelpost, sorry. @Admin: bitte löschen.
 
J.M.G. schrieb:
für unseren neuen Alltags-Lastesel E500T MOPF, also mit M273, kein Angebot unterbreiten, da ICOM über kein Abgasgutachten für das Fahrzeug verfügt.

Sowas werde ich wohl nie kapieren. Wie kann man sich einen E500 kaufen und den schönen Motor dann mit einer Gasanlage "kastrieren". Das ist ungefähr so, als würde man sich einen Ferrari kaufen und dann als Sparmaßnahme Golf-Reifen montieren. ;)

Kein Wunder, dass kein Gasumrüster 500er-Motoren testet - die denken (und wundern sich) bestimmt genauso.
 
mirkom schrieb:
~~~ Wie kann man sich einen E500 kaufen und den schönen Motor dann mit einer Gasanlage "kastrieren". ~~~

Wo siehst Du denn das Problem?

Ciao
Sascha
 
sheiner schrieb:
Wo siehst Du denn das Problem?

Ciao
Sascha

Das würde mich nun auch mal interessieren (sofern es nicht die handelsüblichen Vorurteile sind) .
 
Siehst Du, und ich werde nicht verstehen, wie man sich in einer Kombilimousine der gehobenen Mittelklasse einen Traktormotor mit Null Laufkultur und völlig unzureichender Leistungsentfaltung kaufen kann. So unterschiedlich sind die Standpunkte.

Übrigens: Es ermangelt nicht an Umrüstmöglichkeiten für den M273 (fast alle Anlagenhersteller bieten das an; sogar Vialle kann es mittlerweile). Woran es ermangelt ist ein Abgasgutachten für den S211 (für den W211, W221 usw. gibt es welche!).
 
J.M.G. schrieb:
Siehst Du, und ich werde nicht verstehen, wie man sich in einer Kombilimousine der gehobenen Mittelklasse einen Traktormotor mit Null Laufkultur und völlig unzureichender Leistungsentfaltung kaufen kann. So unterschiedlich sind die Standpunkte.
Unrecht hat er da ja nun auch nicht :)
 
Ich will hier keinen Diesel/Benziner-Streit vom Zaun brechen. Nur finde ich unsachliche und in Teilen substanzlose Beiträge gegen LPG nicht zielführend.

Ich fahre seit Jahren LPG, habe auch Langzeiterfahrungen über 200.000km auf einem Motor mit LPG und kann nichts Negatives berichten, so die Umrüstung mit entsprechenden Qualitätsstandarts & an geeigneten Triebwerken erfolgte. Das es in dem Punkt im Einzelfall Verbesserungsbedarf gibt, ist, denke ich, unstrittig. Aber genau da kann doch eine Werkslösung von Mercedes ansetzen.

Sobald die Umrüstmöglichkeit für den M273 ab Werk besteht, gibt es definitiv einen Kunden (dieses Fahrzeug ist jung genug und sieht relativ hohe Jahresfahrleistungen; es lohnt hier). Eventuell, wobei dies einer intensiven Kostenrechnung bedarf, würden wir bei Verfügbarkeit sogar unseren M113 ML umrüsten lassen. Hier könnte es jedoch an der zu geringen Fahrleistung aus wirtschaftlichen Gründen scheitern.
 
Hallo,

wie schon bisher beschrieben soll es eine Reglung ab Mitte nächstes Jahr geben.
Diese sollte aber "eigentlich" schon im Oktober diesem Jahres verfügbar sein, dh.ob und wann es wirklich kommen wird steht nach wie vor noch nicht fest.
Ob dann wirklich alle Motoren dabei sind ist für mich schwer vorstellbar.
Die Direkteinspritzer werden auf jeden Fall nicht dabei sein. :)

Es kann ja zum Glück jeder mit seinem Stern machen was er will, aber mir persönlich wäre der Garantie/Kulanz/Mobilo Life Verlust eindeutig zu kritisch.
Und wie auch schon von mir geschrieben habe ich noch keinen einzigen Einbau gesehen der so aussieht wie man das von Mercedes erwarten würde.
Das es Mercedes Betriebe gibt, welche diese Anlagen einbauen ändert an dieser Tatsache und den Risiken überhaupt nicht.

Gruß
 
Stier76 schrieb:
Es kann ja zum Glück jeder mit seinem Stern machen was er will, aber mir persönlich wäre der Garantie/Kulanz/Mobilo Life Verlust eindeutig zu kritisch.

Das es Mercedes Betriebe gibt, welche diese Anlagen einbauen ändert an dieser Tatsache und den Risiken überhaupt nicht.

Zumindest dieses Risiko ist doch mit einem Einbau bei einem Mercedes-Betrieb eleminiert. Sollte es in der Folgezeit nach einem solchen Einbau zu einem Mangel am Fahrzeug kommen, ist für mich letztendlich die Frage nach dem Verursacher zunächst egal.

Ist der Schaden Folge der Gasumrüstung haftet der Umrüster, in dem Fall der Mercedes-Betrieb, aus Sachmangelhaftung.

Ist der Schaden Folge einer Fehlproduktion / Konstruktion haftet Mercedes aus der Garantie, vertreten durch den Mercedes-Betrieb.

Der Mercedes-Betrieb wird daher einen Teufel tun, die Gasanlage unnötig bei Garantie- und Kulanzansprüchen gegenüber dem Garantiegeber zu erwähnen. Sollte dort die Antwort kommen, dass jegliche Haftung aufgrund der Kausalität der Gasanlage ausgeschlossen ist, haftet nämlich er selbst. Da er natürlich eine eigene Nachbesserung vermeiden möchte...

P.S.: Ja, ich habe in der Richtung äußerst positive Erfahrung mit einem Fremdfabrikat gemacht. Fahrzeug sehr jung beim Vertragshändler umgerüstet und auch bei sehr hoher Laufleistung nach 4 Jahren noch 100% Kulanz auf einen Mangel am Motor bekommen.
 
Hallo J.M.G.

auch Langzeiterfahrungen über 200.000km auf einem Motor mit LPG und kann nichts Negatives berichten
keine Probleme..
4 Jahren noch 100% Kulanz auf einen Mangel am Motor bekommen.
sind das keine Probleme?

Was deine Werkstatt da macht ist einfach Garantiebetrug am Hersteller Mercedes.
Was machst du wenn dein Stern mal wo anders als in deiner Werkstatt Probleme macht? :confused:
Denn mit deinem Gaseinbau gibt es keine Garantie etc mehr.

Gruß
 
Stier76 schrieb:
keine Probleme..

sind das keine Probleme?

Kannst Du Dir eventuell vorstellen, dass es Schäden geben könnte, für die der Gasbetrieb nicht kausal ist? In meinem Fall war es ein Mangel an einer Kopfdichtung auf Bank 2. Diese ist nach außen undicht geworden. Leider kein Einzelfall, bei der Motorenbaureihe (und mit Sicherheit nicht auf den Gasbetrieb zurückzuführen).

Was deine Werkstatt da macht ist einfach Garantiebetrug am Hersteller Mercedes.

Stop. Ich würde einmal ganz schnell meine Formulierungen an Deiner Stelle überdenken und, sollte dies nicht ernst gemeint sein, sachlicher werden. Du unterstellst hier immerhin eine Straftat.

Zudem zeugt Dein Beitrag von absoluter Unkenntnis der aktuellen Garantiebedingungen. So haftet Mercedes grundsätzlich für alle Mängel am Fahrzeug, außer:

1. "am Fahrzeug nachträglich kein Chip-Tuning durchgeführt worden ist." (Serviceheft 219 584 87 93, S. 24)
2. "Mängel an nachträglichen An-, Auf-, Ein- und Umbauten sowie an Zubehör sind von der Garantie ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mängel am Fahrzeug, die durch diese Maßnahmen verursacht wurden." (ebda, S. 25)

Wie Du siehst gibt es eine Beweislastumkehr, d.h. Mercedes muss Dir beweisen, dass der Mangel aufgrund des Umbaus besteht und nicht umgekehrt. Die Garantie erlischt mitnichten pauschal.
 
Hallo

Du hast es doch gerade selbst beschrieben, eine Gasanlage gilt als nachträglicher Umbau am Fahrzeug so einfach ist das. :rolleyes:
Bei Fahrzeugen mit einem Gasumbau muss das Fahrzeug im System bei MB dementsprechend gekennzeichnet werden.
Falls man trotzdem als Kunde auf eine Garantie/Kulanz besteht muss der Meister/Anehmer im Autohaus eine Anfrage zum Bearbeiter im Werk stellen(mit dem Verweis auf den nachträglichen Umbau).
Was glaubst du denn was da rauskommt? :)

Wenn die Gasanlage natürlich verschwiegen wird bei der Anfrage(was gegen die Bestimmungen wäre - oder Betrug) sieht das anders aus.

Gruß
 
Stier76 schrieb:
Hallo

Du hast es doch gerade selbst beschrieben, eine Gasanlage gilt als nachträglicher Umbau am Fahrzeug so einfach ist das. :rolleyes:

Eben nicht. Hier irrst Du nach meiner Auffassung. Es kommt auf die Feinheiten der Formulierung an:

Mercedes Serviceheft schrieb:
Gleiches gilt für Mängel am Fahrzeug, die durch diese Maßnahmen verursacht wurden

Mercedes haftet also, außer man kann beweisen, dass der Mangel durch den Umbau verursacht wurde.

Falls man trotzdem als Kunde auf eine Garantie/Kulanz besteht muss der Meister/Anehmer im Autohaus eine Anfrage zum Bearbeiter im Werk stellen(mit dem Verweis auf den nachträglichen Umbau).
Was glaubst du denn was da rauskommt? :)

Das Richtige. Ist die Anlage kausal für den Schaden, haftet das Autohaus als Umrüstbetrieb aus Sachmangelhaftung. Ist die Anlage nicht kausal für den Schaden, haftet Mercedes. Sollte man da anderer Meinung sein, geht es halt ins Beweissicherungsverfahren (und keine Sorge, ich mache das dem Servicemitarbeiter im Autohaus nötigenfalls schnell klar).

Übrigens: Genau den Trouble hat man - formaljuristisch gesehen - auch mit Original-Mercedes-Zubehör (also auch einer entsprechenden Gasanlage von Mercedes). Das das in der Praxis sich natürlich entkrampft ist selbstredend.
 
Hallo,

Was du schreibst entspricht einfach nicht der Realität.
In dem Moment wo ein nachträglicher Einbau stattgefunden hat, hat es sich mit der Garantie erledigt.
Genau so steht es drin, das ist ganz eindeutig.

Wenn du zb. mal die Garantiebedingungen für den Service Vertrag Garantie bzw.das Garantie Paket durchliest das steht es sogar schwarz auf weiß geschrieben bei Gaseinbau etc (nur mal so am Rande) gibt es einen Garantieverlust.
Das ist aber nur ein Hinweis, denn Service Vertrag ist natürlich nicht direkt mit der Hersteller Garantie zu vergleichen.
Ist denn dein Fahrzeug bei MB gemeldet mit Sonderfahrzeugstatus?
Hat das dein Autohaus gemacht?
Wurde das in die Anfrage bei dem Kopfschaden mit reingeschrieben?

Wie würde deiner Meinung nach ein Schaden in einem anderem Autohaus ausgehen?

Der Gaseinbau wird vom Hersteller gleichgesetzt mit einem Chiptuning, denn es gibt bis zum heutigem Tag keine Gasanlage welche von MB eine Freigabe zum Einbau erhalten hat.

Gruß
 
Stier76 schrieb:
Was du schreibst entspricht einfach nicht der Realität.
In dem Moment wo ein nachträglicher Einbau stattgefunden hat, hat es sich mit der Garantie erledigt.
Genau so steht es drin, das ist ganz eindeutig.

Für mich ist der Garantievertrag mit Daimler maßgeblich. Den habe ich obenstehend zitiert, und der widerspricht Dir.

Wie würde deiner Meinung nach ein Schaden in einem anderem Autohaus ausgehen?

Man würde, wahrheitsgemäß, den Schaden melden und Garantie beantragen. Man würde allerdings nicht von vornherein entlastende Beweise für die Ursache des Schadens suchen. Meinetwegen würde man auch belastende suchen.

Der Gaseinbau wird vom Hersteller gleichgesetzt mit einem Chiptuning, denn es gibt bis zum heutigem Tag keine Gasanlage welche von MB eine Freigabe zum Einbau erhalten hat.

Das bekommen die nie durch. Wir haben in Deutschland immernoch den Grundsatz der Privatautonomie. Daimler verpflichtet sich eine Leistung zu erbringen und definiert klar Ausschlussgründe. Nur wenn die erfüllt sind, wird man erfolgreich verweigern können. Und ja, das ist einklagbar.

Anders sieht es interessanterweise bei der sogenannten "Europagarantie" aus, die von Mercedes für die CG vertrieben wird. Hier sind unabhängig von ihrer Kausalität für den Schaden Garantieansprüch bei verbauten Gasanlagen ausgeschlossen.

Allerdings habe ich, obschon ich bislang keine Anlage in meinem M273 verbaut habe, dieses Risiko gegen einen geringen Aufpreis bei der CG mitversichern können. Einzige Bedingung ist, dass die Anlage durch eine Mercedes Benz Fachwerkstatt montiert wird.

Mein Fazit: Man muss exakt zwischen Herstellergarantie und Garantieverlängerung trennen und vor allem die Garantiebedingungen genaustens lesen. Garantiebedingungen sind zudem verhandelbar...insofern macht von Euerem Gestaltungsrecht gebrauch. Das zusätzliche Risiko durch Gasumbauten ist durchaus sinnvoll versicherbar.

Trotzdem warte ich, bis Mercedes Lösungen anbietet. Sollte man für meinen Motor nichts im Programm haben, werde ich individuell umrüsten lassen.
 
Hallo,

du kannst gerne deine Meinung zu dem Thema haben/vertreten wie jeder andere auch, was ich auch gerne akzeptiere.

Fakt ist wenn ein Schaden am Motor vorliegt (Zylinderkopf, Ventile etc.) und eine Gasanlage ist verbaut bezahlt Mercedes diesen Schaden nicht.
Und zwar aus den Grund weil Teile verbaut sind welche Einfluss auf den Motor haben und vom Hersteller keine Freigabe besitzen.
Dafür gibt es genügend beispiele(auch hier im Forum).
Gleiches gilt für Chiptuning.

Wie oft hast du schon erlebt das Mercedes in so einem Fall die Kosten übernommen hat?


Gruß
 
Garantiebedingungen Mercedes-Benz

Hallo Johannes,

ich glaube dass Deine Auffassung zum Thema mehr Wunschdenken als Realität ist...

Spannend wäre gesetzten Falles das Urteil nach Deiner Klage gegen MB alle Mal.

Hier ein Auszug aus dem offiziellen Garantie-Paket von Mercedes-Benz

Stand: 05/2008



§ 3 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:

...

e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;


Hier noch der Link zum Gesamt-Dokument: klick


Gruß
Peter
 
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