Haftung bei Folgefehlern?

Diskutiere Haftung bei Folgefehlern? im Forum A- und B-Klasse im Bereich Mercedes-Benz - Hallo, ich bin wieder mal beim Frust wegschreiben... Dabei habe ich mir gerade vorher aus gegebenen Grund (siehe "Getriebe-Thread") folgende...
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Pitti

Crack
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A170CDI L, Bj. 04/02
Hallo,
ich bin wieder mal beim Frust wegschreiben... Dabei habe ich mir gerade vorher aus gegebenen Grund (siehe "Getriebe-Thread") folgende Frage gestellt:
Kann ich irgendjemanden für etwaige Folgefehler, die, durch einen während der Garantiezeit nicht behobenen (weil nicht gefunden!) Fehler verursacht, erst später auftreten, haftbar machen??
In meinem speziellen Fall habe ich ehrlich gesagt Angst, dass sich das Getriebe verfrüht verabschiedet, da es -meines Erachtens- durch die nicht ganz trennende Kupplung fast immer "unter Last" geschaltet wird.

Weiß da wer Bescheid??
Grüße
Pitti
 
Versuche das denen mal nachzuweisen. Du bist vor gericht in der Beweispflicht.
Und solche Gutachten sind richtig teuer.:mad: :mad:
 
Hallo Grisu,
stimmt auch wieder. Aber mir ist da gerade nochwas eingefallen: Da sollen mir die in der Werkstatt halt -sagen wir mal- 10 Jahre Garantie auf das Getriebe und das hydraulische Kupplungssystem geben. Denn laut deren Aussage ist das Kratzen, Haken und mittlerweile auch Krachen "ein normales Schaltgeräusch" Wenn das so ist, dann darf ja die nächsten Jahre ichts daran fehlen. Naja, vielleicht reichen ja auch 5 Jahre, denn innerhalb 2 Wochen ist es mindestens zweimal so schlimm geworden ;)

Grüße
Pitti
 
Hi Pitti,

in Deinem Fall würde ich auf eine wertneutrales/unabhängiges Gutachten setzen.
Allerdings dürfte das - wie Grisu bereits geschrieben - nicht ganz billig sein.



Gute Nacht,
Thom

PS: Wechsel mal die Werkstatt... oder hast du das bereits getan?
 
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