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Pitti
Crack
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- Fahrzeug
- A170CDI L, Bj. 04/02
Hallo,
ich bin wieder mal beim Frust wegschreiben... Dabei habe ich mir gerade vorher aus gegebenen Grund (siehe "Getriebe-Thread") folgende Frage gestellt:
Kann ich irgendjemanden für etwaige Folgefehler, die, durch einen während der Garantiezeit nicht behobenen (weil nicht gefunden!) Fehler verursacht, erst später auftreten, haftbar machen??
In meinem speziellen Fall habe ich ehrlich gesagt Angst, dass sich das Getriebe verfrüht verabschiedet, da es -meines Erachtens- durch die nicht ganz trennende Kupplung fast immer "unter Last" geschaltet wird.
Weiß da wer Bescheid??
Grüße
Pitti
ich bin wieder mal beim Frust wegschreiben... Dabei habe ich mir gerade vorher aus gegebenen Grund (siehe "Getriebe-Thread") folgende Frage gestellt:
Kann ich irgendjemanden für etwaige Folgefehler, die, durch einen während der Garantiezeit nicht behobenen (weil nicht gefunden!) Fehler verursacht, erst später auftreten, haftbar machen??
In meinem speziellen Fall habe ich ehrlich gesagt Angst, dass sich das Getriebe verfrüht verabschiedet, da es -meines Erachtens- durch die nicht ganz trennende Kupplung fast immer "unter Last" geschaltet wird.
Weiß da wer Bescheid??
Grüße
Pitti