Nogaro
Per aspera ad astra...
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- B200 CDI "Sportivo"
Hallo zusammen,
bin ich als Geschädigter verpflichtet, das ausgetauschte Teil (hier eine verkratzte
Aluflege) auf Verlangen des Schädigers nach Begleichung der angefallenen
Instandsetzungskosten durch seine Versicherung herauszurücken?
Anspruch nach meinem Verständnis hätte eigentlich nur seine Versicherung, die ja
den Schaden bezahlen muss, die aber die Felge nicht will. Oder hat diese generell
auch keinen Anspruch auf die Felge (Schuldfrage ist eindeutig und anerkannt)?
Gruß Olaf
bin ich als Geschädigter verpflichtet, das ausgetauschte Teil (hier eine verkratzte
Aluflege) auf Verlangen des Schädigers nach Begleichung der angefallenen
Instandsetzungskosten durch seine Versicherung herauszurücken?
Anspruch nach meinem Verständnis hätte eigentlich nur seine Versicherung, die ja
den Schaden bezahlen muss, die aber die Felge nicht will. Oder hat diese generell
auch keinen Anspruch auf die Felge (Schuldfrage ist eindeutig und anerkannt)?
Gruß Olaf