Hilfe! Diagnose möglich???

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adilhan

Guest
Hallo,

ich brauche Eure Hilfe, bin fix und fertig. Habe heute wieder Post vom Anwalt bekommen. Habe folgendes Problem:Ich habe bei einem Gebrauchtwagenhändler eine C-Klasse C270 CDI MOPF Bj.2004 gekauft. Nach paar Monaten war der Turbolader defekt. Den hat meine Werkstatt ausgetauscht. Nun will die Garantieversicherung nicht zahlen mit der Begründung, ich wäre ohne Öl gefahren. Eine weitere Begründung/Zitat Garantieversicherung: Nach einem Ölwechsel wird der Motor kurzzeitig ohne Öl versorgt, dadurch kann es zu einem Schaden an dem Turbolader kommen. Wäre also kein Verschleiß, sondern ein Defekt aufgrund von Ölmangel. Ich gehe kaputt. Meine sehr wichtige Frage jetzt: KANN MAN MIT EINEM DIAGNOSEGERÄT BEI EINER MERCEDES-WERKSTATT AUSLESEN/BEWEISEN, DASS MAN IN DEN LETZTEN 30 tkm NICHT OHNE ÖL GEFAHREN IST???
 
Hallo und willkommen im Forum!

Mittlerweile hasse ich diese Fähnchenhändler bzw. freien Autohändler!

Frage - nach wiviel Monaten ist der Turbolader kaputt gegangen? Waren es mehr oder weniger als 6 Monate?

Wenn es weniger als 6 Monate waren müsste dohc die Beweislastumkehr eh noch gelten. Das heißt der Händler/die Versicherung muss DIR beweisen, dass der Mangel vorher nicht vorhanden war und nicht umgekehrt!

Hast Du einen Anwalt eingeschaltet? Das halte ich für sinnvoller als die Suche nach einem Beweis!

Viel Erfolg

Olli
 
Mein Anwalt kümmert sich schon seit fast einem Jahr dadrum. Turbolader ging nach 4 Monaten kaputt. Das mit der Beweislast ist klar, nur ich habe den Turbolader weggeschickt, zu der Garantiversicherung, bin mir jetzt nicht sicher, ob die damit vielleicht irgendwas gemacht haben. Jetzt würde ich gerne anhand von meinem Fahrzeug/Motor gegenbeweisen wollen, dass das Fahrzeug nicht ohne Öl gefahren worden ist.
 
adilhan schrieb:
Mein Anwalt kümmert sich schon seit fast einem Jahr dadrum. Turbolader ging nach 4 Monaten kaputt. Das mit der Beweislast ist klar, nur ich habe den Turbolader weggeschickt, zu der Garantiversicherung, bin mir jetzt nicht sicher, ob die damit vielleicht irgendwas gemacht haben. Jetzt würde ich gerne anhand von meinem Fahrzeug/Motor gegenbeweisen wollen, dass das Fahrzeug nicht ohne Öl gefahren worden ist.

So ein Unfug ließe sich theoretisch an erhöhtem Verschleiß der Kolben und -laufflächen sowie weiterer mechanischer Teile im Motor beweisen, was jedoch zur genauen Vermessung ein Auseinandernehmen des Motors erforderte. Beweis genug sollte eigentlich sein, dass das Auto noch läuft. Eine m.E. völlig unplausible und ganz schlechte Veranstatlung der Gesellschaft - die du übrigens gerne mal nennen könntest -, die Garantieleistung nicht erfüllen zu wollen.

Beim Betrieb mit zu wenig Öl erscheint zwar eine Warnung und wahrscheinlich wird auch ein Fehlerspeicherereignis gesetzt -- dieses lässt sich jedoch im Nachhinein problemlos wieder aus dem Fehlerspeicher löschen.
 
Die Garantiegesellschaft heisst Int..c (statt Pünktchen ein Vokal)
Absolut blöd ist ja das Argument von denen:" bei einem Ölwechsel läuft der Motor 1-2 Sekunden mit Ölmangel. Das könnte auch die Ursache für den Defekt des Turboladers sein. Somit sind wir aus dem Schneider"
Da lache ich mir doch den Ar... ab.
Ich will mit einem Diagnosebericht meinen Anwalt helfen. Aber mehrere Mercedes-Werkstätte meinte heute am Telefon, dass so ein Ölmangel nicht gespeichert wird :-(
 
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