Junge Sterne, Wahrung der Garantie bei Saisonfahrzeug

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hippili

Frischling
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S210 E220 CDI MOPF, weg
S211 E220 T CDI MOPF, weg
S212 E350 CDI, weg
A207 E500 MOPF
Hallo ForumGemeinde,

melde mich nach einigen Jahren der SterneAbstinenz zurück und freue mich "wie Bolle" auf meinen "Bollerwagen" A207 E500 MOPF, der noch im Dezember 2016 den Weg in die heimische Garage finden soll.

Der Wagen wird mit JungeSterne Garantie gekauft und der Service ist bei Übernahme neu.

Zulassen möchte ihn mit "April bis Okt" Saison Kennzeichen.

Durch den Kauf im Dezember komme ich in einen ungünstigen Wartungszyklus, der bei diesem Fhzg. jährlich vorgeschrieben ist.

Wer von Euch hat Erfahrung mit einer ähnlichen Konstellation:

1. Erlischt der Garantieanspruch, wenn ich nicht spätestens im Okt 2017 (vor Beginn der Stillegungsphase) den Service neu mache, sondern erst wieder nach Wiederinbetriebnahme im April 2018?

2. Wäre die Sache unkritischer, wenn ich den Wagen erst Anfang Januar 2017 übernehme, also die Wartung zur Übergabe ganz frisch aus 2017 wäre?

Freue mich auf "zweckdienliche" Hinweise.
Sicher auch eine Frage an meinen GW Verkäufer, aber Vorabmeinungen aus dem Forum sind willkommen.

Bis denne
Ralf
 
Hallo Ralf,

bezüglich Garantie wenn es hart auf hart kommt zählt ein Tag mehr schon als überschritten so einfach ist das.

Weiters würde ich wenn du den Wagen im Winter wegstellst sowieso immer kurz vor der Einwinterung den Service machen oder machen lassen, damit frisches Öl im Motor ist,während der Standzeit.
Viel Spaß mit dem Vauacht ;-)

Gruß Christian
 
Hi Christian,

Super Hinweis mit dem vorwinterlichen Service; Gute Überlegung. Dankeschön.

Ralf
 
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Thema: Junge Sterne, Wahrung der Garantie bei Saisonfahrzeug
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