Kaufrecht

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verleger11

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Crack
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Käufer muss bei unangemessenen niedrigem Kaufpreis für Gebrauchtwagen Verdacht auf Diebstahl hegen.

Das OLG Bremen hat unter AZ: 1 U 42/05 geurteilt,zur Bösglaubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf trotz KFZ-Briefs:(Kurzform)
Wenn ein Gebrauchtwagen besonders preisgünstig abgegeben wird,muss ein Gebrauchtwagenkäufer damit rechnen,dass das Auto gestohlen ist.Ein völlig marktunangemessener Kaufpreis legt den Verdacht nahe,dass der Veräußerer nicht Eigentümer des verkauften Fahrzeugs ist.
Ein früherer Eigentümer klagte gegen den Käufer seines laut Liste 80.000,00€teuren Luxusschlitten.Dieser hatte das Fahrzeug für 40.800,00€ von einem Dritten erworben und es später für 65.000,00€weiter verkauft.Der Käufer musste den größten Teil des Erlöses an den Ex-Eigentümere abtreten,hier insgesamt 65.500,-€
Also :Vorsicht vor "Schnäppchen" :rolleyes:
Gruß
__________ :hello:
Günter
 
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