
pillchen
vom anderen Planeten
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Moin!
ich auch nicht...
bis mir Anfang Januar 2008 die Ausgabe 01/2008 der Zeitung "OFFROAD" in die Hände fiel.
Darin ein netter Vergleichstest zwischen G320 & einigen anderen "Urgesteinen", u.a. auch dem Toyota HZJ76.
Der hat: LÄNGSSITZBÄNKE
So wie auch beim G320 Station lang orderbar (& von mir zwingend benötigt, auch während der Fahrt).
Was muß ich lesen:
Na dann mal gesucht & die Richtlinie gefunden:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0143:0145:DE:PDF
Sinngemäß steht da drin, daß für neue Fahrzeuge der Klassen M1 (PKW bis 8 Sitzplätze) damit der Einbau von seitwärts gerichteten Sitzen untersagt ist.
Was meint "neu" in diesem Zusammenhang?
Typzulassung oder ab dem Tag der Erstzulassung?
Beim Nutzen der Suchmaschinen werden so diverse Dinge zitiert, u.a. auch ein Schreiben vom KBA:
Auszug:
Aha... nur was soll mir das jetzt sagen? Ein G ist ja kein Wohnmobil. wo man stundenlang auf der Längssitzbank hockt.
Wie seht Ihr das?
Weil der Toyo keine Typzulassung, sondern nur ne Einzelzulassung hat: geht's nicht. Aber der G mit seiner "alten" Typzulassung darf noch weiterhin die Sitze nutzen?
Immerhin kreist ja auch über dem "G" der Entzug der Typzulassung ab 2010 wg. ungenügendem Fußgängerschutz.
Will sagen: Alte Zulassungen schützen vor Verfall nicht
Schon gar nicht, wenn EU-Richtlinen ins Spiel kommen...
Für Eure Meinung vielen Dank.
Grüße Thilo
ich auch nicht...

bis mir Anfang Januar 2008 die Ausgabe 01/2008 der Zeitung "OFFROAD" in die Hände fiel.
Darin ein netter Vergleichstest zwischen G320 & einigen anderen "Urgesteinen", u.a. auch dem Toyota HZJ76.
Der hat: LÄNGSSITZBÄNKE
So wie auch beim G320 Station lang orderbar (& von mir zwingend benötigt, auch während der Fahrt).
Was muß ich lesen:
"Vorbei ist die Zeit, als man hier sitzen durfte - eine EU-Richtlinie untersagt dies"
Na dann mal gesucht & die Richtlinie gefunden:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0143:0145:DE:PDF
Sinngemäß steht da drin, daß für neue Fahrzeuge der Klassen M1 (PKW bis 8 Sitzplätze) damit der Einbau von seitwärts gerichteten Sitzen untersagt ist.
Was meint "neu" in diesem Zusammenhang?
Typzulassung oder ab dem Tag der Erstzulassung?
Beim Nutzen der Suchmaschinen werden so diverse Dinge zitiert, u.a. auch ein Schreiben vom KBA:
Auszug:
Nach den Vorschriften der o. g. Richtlinie in der Fassung 2005/39/EG ist der Einbau „nach der Seite gerichteter Sitze“ in Fahrzeuge der Klasse M1 untersagt. Dies gilt europaweit für die Erteilung der Typgenehmigung oder der Einzelbetriebserlaubnis
...
Dabei ist zu erwähnen, dass nach der Seite gerichtete Sitze grundsätzlich im Fahrzeug vorhanden sein dürfen, sofern dem Benutzer deutlich gemacht wird, dass diese Sitzplätze während der Fahrt nicht besetzt sein dürfen.
Aha... nur was soll mir das jetzt sagen? Ein G ist ja kein Wohnmobil. wo man stundenlang auf der Längssitzbank hockt.

Wie seht Ihr das?
Weil der Toyo keine Typzulassung, sondern nur ne Einzelzulassung hat: geht's nicht. Aber der G mit seiner "alten" Typzulassung darf noch weiterhin die Sitze nutzen?
Immerhin kreist ja auch über dem "G" der Entzug der Typzulassung ab 2010 wg. ungenügendem Fußgängerschutz.

Will sagen: Alte Zulassungen schützen vor Verfall nicht

Schon gar nicht, wenn EU-Richtlinen ins Spiel kommen...
Für Eure Meinung vielen Dank.
Grüße Thilo