Kennt Ihr die EG Richtlinie 2005/39?

Diskutiere Kennt Ihr die EG Richtlinie 2005/39? im Forum M-, G-, GL-, GLK- & R-Klasse im Bereich Mercedes-Benz - Moin! ich auch nicht... :o: bis mir Anfang Januar 2008 die Ausgabe 01/2008 der Zeitung "OFFROAD" in die Hände fiel. Darin ein netter...
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pillchen

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Moin!

ich auch nicht... :o:

bis mir Anfang Januar 2008 die Ausgabe 01/2008 der Zeitung "OFFROAD" in die Hände fiel.
Darin ein netter Vergleichstest zwischen G320 & einigen anderen "Urgesteinen", u.a. auch dem Toyota HZJ76.
Der hat: LÄNGSSITZBÄNKE

So wie auch beim G320 Station lang orderbar (& von mir zwingend benötigt, auch während der Fahrt).
Was muß ich lesen:
"Vorbei ist die Zeit, als man hier sitzen durfte - eine EU-Richtlinie untersagt dies"

Na dann mal gesucht & die Richtlinie gefunden:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0143:0145:DE:PDF

Sinngemäß steht da drin, daß für neue Fahrzeuge der Klassen M1 (PKW bis 8 Sitzplätze) damit der Einbau von seitwärts gerichteten Sitzen untersagt ist.

Was meint "neu" in diesem Zusammenhang?
Typzulassung oder ab dem Tag der Erstzulassung?

Beim Nutzen der Suchmaschinen werden so diverse Dinge zitiert, u.a. auch ein Schreiben vom KBA:
Auszug:
Nach den Vorschriften der o. g. Richtlinie in der Fassung 2005/39/EG ist der Einbau „nach der Seite gerichteter Sitze“ in Fahrzeuge der Klasse M1 untersagt. Dies gilt europaweit für die Erteilung der Typgenehmigung oder der Einzelbetriebserlaubnis
...
Dabei ist zu erwähnen, dass nach der Seite gerichtete Sitze grundsätzlich im Fahrzeug vorhanden sein dürfen, sofern dem Benutzer deutlich gemacht wird, dass diese Sitzplätze während der Fahrt nicht besetzt sein dürfen.

Aha... nur was soll mir das jetzt sagen? Ein G ist ja kein Wohnmobil. wo man stundenlang auf der Längssitzbank hockt. :rolleyes:

Wie seht Ihr das?
Weil der Toyo keine Typzulassung, sondern nur ne Einzelzulassung hat: geht's nicht. Aber der G mit seiner "alten" Typzulassung darf noch weiterhin die Sitze nutzen?
Immerhin kreist ja auch über dem "G" der Entzug der Typzulassung ab 2010 wg. ungenügendem Fußgängerschutz. :o:
Will sagen: Alte Zulassungen schützen vor Verfall nicht :(

Schon gar nicht, wenn EU-Richtlinen ins Spiel kommen...

Für Eure Meinung vielen Dank.

Grüße Thilo
 
Ich seh' schon...

schwierige Thematik... :D

Das findet übrigens das Mercedes-Benz Customer Assistance Center N.V. auch...

Ich habe nämlich mit dieser "simplen" Frage, da in ein Wespennest gestochen & für rege Kommunikation zwischen Stuttgart, Graz & Maastricht gesorgt.
Nunmehr widersprechen sich die Aussagen:
Während das CAC die Meinung vertritt, daß die Längssitzbänke im obigen Sinne für Neuzulassungen nur noch auf Privatgrund, nicht jedoch im öffentlichen Sttaßenverkehr zulässig sein (analog der KBA-Aussage: Einbau ja, Nutzung Nein).

Aus Graz hingegen soll die Info stammen, daß dieses Konstrukt auch mit der neuen Richtlinie Bestandsschutz genießt & auch im öffentlichen Straßenverkehr mit den genutzten Längssitzbänken gefahren werden darf, zumindest sich auch in deren aktuellen COC_Dokunenten keine Einschränkung ergibt.

Wer hat wohl Recht? :sheep1:

Durch sind die Längssitzbänke in der Bestellung jedenfalls...
 
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