Klage gegen Umweltzonen Verbot für rote Plakette

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Benzinger

Benzinger

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W208 CLK Carbrio 230 Komp
BJ 7/2002
Hallo Leute,
bin stolzer Besitzer eines E300 T-Models BJ 1999 also garnicht so alt.
Da dieses Fahrzeug zur vor CDI Generation gehört gibt es nur die rote Plakette die nächstes Jahr abläuft (darf dann nicht mehr in die Umweltzone). Es gibt leider nur Umrüstfilter für CDI`s also kann ich mein Fahrzeug nächstes Jahr verschrotten obwohl er immer noch makellos da steht. Selbst wenn es Filter gäbe bekäme man dann nur "gelb" würde das Problem also nur um 1,5 Jahre verschieben. Aber an diesen Tatsachen ist leider nichts zu machen und sie dürften euch ja auch bekannt sein. :mad: :mad: :mad:

Jetzt habe ich ein paar Fragen an das gesamte Forum :

1. Gibt es außer mir selbst noch mehr Besitzer von 290 T 300 T 200 D etc. :D :D hier im Forum die dann logischer Weise das gleiche Problem haben. Dann bitte mal bei mir melden.

2. Gibt es hier im Forum eventuell Anwälte (Beruf) die Interesse hätten uns ca. 160 000 Mitbürger gegen die Städte, Länder, Bund zu vertreten
möglicherweise in einer Sammelklage ???
Dann bitte melden.

3. Wenn ich nicht nachrüsten kann, aber trotzdem Steuern bezahle und trotzdem nicht frei beweglich bin, dann fühle ich mich als Bürger enteignet und betrogen, vom Wertverlust meines Fahrzeuges ganz zu schweigen. Gibt es hier eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, z.B. Steuern Erstattung, Ausnahmegen., Grundgesetz, alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich etc. Wenn ja bitte um Info.

4. Kann man mit einer entsprechen großen Lobby eventuell die Industrie zwingen eine Nachrüstung auf grün zu ermöglichen mit Gutachen, von Green Peace wurde ja erfolgreich bewiesen dass eine Umrüstung auch bei alten Dieseln möglich ist. Remus bietet auch was an aber nur für Ösiland da in Deutschland wiedermal der KBA Schimmel wiehert.
Wenn ja bitte um Info.

Falls wieder keiner reagiert und sich alle lieber mit MClaren beschäftigen als mit den aktuellen Problemen, dann ist mir vollkommen klar warum solche Gesetze überhaupt möglich sind. :( :( :(

Na ja, einer mit einem 290 td hat bei meinem letzten Info über die Plaketten Ordnung immerhin Kontakt mit mir aufgenommen, wir sind also schon zwei, wäre schön wenn es noch mehr würden. :rolleyes: :hello:

mfg

Benzinger
 
Benzinger schrieb:
Falls wieder keiner reagiert und sich alle lieber mit MClaren beschäftigen als mit den aktuellen Problemen, dann ist mir vollkommen klar warum solche Gesetze überhaupt möglich sind. :( :( :(
sehr sympathisch ... die nette Anfrage.

Was erwartest Du, dass jemand der Anwalt ist aufgrund Deiner Anfrage nun den Mut hat Lieschen Müller gegen den Staat zu vertreten?

Hast Du es schon mal bei verschiedenen Interessenverbänden (ADAC etc.) versucht. Normalerweise hat man da eigentlich die besten Chancen einen "Stein ins Rollen" zu bringen.

Ansonsten, mach doch selbst eine iG. Diese Kulturgut Mobilität Bewegung hat ja auch sehr viel erreicht und ist auch aus dem Unmut einzelner Personen entstanden!

Olli
 
@ Benzinger

Bei McLaren würden sie das Gesetz einfach versuchen zu beugen.
Solch ein unsichers System wie die Plaketten schreit ja geradezu nach "Umgehungsmöglichkeiten".. das ist doch nur dazu da dem System 5 Euro in die Tasche zu spielen.. (und natürlich die Strafzettel wenn man keine geklebt hat.. frage mich natürlich auf welcher Grundlage Strafen verteilt werden, wenn das Auto die Norm erfüllt, aber keine Plakette geklebt hat).

Ich würds mal so sagen.. ein Freund musste zu Carglass und hat nun ne neue Scheibe und braucht eine neue grüne Plakette für sein Fahrzeug..
Und da schreibt man dann mit Filzstift !! Dein Nummernschild drauf..
Irgendjemanden kennt man doch immer der einen selbst schreiben lässt..

Ich hab in mein Auto die Plakette gar nicht reingeklebt.. ich frage ich wirklich, welcher Polizist das 1. kontrolliert und 2. den Durchblick hat ob das Fahrzeug nun "grün" oder "gelb" oder "rot" ist...

Der Lada meines Vaters z.B. bekommt Grün.. (Benziner G-Kat Bosch)
ist aber ein Auto welches unverändert seit über 30 jahren gebaut wird.
Wer soll sich denn da noch auskennen ??
Und E-Klassen Baujahr 1999 sind IMHO völlig unverdächtig.

Und noch was.. obwohl ich mich gerne um McLaren kümmere und Jahreswagen fahre hab ich absolut nen dicken Hals wegen der Plaketten..
Dieser Mist regt mich total auf.. aber G-Kat Plaketten und Ozonfahrverbot sind auch an uns vorbeigegengen.. keep cool..
 
Hallo Benzinger,

ich sehe es genau wie A190.
Wenn du in dein Fahrzeug einfach eine gelbe oder grüne reinklebst, merkt das kein Mensch.
Das überprüft auch niemand, Hauptsache es klebt was drin!

Dieser Quatsch mit den Plaketten ist eh nur eine politische Entscheidung gewesen.

Aber das ist ein anderes Thema, außerdem ist es ja nicht gleich so wenn du keine Plakette bekommen würdest, das du deshalb dein Benz verschrotten musst.
Das Verhältnis von Straßen auf denen man die Plakette braucht - und nicht braucht ist wohl keine nähere Ausführung notwendig oder?

Gruß
 
Danke Jungs

Danke für die Info,
so hab ich das noch gar nicht gesehen. Gute Tips, wer so blöde Gesetzte beschließt braucht sich nicht zu wundern wenn er betrogen wird.
Allerdings seh ich ein Problem bei einer eventuellen Verkehrs Kontrolle oder bei einem TüV Besuch, da werden die doof gucken wenn die die 26 im Schein sehn und dann die grüne Plakette an der Scheibe. :eek: :eek: :eek:
Na ja das ist für mich die einzige Möglichkeit, für mich ist das kein Spass ich muß täglich quer durch die Stadt zur Arbeit. Ich hab mir schon gedacht für meinen Smart der ja grün hat eine zweite Plakette zu besorgen und mit der falschen Nummer rein zu kleben, wenn dann einer dumm fragt, kann ich sagen oh :confused: hab ich irgend wie die zwei Plaketten verwechselt.
Ich wette die 40 € und den Punkt bekommst du dann trotzdem. Und eine Anzeige wegen Urkunden Missbrauchs und und und da kenn die Grünen keinen Spass. :eek: :eek:
Aber man wird ja von den Reglungen in userem Staat dazu gezwungen, siehe Pendler Pauschale, ich wette nach Einführung der neuen Reglung haben sich einige Anfahrten zur Arbeit auf Wundersame Weise verlängert.

Ok! Dann hat sich das Ding hier glaub ich erledigt !!

Ich Schaf, ich dachte wirklich hier nimmt einer die Plaketten Verordnung ernst. :sheep1: :sheep1: :sheep1:

Benzinger

P.S.

Natürlich interessiere ich mich auch für F1.
Ich hoffe daß am Wochenende der Hamilton den Maffia Buben mal richtig im eigenen Land zeigt wo Hein den Most holt !!!
 
Zu 4) Grundsätzlich ja, realistisch halte ich es für nicht möglich aus verschiedenen Gründen. Zunächstmal ist aktuell nur Frankfurt recht restriktiv mit seiner Einfahrerlaubnis. In andere Umweltzonen wird man auch nach 2010 noch mit roter Plakette einfahren können (nach heutigem Stand). Dann betrifft es eben doch "relativ" wenige Fahrzeuge, nämlich alle Diesel unter Euro 3, und so manches Fahrzeug vor 2000 hat auch schon Euro 3 erfüllt. Diese Fahrzeuge sind 2010 mind. 10 Jahre alt. Bei einer durchschnitlichen Lebensdauer von 13-14 Jahren, werden viele Besitzer wohl nicht mehr für diese Zeit noch Geld investieren.

Deinen Unmut verstehe ich sehr gut, denke aber, dass da wohl kaum was passieren wird. Der Markt ist dafür zu gering. Nachfragen lohnt sich aber sicher.
 
Eine Klage deswegen halte ich auch für wenig wirksam!
Zudem es ja die Möglichkeit gibt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen
Diese Möglichkeit wurde extra für Wagen geschaffen, wos keine Nachrüstmöglichkeiten gibt!
Man bekommt dann ne Plakette, ne Gelbe oder Rote samt entspr.Papierenund kann somit in Umweltzonen fahren.
Damit kommt man auch durch jede Kontrolle.
 
Ausnahme

Ja, so einfach ist das nicht mit der Ausnahme :( :( :(

Hier kann jetzt mal jeder lesen was unsere Frankfurter rot,rot,Grünen dazu sagen, Auszug aus Merkblatt "Umweltzone Frankfurt":

Welche Ausnahmen im Einzelfall?
Unter bestimmten Umständen können kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone erteilt werden. Dabei gilt der Grundsatz 'Nachrüstung vor Ausnahme'. Die Voraussetzungen sind: dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist und/oder dem Fahrzeughalter der Kauf eines anderen, schadstoffärmeren Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zuzumuten ist.
Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Nichtzumutbarkeit werden die Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung (ZPO) angewendet, die anerkannte Einkommensgrenzen darstellen, mit denen ein Lebensunterhalt für eine Person nebst unterhaltspflichtigen Personen (inklusive Miete und allen anderen Kosten) bestritten werden kann.
Bei Annahme eines pfändbaren Betrages von 100 € als Grenze würden nach der Pfändungstabelle vom 01.07.2005 die Grenzeinkommen für die Zumutbarkeit einer Fahrzeugersatzbeschaffung bei folgenden Beträgen liegen:

* nicht unterhaltspflichtige Personen 1130,00 €
* mit einer unterhaltspflichtigen Person 1560,00 €
* mit zwei unterhaltspflichtigen Personen 1820,00 €
* mit drei unterhaltspflichtigen Personen 2110,00 €
* mit vier unterhaltspflichtigen Personen 2480,00 €
* mit fünf unterhaltspflichtigen Personen 3020,00 €



Für welche Fahrten kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden?
Die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen ist möglich für:

* Fahrten zur Wahrnehmung überwiegender, unaufschiebbarer Einzelinteressen wie z.B. Fahrt mit dem Wohnmobil von/zur Wohnadresse in der Umweltzone, regelmäßige medizinische Behandlungen (Dialyse o.ä.), Schichtdienstleistende, deren Anfangs- oder Endzeiten regelmäßig nachts zu Zeiten liegen, zu denen kein ÖPNV verkehrt,
* Fahrten zur Überbrückung eines Zeitraumes von max. 6 Monaten wegen Lieferengpässen bei nachgewiesener Bestellung einer Ersatzbeschaffung oder Nachrüstung,
* Fahrten mit Fahrzeugen, die ab Erstzulassung mindestens 27 volle Jahre alt sind und bei denen durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass diese zukünftig als anerkannte Oldtimer betrieben werden und ein H-Kennzeichen führen können,
* Fahrten mit Reisebussen, soweit durch eine technische Umrüstung die Garantie des Herstellers für die Motorlaufleistung erlischt,
* Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen wie z.B. Aufzugsnotdienste, Transport von Blutkonserven, Ärzte mit regelmäßigen Patientennotdiensten, Behebung von Gebäudeschäden u. ä.,
* Fahrten zur Aufrechterhaltung von Produktionsprozessen z.B. Reparatur betriebsnotwendiger Anlagen, hierzu zählen z.B. Fahrten mit Fahrzeugen für Spezialzwecke mit geringen Fahrleistungen in der Umweltzone (Schwerlasttransporter, Kranwagen, Betonpumpen u. ä.), soweit diese nicht als selbst fahrende Arbeitsmaschine zugelassen sind,
* Fahrten von Schaustellern zu und von Veranstaltungen in der Umweltzone (hier ist die Ausnahmegenehmigung beim Servicecenter Veranstaltungen - SCV des Straßenverkehrsamtes zu beantragen),
* Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in der Umweltzone wie z. B. Schwerlasttransporter, Kranwagen und vergleichbare Fahrzeuge, soweit nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschinen zugelassen,
* Fahrten mit Sonderfahrzeugen, die bauartbedingt eine Geschäftsidee verkörpern oder direkt als Verkaufsstätte genutzt werden, z.B. London-Taxi, Eisverkaufswagen, historische Fahrzeuge für Hochzeits- oder Stadtrundfahrten, Marktverkaufsfahrzeuge und Spezialfahrzeuge für Filmaufnahmen.


Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung können Sie formlos schriftlich beim Straßenverkehrsamt (36.33), Mainzer Landstraße 323, 60326 Frankfurt, Telefon 069 / 212 40582, E-Mail: ********** einreichen.

Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden?
Kopie des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung I, Herstellerbescheinigung, dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist und Einkommensnachweis bzw. Bescheinigung eines Steuerberaters, dass der Kauf eines anderen Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zuzumuten ist.

Wie viel kostet eine Ausnahmegenehmigung?
Die Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig (Rechtsgrundlage Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz).

* 20 € Genehmigung bis 1 Monat Laufzeit
* 50 € Genehmigung 6 Monate Laufzeit
* 100 € Genehmigung bis Ende 2009

Eine Genehmigung ist maximal bis zum 31.12.2009 gültig.

Wie viel kostet die Ablehnung eines Ausnahmeantrags?
Für ablehnende Bescheide wird eine Gebühr von 20 € erhoben. In diesem Fall wird der Antragsteller schriftlich vorinformiert, damit er die Gelegenheit hat, den Antrag schriftlich zurückzuziehen.

Wer bekommt keine Ausnahmegenehmigung?
Keine Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone gibt es für Fahrten:

* von Touristen,
* zu Einkaufs- oder Besuchszwecken,
* zum Transport von Kindern zur Kita, Schule o. ä.,
* zum Besuch von Abendschulen,
* zur privaten Pflege von Angehörigen, die in der Umweltzone leben,
* von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 m vom Rand der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar).



Also mit anderen Worten keine Chance für den Angestellten im mittleren
Einkommens Bereich, denn der kann ja ein neues Fahrzeug kaufen, der muss dann halt vom einem 300er Benz auf einen Polo umsteigen denn den kann er mit seinem Einkommen ja bezahlen.

Will der aber nicht,denn der fährt lieber einen 10 Jahre alten Benz als einen neuen Polo.

Alles zwecklos den Quatsch weiter zu diskutieren, die da oben machen weiterhin Gesetzte an der Realität vorbei und ich werde den Vorschlag mit der selbst gemachten Plakette annehmen, eine andere Lösung seh ich nicht.

:oh_yeah: :oh_yeah: :oh_yeah:
 
Boah, typisch Frankfurt, die verlangen sogar für Ablehnungsbescheide richtig Kohle!
Diese Regelung der Ausnahmen in Frankfurt scheint Stadtrecht zu sein.

Ne Möglichkeit einen Nachrüst-Kat nachzurüsten gibts nicht??
Der würde nämlich schon reichen um eine Plakette zu bekommen.
Wer sagt eigentlich dass die Roten Plaketten nächstes jahr nicht mehr gelten???
Dass muß wieder so ne Frankfurter sonderlösung sein, da würde ich mal nachhaken.
 
Aber, wenn die Andrea und der Tarek ans Ruder kommen, wird ja alles besser und sich bestimmt auch um solche Sachen zum Wohle des kleinen Mannes gekümmert ... :p
 
Na ja das ist für mich die einzige Möglichkeit, für mich ist das kein Spass ich muß täglich quer durch die Stadt zur Arbeit. Ich hab mir schon gedacht für meinen Smart der ja grün hat eine zweite Plakette zu besorgen und mit der falschen Nummer rein zu kleben, wenn dann einer dumm fragt, kann ich sagen oh hab ich irgend wie die zwei Plaketten verwechselt.

Zudem ja nirgends steht, dass man irgendwie nachweisen muss, wer einem die Plakette so ausgehändigt hat. Könnte ja auch ein Irrtum gewesen sein.. also ne Urkundenfälschung können die dir im superaussergewöhnlichen Falle einer ersnthaften Kontrolle nicht anhängen.. da wirds höchstens das Bussgeld für "Fahren ohne Plakette" geben.. ergo die 40 Flocken .. das ist aber immer noch billiger als dieser Mist mit den Ausmnahmegenehmigungen.

http://www.haz.de/storage/scl/artikel/zentral/haz/archiv/2008/2008-02/2008-0207/164636_t1m1w200q75v22575.jpg

http://www.blogin.de/img/fs_plakette.gif
 
MClaren beschäftigen als mit den aktuellen Problemen
Hallo Benzinger

Ganz kann ich Dein Problem nicht nachvollziehen. Letztendlich ist die aktuelle Entwicklung doch wieder einmal eine typische Nachfragegeprägte.

Schaue Dir einmal die “öffentlichen Verkehrmittel” an. M.W. haben auch nicht alle auf dem Allenring fahrenden Busse “grün” – {kleiner Tipp}

Bezüglich Klagen sehe ich wenig Chancen, da hier die politische Lobby zum tragen kommt. Als Gegenfrage sei gestattet, warum ich mit einem Fahrzeug ohne Kat eine höhere KFZ Steuer als mit einem Fahrzeug EUR 1/2/3 etc. zahle. Dies ist für mich dieselbe Situation.

M.E. sollte hier der Kraftstoff besteuert werden, da bei “idealen” L = 1 immer dieselbe Menge CO² entsteht. Mithin würde der realle Verbrauch besteuert und keine gefakten Prüfstandwerte eines 3 Liter Polo, der in Wirklichkeit 7 Liter verbraucht, gegen die Werte eines vernünftigen V 8 “Saugers”.

Scuse – aber dies Antwort ist bewußt provozierend, da ich mich mit der deutschen Politik in diesen Bereichen überhaupt nicht identifizieren kann Wir haben etwa einen Actros 1840 erworben, welcher Baujahr 1998 auch keine “grüne” Plakette in Deutschland erhalten würde. Mithin stellt sich mir die Frage, wie kleinere Speditionen und Gewerbetreibende auf die aktuelle Situation reagieren, welche auf die Fahrzeuge als Erwerbsquelle angewiesen sind.

PS: Wo beginnt die Umweltzone den genau im „Osten und „Süden“ – habe mich ehrlichgesagt darum noch nicht gekümmert.
 
@ Otfried

Das mit dem Lambda Wert ist aber so nicht 100% richtig.
Je nach Motor, Abgasreinigung etc. entsteht bei L1 da mehr oder weniger CO².
Motoren mit Katalysator wandeln das früher böse Kohlenwasserstoffe, NOx und CO in heute besonders böses CO² um.. ergo stößt ein Kat Fahrzeug sogar mehr heute böses CO² aus als ein Auto ohne Kat.
Er geht ja bei der Umweltplakette aber nicht ums CO² .. sondern als die Plaketten erfunden wurden war gerade der Feinstaub besonders böse.. und darum geht es bei den Plaketten.

Wie gesagt.. saurer Regen war mal böse.
Schwefeloxide waren mal böse.
Stickoxide waren mal böse.
Ozon war mal böse. (Da gabs sogar mal Fahrverbote.. ist aber nicht mehr en vogue)
Feinstaub war mal böse.
Momentan ist gerade das CO² der Bösewicht..

Und alles nur um die Autofahrer zu melken..
Bin mal gespannt,, wann der erste Politiker (und da denke ich besonders an den Tarek und die Andrea) merkt, dass man Mineralwasser mit Kohlensäure als "Klimakiller" besteuern kann....(aber vielleicht müsste denen ja erst mal jemand erklären was da so blubbert)
 
Zuletzt bearbeitet:
A190 schrieb:
Und alles nur um die Autofahrer zu melken.

Man kann ja gerne über die Sinnhaftigkeit von diversen politischen Maßnahmen / Aktionen diskutieren. Aber glaubst Du wirklich, dass alle Bemühungen zur Senkung von Treibhausgasen und Schadtsoffen nur dazu unternommen werden, um den Autofahrer zu melken? Also manchmal nimmt die Diskussion wirklich seltsame Züge an. Die Maßnahmen mögen nicht besonders hilfreich sein, ok, aber deiner Aussage kann ich beim besten Willen nicht folgen.
 
@ Tim

Man kann ja gerne über die Sinnhaftigkeit von diversen politischen Maßnahmen / Aktionen diskutieren. Aber glaubst Du wirklich, dass alle Bemühungen zur Senkung von Treibhausgasen und Schadtsoffen nur dazu unternommen werden, um den Autofahrer zu melken?

Ja. Was hat denn die Ökosteuer bisher gebracht ??

Die Maßnahmen mögen nicht besonders hilfreich sein, ok, aber deiner Aussage kann ich beim besten Willen nicht folgen.

Dann zitiere ich hier mal die Wikipedia:
Die G-Kat-Plakette oder Ozonplakette wurde im Juli 1995 im Rahmen des Ozongesetzes eingeführt. Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator waren bei Smogalarm vom Fahrverbot ausgenommen. Hierzu musste an der Windschutzscheibe eine sechseckige, schokoladenbraune Plakette angebracht sein, auf der das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs angeschrieben war. Der Grenzwert für die Ozonkonzentration betrug 240 μg/m³. Sowohl das Gesetz als auch die Plakette erwiesen sich als überflüssig, weil bis dato noch nie − auch nicht im Ruhrgebiet − ein Fahrverbot wegen Sommersmog verhängt wurde.[1] Die Regelungen wurden zudem 2007/2008 von den „Umweltzonen“ ersetzt. Die G-Kat-Plakette ist insofern bedeutungslos geworden und kann von der Windschutzscheibe entfernt werden, wozu sich Waschbenzin, Terpentin oder Nagellackentferner eignen.

Also.. heute ist es nicht mehr das Ozon.. sondern die Feinstaubplaketten.... aber die werden sich sicherlich bald zugunsten der CO² Plakette mit Waschbenzin ablösen lassen..

Ach so.. die Gebühren für die Plaketten, die Bussgelder für "Fehlverhalten" und die Mineralälsteuer für das Waschbenzin mussten die Autofahrer bezahlen.....
 
Hallo A 190,

weist Du wie viel Treibhausgase Kühe auf der Weide ausstoßen :D:D:D {Achtung Ironie!}

Mit dem Emissionsausstoß war es pauschal gemeint. Nachdem in den letzten Jahren die OM boomten, ist es doch sehr lukrativ die Feinstaubplaketten einzuführen. Sehr schön finde ich, das viele Werkstätten über dieselbe auch versuchen Kaltlaufregler u.ä für EU 1 Benziner zu verkaufen. -> Der Kunde glaubt es.

@ Tim,

leider ist die Politik in Bezug auf die Feinstaubregelung für mich nicht wirklich hilfreich. Fahrer wie Benzinger überlegen, wie sie mit ihrem Fahrzeug in die Frankfurter Innenstadt gelangen – ich sage: „Benutze öffentliche Verkehrsmittel!“ – nein im ernst: Ergebnis der aktuellen Politik ist, das diese Fahrzeuge von ihren jetzigen Eigentümern verkauft werden. Östlich des Ural und etwa in Nigeria ist die robuste Vorkammertechnik beliebet und die Abgase „gehen doch in eine andere Atmosphäre“ ;)...........

OT: Persönlich habe ich im PLZ Bereich 60316 Fahrzeuge ohne Katalysator stehen {bin eine Umweltsau :D:D:D}. Mir ist noch nicht klar, wie dieselben in Zukunft „legal“ bewegt werden können........
 
Mir ist noch nicht klar, wie dieselben in Zukunft „legal“ bewegt werden können........

Du musst sie eben auf nen Anhänger stellen, und sie mit nem "gelben" oder "grünen" Zugfahrzeug 10cm HINTER das Umweltzonenschild bringen.
Diese Schilder werden vom Feinstaub als unüberwindliches Hindernis angesehen und riegeln die Zonen dahinter hermetisch gegen den bösen Staub ab !!!
 
@ Otfried und A190:

Ich stimme mit Euch ja überein, dass die Umweltzonen und die Beschränkung der Einfahrt ansich wenig / keinen Effekt auf die Feinstaubbelastung haben werden. Gibt ja genug Studien die für die aktuelle Feinstaubkonzentration neben den Emitenten eher das Wetter verantwortlich machen.

Allerdings, geht es mir zu weit, wenn alles in einen Topf geworfen wird und man behauptet, es gebe nur das Ziel des Melkens und keinerlei Umweltziele, die mit den diversen Aktionen erreicht werden sollen. Bei der Besteuerung ist diese Meinung ja gar nicht so verkehrt, weil damit in erster Linie wirklich nur Geld eingenommen werden soll und in zweiter Linie man lenkend eingreifen will. Ein bisschen differenzieren sollte man bei den ganzen Diskussionen schon.
 
Ich glaube schon, dass die Plaketten theoretisch eine lukrative Verdienstquelle sind. Ich weiss nicht so genau, von welcher Institution sie gedruckt werden, aber: wieviele PKW gibt es in Deutschland? Lasst es 50 Mio. sein. Eine Plakette wird für zwischen 5 und 9 Euro verkauft. Ich nehme den mittleren Verkaufspreis bei 6 Euro an. Das heisst deutschlandweit werden für 300.000.000 Euro Plaketten verkauft. Lasst mich mal die Druckkosten groszügig mit 50 Mio. annehmen. Eine Viertelmilliarde Euro ist ein sehr guter Gewinn, finde ich. Aber ich glaube nicht eimal, dass der Staat diese 250 Mio. eingenommen hat (bzw. einnehmen wird). Wenn es denn so wäre, fände ich es super. Ich glaube viel mehr, dass dieses Geld wieder für die neu geschaffene Bürokratie ausgegeben wird, die die Plaketten kontrollieren soll (neue Schilder, neue Politessen und vor allem die Sesselfurzer, die in jeder Gemeine eigene Regeln im Bezug auf die Umweltzonen aufstellen). Und es wird weder für die Umwelt was geschaffen, noch was technisch an den Autos verändert. Eine saubere Lösung.

Gruß

Robert
 
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Thema: Klage gegen Umweltzonen Verbot für rote Plakette

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